Hund und Halter e.V.
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Liebe Tier- und Hundefreunde,

wohl kaum einem Besucher unserer Seiten brauchen wir näher zu erläutern, mit welchen tier- und menschenverachtenden Verordnungen und Gesetzen uns die SPD in den vergangenen 2 Jahren bedacht hat. Nicht nur auf Bundesebene wurden unter dem Vorwand des Menschen- und Tierschutzes lediglich auf Grundlage des inzwischen sehr umstrittenen so genannten Qualzucht-"Gutachtens" und einiger trivialer Hundeenzyklopädien das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden sowie die Tierschutz Hundeverordnung gegen den massiven Protest der Fachleute erlassen. Auch in den verschiedenen Bundesländern wurden aus rein populistischen Erwägungen auf gleicher Basis Verordnungen aus dem Boden gestampft, die der betreffenden Problematik nicht ansatzweise gerecht werden.

Wir selbst wehren uns gegen Klischees und pauschalisierende Verurteilung. Und so möchten wir auch diesen Beitrag nicht als pauschale Bewertung verstanden wissen. Zumal wir auch im Kreise der niedersächsischen SPD-Landtagspolitikerinnen und - Politiker in Sachen Hund auf sehr verständnisvolle, einsichtige und engagierte Menschen trafen. Und auch die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag hoben sich sehr positiv von ihrer nordrhein-westfälischen Kollegin ab und sprachen sich im Sinne der Tiere und einer sinnvolles Gesetz gegen eine Rasseliste aus. Würde man hier nicht auch ein Rot/Grünes Regierungsbündnis anstreben, so wäre Bündnis 90/Die Grünen zumindest in Niedersachsen eine echte Alternative für uns Hundefreunde gewesen.

Was wir damit verdeutlichen möchten ist: Nicht jeder Sozialdemokrat und Grüne ist ein Hundefeind sowie nicht jeder Liberale gleich ein Hundefreund ist. Das Ganze hat nichts zu tun mit Parteizugehörigkeit, sondern es ist eine Frage, ob ein ausreichendes Bedürfnis für sachgerechte Entscheidungen und vor allem das erforderliche Rückgrat vorhanden ist, um sachgerechte Lösungen auch gegen populistische Tendenzen zum Wohle des Bürgers durchzusetzen.

Trotz der positiven Erfahrungen, die wir, wie oben erwähnt, mit einigen Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Landtagsfraktion im Niedersächsischen Landtag sammeln durften, kann das ganze Szenarium um das Gesetzgebungsverfahren des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) für uns Hundefreunde im Ergebnis nur bedeuten, dass wir die Landtagswahl am 02.02.2003 dazu nutzen der niedersächsischen SPD unseren Unmut zu vermitteln und ihr mit der Entsagung unserer Stimme einen Denkzettel zu erteilen.

Was für uns Hundefreunde gilt, sollte letztendlich auch für den besorgten Bürger gelten. Denn nicht nur uns Hundefreunden und den betroffenen Tieren wurde zur Kaschierung der Fehlleistungen des Landwirtschaftsminister Bartels die Herstellung einer wieder akzeptablen Lebensqualität versagt, sondern die übrigen Bürger wurden auch um den von ihnen gewünschten Schutz betrogen. Das, was der niedersächsischen Bevölkerung in dieser Angelegenheit verkauft wurde, hat mit Politik = Interessenvertretung des Volkes nicht einmal mehr im weitesten Sinne etwas zu tun. Andernfalls hätte man es sich nicht erlaubt gegen die Empfehlungen von 20 Sachverständigen ein solches Placebogesetz zu erlassen.

Inzwischen wird sich aber vielleicht der ein oder andere Leser gefragt haben: Warum sollten sich Tier- und Hundefreunde dazu entschließen die CDU zu wählen?

Auch die CDU im Niedersächsischen Landtag, fehlgeleitet durch negative Einflüsse durch bayerische Kollegen der Schwesterpartei, hat sich zeitweise für eine ordnungsrechtliche Rasseliste ausgesprochen. Aber dort hat man sich inzwischen gewissenhaft informiert und fachkundig gemacht. Im Gegensatz zum SPD-besetzten niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, wo gekränkte Eitelkeiten das Geschehen bestimmen, verfügen die Vertreter der CDU über das erforderliche Rückgrat, um sich zu ihrer ehemaligen Fehleinschätzung zu bekennen und diese zu korrigieren. Man hat sich dort auch in den letzten 2 Jahren konsequent öffentlich gegen die rassespezifische "Hundepolitik" ausgesprochen und sich aktiv für Hund und Halter sowie für eine effektive Lösung des Problems eingesetzt.

Nicht nur, dass die CDU schon im Januar 2001 im Landtag eine Sachverständigenanhörung zur verfehlten GefTVO beantragte - diese dann jedoch mangels Willen zur konstruktiven Kooperation seitens der SPD im kleinen Rahmen alleine durchführen musste. Auch hat Herr Wulf schon mehrfach Hundefreunden schriftlich versichert, dass seine Partei im Falle einer erfolgreichen Landtagswahl die verfehlten Regelungen wieder abschaffen wird. Und letztendlich lässt uns die Unterstützung der CDU, die wir im Gesetzgebungsverfahren des NHundG erhielten und das Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, die geschlossen dem Erlass des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes die Zustimmung entsagte, dafür plädieren in der anstehenden Landtagswahl für die CDU und eine hoffentlich sinnvolle und gerechte Politik für Mensch und Tier zu stimmen.

Mit Datum vom 10.01.2003 wurden die maßgeblichen Parteien von uns schriftlich um Darlegung ihrer Position gebeten und nun hoffen wir auf baldige Antwort.

Unsere Anfrage - lesen (180 kB)
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Die Antworten:

1. Die Schill-Partei - lesen (372 kB)

2. Die FDP - lesen (67,8 kB)

3. Die SPD - lesen (234 kB)

4. Die CDU - lesen (130 kB)

5. Bündnis90/Die Grünen - lesen (575 kB)



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