Erfreuliche Nachricht aus Sachen-Anhalt - Sachsen-Anhalt ohne Kampfhundegesetz, Gesetz war wissenschaftlich unbegründet
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Regierungsverzicht
Sachsen-Anhalt ohne Kampfhundegesetz
Die Regierung von Sachsen-Anhalt will offenbar auf ein Kampfhundegesetz verzichten. Der FDP-Abgeordnete Kehl sagte am Mittwoch, Schutz vor gefährlichen Hunden sei auch ohne ein spezielles Gesetz möglich. Die Entscheidung bedeute für die Halter von als gefährlich bekannten Rassen eine "wesentliche Erleichterung und nicht zuletzt eine Entkriminalisierung". Jetzt seien die Kommunen aufgefordert über die Rechtmäßigkeit erhöhter Steuern für bestimmte Rassen neu nachzudenken.
Gesetz war wissenschaftlich unbegründet
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte 2000 und im Frühjahr 2002 verschärfte Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Nach Ansicht der Richter gibt es keine hinreichende wissenschaftliche Begründung, wonach Hunde allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen sind. Das Gesetz hatte Handel und Zucht mit Tieren der Rassen American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verboten. Bereits vorhandene Tiere sollten unfruchtbar gemacht werden.
(Quelle:http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/543402.html - 05.04.03)
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