Hund und Halter e.V.
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Liebe Hundefreunde wir sind überglücklich Euch mitteilen zu können, dass der
"ADRK", der "Tierschutzverein Hannover" und der "Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V." das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich zum Abschluss gebracht haben. Die Regelungen zu Hunden in der Gefahrtierverordnung Niedersachsen sind
nichtig !!


Hier zur Pressemitteilung des Bundsverwaltungsgericht

Presseinformation zum Vorgehen von Min. Bartels

Info der Rechtsanwaltskanzlei Hanske und Nielsen zum Urteil des BVerwG

 

weitere Informationen zum Urteil vom
Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter

BVerwG-Urteil 6 CN 5.01 (Hund-und-Halter) vom 03.07.2002

BVerwG-Urteil 6 CN 6.01 (ADRK) vom 03.07.2002

BVerwG-Urteil 6 CN 8.01 (Tierschutzverein Hannover) vom 03.07.2002

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten...


Liebe Hundefreunde,

bitte bedenkt, dass Eure Hunde über den Zeitraum von nunmehr 2 Jahren den tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen durch die niedersächsischen GefTVO ausgesetzt waren.

Im Interesse der Hunde, aber auch der durch die unnötige Polemik des Ministeriums verunsicherten Bevölkerung, bitten wir Euch Eure Hunde nicht durch plötzliche Reizüberflutungen bei Spaziergängen in Stadtgebieten zu überfordern und sie auch in Wald und Feld langsam an die zurückgewonnene Freiheit zu gewöhnen.

Wir wünschen allen angenehme Entspannung und viel Freude - die uns allen leider viel zu lange Zeit verwehrt waren - beim gemeinsamen Spaziergang mit dem Begleiter Hund.


Schreiben des Vorsitzenden des 6. Senats des BVerwG, Herrn Dr. Bardenhewer, bestätigt unsere Rechtsauffassung.

"Es trifft zwar zu, dass das Bundesverwaltungsgericht aus prozessualen Gründen (das Gericht ist an die von den beteiligten in zulässiger Weise gestellten Anträge gebunden) über die §§ 1 und 2 der gesamten Verordnung nicht insgesamt, sondern nur teilweise entschieden hat.......
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/bverwg_100702.htm




Hallo liebe Hundefreunde,
auch der Städte- und Gemeindebund NRW scheint hinsichtlich des Urteils vom 03.07.02 ins Grübeln geraten zu sein.
Schauen wir einmal, ob die schriftliche Urteilsbegründung nicht nur ein Grübeln, sondern auch ein Nachdenken auslösen kann.

lesen des Schreibens

Viele Grüße
Thomas Henkenjohann

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