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Peinlichkeit bei Entwurf eines schleswig-holsteinischen Hundegesetzes.



Kieler Nachrichten vom 27.06.2003:

Wie Dackel zu Bestien werden - Peinlichkeit bei Gesetzentwurf

Kiel - Panne im Entwurf des Gefahrhunde-Gesetzes: Das orangefarbene Halsband, das Innenminister Klaus Buß (SPD) vierbeinigen Beißern umschnallen will, ist schon vergeben. Und zwar an wohlerzogene Vierbeiner, die aufs Wort gehorchen und ihnen jederzeit zu Diensten sind - an Jagdhunde im Einsatz. Michaela Hammann kann sich das Drama ausmalen: Vor ihren Rauhhaarteckeln, die die passionierte Jägerin aus Grebin regelmäßig auch außerhalb der Jagd mit ins Revier nimmt, fliehen die Jogger im Schweinsgalopp oder sie attackieren die Tiere mit Pfefferspray. Eltern, die den kleinen Vierbeinern mit den orangefarbenen Warnhalsbändern begegnen, nehmen ihre Kinder panisch auf den Arm, "denn unsere Hunde sind ja bald Kampfdackel". Als sie die Nachricht vom Erkennungszeichen Halsband für "Gefahrhunde" las, dachte sie spontan: "Das kann wohl nicht ernst gemeint sein."

Denn bleibt es bei der im Entwurf enthaltenen Kennzeichnungsvorschrift für alle als gefährlich eingestuften Hunde, "sind Verwechslungen programmiert", sagt auch Volker Behrens, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes. "Die könnten fatal enden - für unsere Hunde, die dann für Bestien ohne Maulkorb und Leine gehalten werden." In der Jägerei sei es seit Jahren üblich, Hunde nur mit leuchtend orangefarbenen oder gelben Reflexhalsbändern in den "Arbeitseinsatz" zu schicken. So legt nicht nur der Verband auf Kreis-, Landes- und Bundesebene Mitgliedern diese Ausstattung des Vierbeiners ans Herz, wenn er im Revier frei läuft. Auch die Berufsgenossenschaft rät dazu. Selbst in der Jagdabteilung des Kieler Umweltministeriums heißt es laut Sprecher Michael Rittmeier: "Es gibt keine Vorschrift, dass Jagdhunde die Bänder tragen. Es wird aber empfohlen."

"Aus zwei Gründen", erläutert Behrens. "Erstens ist der Hund geschützt, weil er bei größeren Jagden von jedem erkannt und nicht etwa mit Wild verwechselt wird. Zweitens ist ersichtlich, dass dieses Tier speziell ausgebildet und im Einsatz ist. Deshalb darf es sich ohne Leine im Wald bewegen." Das ist Hunden sonst nicht erlaubt, denn sie könnten dem Wild nachstellen - und ein wildernder Hund ist ein Gejagter. Den Einwand, während der Jagd seien keine Spaziergänger in der Nähe, lässt der LJV nicht gelten. Behrens: "Wenn Wild angefahren wurde, aber noch flüchten konnte, muss der Jäger das kranke Tier suchen. Das geht nur mit Hund, der dann Kilometer allein läuft."

Im Innenministerium scheint man die Peinlichkeit zu wittern. So antwortete Sprecher Thomas Giebeler gestern diplomatisch: "Um Nachbesserungen in einen Entwurf einzubringen, gibt es die Anhörung. Dort wird das Halsband sicher zur Sprache kommen." Weshalb das Umweltministerium als oberste Jagdbehörde, die den Entwurf vor Veröffentlichung sah, nicht einhakte, erklärt Rittmeier damit, "dass wohl die Tierschutzabteilung damit betraut war".

Dass "Gefahrhunde" überhaupt am Halsband (das ein krimineller Halter dem Tier ohnehin nicht anlegt) erkennbar sein sollen, geht auf Druck der Grünen zurück, die Buß' gescheiterte Gefahrhunde-Verordnung attackiert hatten. Deren Abgeordnete Irene Fröhlich hatte mit dem Plädoyer für das Band einen Vorschlag der Berliner GAL übernommen. "Dass Jagdhunde gekennzeichnet werden, wusste ich nicht", räumte sie auf Nachfrage ein. "Darüber wird man nochmals reden müssen. Ich will nur, dass gefährliche Hunde erkennbar und Kontrollen leichter sind." Von Cornelia Müller

(Quelle: http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1158317)

 

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