Hund und Halter e.V.
Übersicht zurück
Verwaltungsgericht kippt umstrittene Hamburger Hundeverordnung



Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die umstrittene Hamburger Hundeverordnung in erster Instanz gekippt. Das berichtet das «Hamburger Abendblatt» (Mittwoch-Ausgabe). «Die Hundeverordnung ist nichtig», urteilten die Verwaltungsrichter jetzt.

hsh0109 4 pl 153 lno 0717

Tiere/Kriminalität/
(Medien-Info)
Verwaltungsgericht kippt umstrittene Hamburger Hundeverordnung =

Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die umstrittene Hamburger Hundeverordnung in erster Instanz gekippt. Das berichtet das «Hamburger Abendblatt» (Mittwoch-Ausgabe). «Die Hundeverordnung ist nichtig», urteilten die Verwaltungsrichter jetzt. Zehn Halter von so genannten Kampfhunden der Kategorie 1 (Pitbull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier) hatten gegen die Stadt geklagt. Sie trugen in ihren Feststellungsklagen vor, dass die Hundeverordnung gegen das Grundgesetz und den Tierschutz verstoße. Die Verordnung, die alle Hunde der Kategorie 1 pauschal als gefährlich einstuft, sei mit dem «Gleichheitsgrundsatz» des Grundgesetzes nicht vereinbar, so die Kläger.

Die Hundeverordnung habe keine gesetzliche Grundlage, konkret fehle eine ausreichende «Ermächtigungsgrundlage», befanden die Richter nun. «Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig», sagte die Gerichtssprecherin, Angelika Huusmann, der Zeitung. In der nächsten Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht damit befasst.

(Der Beitrag lag dpa in redaktioneller Fassung vor). dpa yyno gi 091932 Sep 03

(Quelle: dpa)

 

Übersicht Haftungsausschluss zurück

Das Copyright für veröffentlichte Objekte (z.B. Bilder, Texte, usw...), bleibt allein beim Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vereins nicht gestattet. Wir bitten auch um Mitteilung falls wir die Rechte Dritter verletzt haben.