Hund und Halter e.V.

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Arbeitspapiere, Gutachten und Wissenswertes


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Das Ende des Hunde-Wahns in Sachsen-Anhalt
Innenausschuss beerdigt starrsinnigen Gesetzentwurf der SPD
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"Soziale Kälte": Ehepaar vergiftete sich im Auto
SELBSTMORD-DRAMA Auch ihren geliebten Hund nahmen sie mit in den Tod
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Stimmungsmache der SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt zeigt keine Wirkung - CDU und FDP bleiben der Sachlichkeit treu und zeigen Rückgrat.
Zum Schutz vor Kampfhunden gibt es vorerst kein Gesetz
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OVG Lüneburg: Genereller Leinenzwang ist unverhältnismäßig
Ein genereller Leinenzwang für Hunde ist nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom Donnerstag >>unverhältnismäßig<<. Das Gericht gab damit nach Angaben eines Gerichtssprechers einer Hundehalterin aus Hemmingen bei Hannover Recht.
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Nachbarn können nicht beliebig lang gegen Hundehaltung auf dem Nachbargrundstück vorgehen
Nachbarn verwirken ihr Recht, gegen die Hundehaltung auf einem angrenzenden Grundstück vorzugehen, wenn sie diese jahrelang (hier: fünf Jahre) hingenommen haben. Der Hundehalter darf nach einem derart langen Zeitraum darauf vertrauen, dass sich der Nachbar mit der Hundehaltung abgefunden hat.
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Tierärzte empfehlen: Impfschutz prüfen
Tollwütige Füchse: Gefahr für Hund und Katze
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Tierärzte empfehlen: Umgang mit Haustieren an Silvester
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"Kampfhunde"-Steuersatzung der Stadt Mülheim unwirksam.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit auf die heutige mündliche Verhandlung verkündetem Urteil (14 A 1820/03) dem von hieraus vertretenen Halter eines American Staffordshire Terriers Recht gegeben und...
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Leinenzwang unrechtmäßig - Herrchen muss keine Strafe zahlen
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Pressemitteilung der LTK Hessen vom 27.10.2004 zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Gießen zum Thema Wesensprüfung bei Hunden
Keine Rechtsgrundlage für Wesensprüfung von Hunden - Landestierärztekammer Hessen bietet Innenministerium sachkompetente Mitwirkung an
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Und wieder eine erfreuliche Neuigkeit in Sachen Einsatz von Elektroreizgeräten in der Hundeausbildung - Urteil des OVG Münster bestätigt Tierschützer.
Trotz umfangreicher Anstrengungen, wie z.B. die Spendensammelaktion einiger Verfechter des Einsatzes derartiger Hilfsmittel, wurde die Berufung des "Herrn" B.B. vom 20. Senat des OVG Münster zurückgewiesen.
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   Zur Erinnerung


Landestierärztekammer Hessen begrüßt die Entscheidung des VG Gießen vom 26.07.2004
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Interessante Entscheidung des VG Gießen in Sachen der hessischen LHVO - Haltererlaubnis und zweiter Wesenstest
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Der Hund, das verbindende Wesen - Wenn Hunde Brücken bauen.
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Staffordshire Bullterrier siegt bei Weltmeisterschaft der Rettungshunde
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Die Macht der Medien - ... "Die Politik reagiert mit Gesetzen auf Schlagzeilen, die durch Medien-Hysterie um exklusive Knüller entstanden." Er nennt die Kampfhunde-Verordnungen als Beispiel. ...
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Neue EU-Regelungen im Reiseverkehr mit Haustieren seid dem 3.7.04 - Heimtierausweis für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten
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VDH-Welpenstatistik zur Ermittlung der Hundepopulation in der BRD ungeeignet
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Hunde lernen Worte genau wie Kinder
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Urteil in Sachen Hundehalterhaftpflicht – Mitschuld des Geschädigten
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Mehr Schutz vor gefährlichen Hunden - Klaus Buß legt Gesetzentwurf vor (Schleswig-Holstein)
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Rasselisten lösen keine Probleme - sie schaffen neue
Herr Dr. Heiner Garg, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein, an den Vorsitzenden der Kindernothilfe e.V.
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Niedersachsens SPD-Fraktion beantragt Überarbeitung des NHundG -
Trotz überwiegend sehr guter Ansatzpunkte verfällt man, offensichtlich ermutigt durch das Urteil des BVerfG, leider wieder dem Rassenwahn.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.02 zum Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Unsere Gedanken - unsere Meinung

"Die weitere Annahme des Gesetzgebers, dass Hunde anderer Rassen, die wie Deutscher Schäferhund, Deutsche Dogge, Dobermann, Rottweiler oder Boxer nicht in gleicher Weise auffällig geworden sind, weniger gefährlich sind, ist weder in der mündlichen Verhandlung widerlegt worden noch gibt es ansonsten ausreichende Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit."
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Tierärzte gehen in die Offensive - Die Zweite-
Auch die Bundestierärztekammer fordert Aufklärung
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Jetzt kann es nur noch besser werden - Tierärzte gehen in die Offensive.
Angesichts der unverhältnismäßig hohen Tötungsrate von Listenhunden in Hessen fordert der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte e.V. den verantwortlichen Minister, Hr. V. Bouffier, zur Aufklärung auf. U. a. werden auch durch den BPT und der AG Hundehaltung der BTK die Standards für den hessischen Wesenstest massiv in Frage gestellt.
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Unglaublich aber wahr!!
Diese richterliche Einschätzung liefert tiefe Einblicke in Sachen vorurteilsfreie Rechtsprechung und veranschaulicht sehr deutlich, unter welchen Bewertungskriterien die Indizien für ein gerechtes Urteil im Sinne unseres demokratischen Rechtsstaates auserlesen werden. Aber nicht nur das - endlich einmal wird uns Hundefreunden eine wirklich plausible Erklärung für die vielen irrationalen gerichtlichen Entscheidungen in Sachen "gefährlicher Hunde" geliefert.
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Niedersächsisches Gesetzes über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG)
Extraseite


Hessische Landestierschutzbeauftragte fordert Streichung der Rasseliste - dem Beispiel Niedersachsen folgen

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Presseinformation des VGH Kassel zu der skandalösen Entscheidung des 11. Senats vom 27.01.04

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Erfreuliche Neuigkeiten in Sachen Neufassung der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) vom 30.09.2003 - Die derzeitig noch in den Verwaltungsvorschriften enthaltenen rassespezifischen Regelungen werden nicht zur Anwendung kommen und in Kürze aus diesen entfernt.

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Informationen zur Neufassung der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung

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Hundehalterhaftung - Hundehalter müssen bei einem Unfall mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen...

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Bekanntmachung der Neufassung der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung vom 30.09.2003

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Änderung der Thüringer Gefahren-Hunde-Verordnung / Unwiderlegbare Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen?

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Ein bezeichnendes Beispiel für die Arbeitsweise einiger Medienvertreter -
Gegendarstellung des Vereins SUNDOG Animal Rescue e.V. zur Sendung "Wuff & Co" auf RTL II

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Offizielle Zahlen des Statistischen Bundesamtes über Sterbefälle durch Hundebisse

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Urteil
Erfreuliche Entscheidung des VG Wiesbaden in Sachen rassespezifisch erhöhter Hundesteuer

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Urteil
Vorsicht bei Gassigehen - Wenn Fahrradfahrer ihren Hund an der Leine mitnehmen, ...

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Erfreuliches Untersuchungsergebnis
88 Prozent hundeloser Bürger sehen in den wedelnden Vierbeinern ein gutes Mittel gegen Vereinsamung. 81 Prozent dieser Gruppe ist davon überzeugt, dass „Hunde“ nicht von Natur aus aggressiv sind.

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Hamburger Hundeverordnung wird immer mehr zur Farce
Die Lücken in der Hamburger Hundeverordnung werden immer deutlicher: Nachdem das Verwaltungsgericht Hamburg in der vergangenen Woche die Verordnung als rechtlich "nichtig" verwarf, stellen nun auch Tierärzte, Ordnungshüter und Politiker die auf Rasselisten basierende Einstufung von Hunden in Frage.

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Urteil 5 VG 3300/2003 des VG Hamburg gegen die LHVO Hamburg
Die Hundeverordnung vom 18.07.200 (GVBl. S. 152) ist wegen Überschreitens der Ermächtigungsgrundlage nichtig.

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Pressemittelung von der Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster Hundefreunde zum Urteil gegen die LHVO Hamburg

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Verwaltungsgericht kippt umstrittene Hamburger Hundeverordnung
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die umstrittene Hamburger Hundeverordnung in erster Instanz gekippt. Das berichtet das «Hamburger Abendblatt» (Mittwoch-Ausgabe). «Die Hundeverordnung ist nichtig», urteilten die Verwaltungsrichter jetzt.

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BVerwG kippt rassespezifische Regelung der LHVO Brandenburg
Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund von Normenkontrollanträgen mehrerer in Brandenburg ansässiger Hundehalter die Verordnung des Landes Brandenburg über das Halten und Führen von Hunden vom 25. Juli 2000 insoweit für ungültig erachtet, als sie die Gefährlichkeit von Hunden allein aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen herleitet.

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Urlaubszeit - Reisezeit
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) informiert.

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Erfreuliche Nachricht in Sachen "Kampfhunde"-Steuer
SALZGITTER: Rat kippt erhöhte Steuer für Kampfhunde

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Peinlichkeit bei Entwurf eines schleswig-holsteinischen Hundegesetzes.
Es ist beängstigend, wer heute Gesetze entwerfen und letztendlich auch verabschieden darf.

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Presseinformation der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein zum Endwurf des GefHG
Zur heutigen Pressekonferenz des Innenministers über den Entwurf eines Gefahrhundegesetzes der Landesregierung erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landesfraktion, Dr. Heiner Garg: ...

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Entwurf eines Gefahrhundegesetzes in Schleswigholstein (GefHG)
Pünktlich zur Sommerpause stellt IM Buß in Schleswig-Holstein seinen Entwurf für ein neues Gefahrhundegesetz vor.

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Erfreuliches Urteil in Sachen Einsatz von Elektroreizgeräten in der Hundeausbildung.
Von der sanften Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren umzugehen, hält der Kläger nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von Elektroreizgeräten zu erziehen - das entsprach schon eher seinen Methoden.
Nach dem Musterurteil ist der Einsatz von Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell untersagt. Das gelte ausnahmslos, so die Richter, also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise.

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In Sachen Einsatz von Elektroreizgeräten - Jetzt auch das komplette Urteil verfügbar

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Die neue niedersächsische Landesregierung hält ihr Wort - Mit der Drucksache 15/245 wurde die Novellierung des NHundG eingeleitet.
Mit der Landtagsdrucksache 15/245 vom 10.06.03 wurde von der neuen niedersächsischen Landesregierung die zugesagte Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in die Wege geleitet.

Die wesentlichsten Änderungen:

Der Verweis auf die Rasseliste des Bundesgesetzes entfällt. Es wird im geänderten Gesetz gemäß der Anhörung im nds. Landtag vom 30.10.02 kein Hund mehrpauschal aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich stigmatisiert !

Die Anforderungen an die für gefährliche Hunde vorgeschriebene Hundehalter-Haftpflichtversicherung wird den üblichen Versicherungsbedingungen angepasst: Mindestsumme 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden.

Die Änderungen sollen am 01.10.03 in Kraft treten.

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Und noch ein erfreulicher Beschluss des OVG Lüneburg in Sachen "Kampfhunde"-Steuer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - Einzelrichter der 1. Kammer - vom 5. Juni 2002 wird zugelassen.

Zu Recht macht sie "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils" (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) insoweit geltend, als das Verwaltungsgericht angenommen hat, die Mischlingshunde der Klägerin unterfielen ohne weiteres der erhöhten Steuer (für sog. Kampfhunde") nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Beklagten i.d.F. vom 13. November 1997.

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"Kampfhunde"-Steuer - Und wieder ein erfreulicher Beschluss des OVG-Lüneburg
...... Die Beklagte hätte daher in den angefochtenen Bescheiden im Einzelnen darlegen müssen, aus welchen Gründen der von der Klägerin gehaltene American Staffordshire Terrier-Mischling eine erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen darstellt.

Im Übrigen vertritt der Senat die Auffassung (vgl. Beschluss vom 18.10.2002 - 13 LA 246/02 -), dass nunmehr zu ermitteln ist, ob es tatsächlich zutrifft, dass die in Rasselisten typischerweise aufgeführten Hunde bei abstrakter Betrachtungsweise gefährlicher sind als Hunde anderer überkommener Rassen.

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Endlich verfügbar -
das Urteil des BVerwG gegen die GefHVO des Landes Schleswig-Holstein

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Erfreuliche Nachricht aus Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ohne Kampfhundegesetz, Gesetz war wissenschaftlich unbegründet

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Erfreulicher Beschluss in Sachen unserer Klage gegen die LHVO Hessen

"... Es entspricht billigem Ermessen, die Kosten des erledigten Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen, denn er wäre im Falle einer Entscheidung über die gestellten Normenkontrollanträge der Antragsteller aller Voraussicht nach unterlegen. ..."

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Vereinfachte EU-Regelung für die Mitnahme von Haustieren gebilligt

Im Vermittlungsausschuss ist gestern eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat auf eine neue Regelung erzielt worden, durch die die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union einfacher wird. Nach der formalen Genehmigung durch Parlament und Rat, mit der in Kürze zu rechnen ist, kann die Verordnung in Kraft treten.

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Erfreulicher Beschluss des VG Weimar vom 18.06.02

Wenn auch schon etwas älter, aber dennoch lässt auch diese Entscheidung auf eine Wende zu sachgerechten Urteilen hoffen. Insbesondere die Ausführungen zur Tierschutz-HundeVO (ab Seite 3 letzter Abs.) sind sehr interessant.

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Die einzig wahre Entscheidung - Welthundeausstellung ohne verstümmelte Tiere!

http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/presse/pressem/2003/p0302062.htm


Landtagswahl 2003 in Niedersachsen

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Weitere Auswirkung der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Kostenfestsetzungsbeschluss des VG Hannover gegen den Landkreis Schaumburg. Die Klage des Hundehalters wäre erfolgreich verlaufen.
Fazit: Landkreis muss Kosten zahlen.

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Verordnung der Stadt Bochum verstößt gegen Bestimmtheits- und Übermaßgebot

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Haltungsverbot und Sicherstellung eines Hundes gemäß § 3 Abs. 1 Hundeverordnung Berlin (HundeVO Bln) - basierend auf rassespezifischer Typisierung - rechtlich nicht haltbar

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Stellungnahme der Kanzlei Hanske & Nielsen zum Urteil des BVerwG vom 18.12.02 in Sachen GefahrhundeVO des Landes Schleswig-Holstein

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Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 6 CN 1.02, 6 CN 3.01 und 6 CN 4.01


Das neue niedersächsische Hundegesetz - von hohem Schutzniveau keine Spur

Vernunft und Sachlichkeit unterliegen falschem Stolz und gekränkter Eitelkeit

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Schreiben vom 07.10.02 an die Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems

Gefahrtier-Verordnung - Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.07.02

"Mit Bezug auf meinen Erlass vom 04.07.2002 teile ich mit, das die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2002, Az. 6 CN 5.01, 6 CN 6.01, 6 CN 7.01, 6 CN 8.01 zwischenzeitlich in vollständiger Form zugestellt worden sind. Diese werden anliegen in Fotokopie überreicht."

Die Auswirkungen der Entscheidungen stellen sich nunmehr wie folgt dar:

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Nun ist es amtlich - Hunderegelung der GefTVO doch infolge des BVerwG - Urteils nichtig!

Obwohl nach dem Urteil des BVerwG (Az.: 6 CN 5.01) vom 03.07.02 und insbesondere durch die persönliche Stellungnahme des Vorsitzenden, Herrn Dr. Bardenhewer, einwandfrei die Nichtigkeit der Hunderegelung der GefTVO festzustellen war, beharrten Minister Bartels und sein Pressesprecher Rosinke auf die weitere Umsetzung der besagten Regelung für die übrigen in Liste 1 aufgeführten Hunderassen/Mischlinge.
Mit Anweisung vom 04.07.2002 an die zuständigen Ordnungsbehörden und in diversen tendenziösen Presseinterviews rief das Ministerium entgegen besseres Wissen, namentlich durch Bartels und Rosinke, zur weiteren Verfolgung Unschuldiger auf.
Trotz Hinweis unseres Vereins vom 11.07.02 auf die eindeutige Stellungnahme des Vorsitzenden des BVerwG und der Bitte, die Bezirksregierungen, Ordnungsbehörden und Medien über den tatsächlichen Sachverhalt zu informieren, wurde dieses unterlassen. Hiermit wurde nicht nur eine erheblich Verunsicherung der Behörden, der Bevölkerung und der betreffenden Hundehalter billigend in Kauf genommen, sondern die zuständigen Behörden wurden beabsichtigt zu rechtswidrigem Handeln provoziert.
Nach dem uns nun diese Stellungnahme des Ministeriums vom 13.11.02 vorliegt, sehen wir unsere Einwände gegen das Vorgehen des zuständigen Ministerium bestätigt. Allen Hundehaltern, die nach dem o. b. Urteil gemäß der Reglementierungen der ehem. Hunderegelungen der nds. GefTVO zur Zahlung von Bußgeldern, zur Absolvierung eines Wesenstestes etc. angehalten wurden, sei empfohlen einen kompetenten Rechtsanwalt zwecks Prüfung des Anspruch auf etwaiger Schadensersetzansprüche zu konsultieren.

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weitere Informationen zum BVerwG-Urteil vom 03.07.02


Beschlüsse des BVerwG in Sachen LHVO Baden-Württemberg
Ist einigen Politikern in Sachen "Kampfhunde" und vermeintlicher Rechtfertigungsgründe diesbezüglicher Reglementierungen inzwischen jedes Mittel recht?

Der 6. Senat des BVerwG entschied nicht in der Sache selbst und daraus resultierend ergibt sich, dass das BVerwG, entgegen der Behauptung der Landesregierung, die Landeshundeverordnung des Landes Baden-Württemberg überhaupt nicht bestätigen konnte. Auch findet sich in den betr. Beschlüssen kein Hinweis über eventuelle Unterschiede zu der am 03.07.02 durch den gleichen Senat für nichtig erklärten Gefahrtier-Verordnung des Landes Niedersachsen.

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Stellungnahme von RA Lars-Jürgen Weidemann
Stellungnahme von RAin Anke Nielsen


Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG)
Einige Dokumente dazu:

hier


"Kampfhunde"-Steuer
Erfreulicher Beschluss des OVG Lüneburg
Unser Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.02 zeigt positive Wirkung!

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Erfreulicher Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen (NRW)-
erwirkt durch unser Mitglied Herrn RA Weidemann

Bußgeldverfahren gegen einen Dobermannhalter mit Verweis auf unser BVerwG-Urteil vom 03.07.02 zu lasten der Landeskasse eingestellt.

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Aufgespürt und apportiert
Trotzdem man es besser wusste, wurden die Bundesregelungen entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen.

Wie die im Februar 2000 durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebene Broschüre für den Schulunterricht belegt, war man sich dort bei Erlass des Bundesgesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und der Tierschutz- Hundeverordnung vollkommen darüber bewusst, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an dessen Rasse festgemacht werden kann und das die erlassenen Regelungen den wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen. Nach unseren Informationen war diese Broschüre noch bis zum 07.06.2001 auf der Homepage des Ministerium unter http://www.verbraucherministerium.de/ - Tierschutz im Unterricht:Lehrermappe und Schülerheft "Achtung vor dem Tier" - http://www.agenturcafe.de/in-script/schule/material-tier.php zu finden. Heute ist die Seite jedoch nicht mehr abrufbar.

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Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe vom 07.11.2000, eingegangen am 20.02.2002 für den Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

Der Petitionsausschuss hat die Sach- und Rechtslage bezüglich der Landeshundeverordnung wiederholt eingehend beraten. Er schließt sich der Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.08.2002 an. Der Petent sowie der Deutsche Bundestag erhalten eine Fotokopie dieser Stellungnahme.

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Maulkorb und Leine machen Hunde gefährlich.

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Das Qualzuchtgutachten: Als Rechtfertigung von Rasselisten ungeeignet

Kritische Auseinandersetzung mit der Passage "Verhaltensstörung: Hypertrophie des Aggressionsverhaltens" - Fragen an die Mitglieder der verantwortlichen Sachverständigengruppe und Gegenüberstellung der erhaltenen Antworten mit den Stellungnahmen von Experten der betreffenden Fachkreise.

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Wichtige Information zu dem anhängigen Revisionsverfahren gegen die GefahrhundeVO Schleswig-Holstein.

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Interessen der Tierärzteschaft nicht vertreten?

In Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf für das erste Landeshundegesetz vor, der weit über das in Fachkreisen, wegen seiner Rasselisten, umstrittene Eckpunktepapier hinausgeht.

(Veröffentlichung aus der VET Impulse, 11. Jahrgang, Ausgabe 10, 15. Mai 2002

Auf Grund der Größe als Zipformat Größe 5,39MB. Dauert etwas länger!!


Hannover-Hunde dürfen frei laufen

Rechtsgutachten hebt Leinenzwang auf

Lesen (PDF-Dokument 0,022MB)


Interessante Information in Sachen Revisionsverfahren Gefahrhundeverordnung Schleswig-Holstein

Ein kleiner Trost für die Halter von Bulli und Co.

Lesen (PDF-Dokument 0,028MB)


Kampfhundeverordnung gekippt

VGH: Mannheimer Fassung verstößt teilweise gegen Gleichheitsgrundsatz-Urteil noch nicht rechtskräftig

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AUF DEN HUND GEKOMMEN

Zum Sachstand der von uns durchgeführten Verfahren betreffend Hundeverordnungen, -gesetze und -steuersatzungen in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie auf Bundesebene und zur Situation für Hundehalter und Hunde

http://www.hanske-rechtsanwalt.de/1197.html


"Hundebeißunfälle bei Kindern und Jugendlichen - Eine Metaanalyse der Risikofaktoren"

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"Kinder und Hunde - Unfallprävention"

Bei den meisten Vorgängen in unserem Leben passieren keine Unfälle. Aber unter bestimmten Bedingungen passieren sie. So gilt auch: Die meisten Hunde beißen niemals ein Kind. Aber unter bestimmten Bedingungen kann jeder Hund beißen. Diese Umstände herauszufinden, um mit der gewonnenen Erkenntnis konkrete Unfallprävention zu betreiben, ist Ziel dieses Artikels.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors Herrn Dr. Mosser
und der Zeitschrift "WUFF"

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MEDIENSPEKTAKEL UM KAMPFHUNDE

Schriftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Kommunikationswirtin am Fachbereich 2 der Hochschule der Künste Berlin 16. April 1999

VON PETRA DRESSLER

... Nach vielen Reaktionen derjenigen, die diese Seiten bereits in den letzten zwei Jahren gelesen haben, ist es mir wichtig zu betonen, dass das Thema Kampfhunde austauschbar mit jedem anderen skandalträchtigen Thema ist. Immer wieder werden Gruppen unserer Gesellschaft dämonisiert: von der öffentlichen Meinung, über die Medien bis hin zur Politik und deren Gesetzgebung.

Es werden Ängste erzeugt um zu verkaufen, Karriere zu machen und Gemeinschaftsgefühl der angeblich Gefährdeten zu schaffen. Bestehende – und an sich ausreichende – Gesetze werden verschärft bis eine Kriminalisierung der "Geächteten" stattfindet, weil sie immer mehr Schwierigkeiten haben den Spagat zwischen den Anforderungen zu erfüllen (z. B. dem Leinenzwang von "Kampfhunden" und gleichzeitigem Verbot die Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Hundeauslaufgebiete zu bringen; oder den plötzlich erlassenen Verboten "Kampfhunde" in Mietshäusern bestimmter Wohnungsbaugesellschaften zu halten, tierschutzrechtlich aber ein Tier ohne Grund nicht töten zu dürfen).

lesen (PDF-Dokument 2,8 MB)


Neu
Kommentar zum "Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)" von Thomas Henkenjohann

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Stellungnahme des Engeren Wissenschaftlichen Beirates des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. zum Gutachten zur Auslegung
des § 11 b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzuchten)

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Stellungnahme zu: Zitate aus der "Hundepsychologie"
von Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen (Institut für Haustierkunde Christian-Albrechts-Universität in zu Kiel)

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Stellungnahme zur Ablehnung der Anträge in dem Normenkontrollverfahren
(Gefahrhunde-VO) gegen das Land Schleswig-Holstein von Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen (Institut für Haustierkunde Christian-Albrechts-Universität in zu Kiel)

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Stellungnahme bzgl. des Aussagewertes von Hundeenzyklopädien
von Dr. Willa Bohnet (Institut für Tierschutz und Verhalten)

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Gefahrtierverordnung des Landes Niedersachsen Durchführung des Wesenstest an der Tierärztlichen Hochschule von Prof. Dr. Hansjoachim Hackbarth (Institut für Tierschutz und Verhalten)
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Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) vom 02.06.1999
zum Gutachten

Dr. Helga Eichelberg
Kampfhunde – Gefährliche Hunde
Sonderdruck Aus „DEUTSCHE TIERÄRZTLICHE WOCHENSCHRIFT“, 107. Jahrgang,
Heft Nr. 3/2000

zum Sonderdruck

Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Universität Kiel über Gefährliche Hunde
zum Arbeitspapier

Hunderassen, die zwischen 1979 und 1998 in den USA an tödlichen Angriffen auf Menschen beteiligt waren
zur Studie

Neue Stellungnahmen von Frau Prof. Irene Stur.

Wir haben Frau Prof. Irene Stur von der Veterinärmedizinischen Universität in Wien gebeten, uns diverse mit dem Qualzuchtgutachten in Zusammenhang stehende Fragen in Form einer Stellungnahme zu beantworten.
&

Überlegungen zu den möglichen Auswirkungen von ständigem Leinen- und Maulkorbzwang.

zur Stellungnahme

Neues Material für die Aufklärungsarbeit.
Die Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e. V:
hat eine sehr beschauliche und informative Broschüre zum Thema Leinen- und Maulkorbzwang erstellt.
Einen kleinen Überblick können Sie sich hier verschaffen.

zum Material

- LITERATURÜBERSICHT -
Zur Frage der besonderen Gefährlichkeit von Hunden auf Grund der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen, von A.Univ.Prof. Dr. Irene Stur Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
zum Arbeitspapier

Redebeitrag zur Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 21.08.2000, von Dr. Dorit Feddersen-Petersen Ethologin Fachtierärztin für Haustierkunde der Christian-Albrechts-Universität
zum Redebeitrag




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