Liebe Hundefreunde,
bitte bedenkt, dass Eure Hunde über den Zeitraum von nunmehr
2 Jahren den tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen durch die
niedersächsischen GefTVO ausgesetzt waren.
Im Interesse der Hunde, aber auch der durch die unnötige
Polemik des Ministeriums verunsicherten Bevölkerung, bitten
wir Euch Eure Hunde nicht durch plötzliche Reizüberflutungen
bei Spaziergängen in Stadtgebieten zu überfordern und
sie auch in Wald und Feld langsam an die zurückgewonnene
Freiheit zu gewöhnen.
Wir wünschen allen angenehme Entspannung und viel Freude
- die uns allen leider viel zu lange Zeit verwehrt waren - beim
gemeinsamen Spaziergang mit dem Begleiter Hund.
Schreiben des Vorsitzenden des 6. Senats des
BVerwG, Herrn Dr. Bardenhewer, bestätigt unsere Rechtsauffassung.
"Es trifft zwar zu, dass das Bundesverwaltungsgericht
aus prozessualen Gründen (das Gericht ist an die von den beteiligten
in zulässiger Weise gestellten Anträge gebunden) über
die §§ 1 und 2 der gesamten Verordnung nicht insgesamt,
sondern nur teilweise entschieden hat.......
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/bverwg_100702.htm
Hallo liebe Hundefreunde,
auch der Städte- und Gemeindebund NRW scheint hinsichtlich
des Urteils vom 03.07.02 ins Grübeln geraten zu sein.
Schauen wir einmal, ob die schriftliche Urteilsbegründung nicht
nur ein Grübeln, sondern auch ein Nachdenken auslösen
kann.
lesen des Schreibens
Viele Grüße
Thomas Henkenjohann
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