Hund und Halter e.V.
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Vorsicht bei Gassigehen

Köln – Wenn Fahrradfahrer ihren Hund an der Leine mitnehmen, müssen sie dabei besonders vorsichtig sein. Stürzt der Hundehalter, kann er auch dann nicht auf Schadensersatz pochen, wenn ein anderer Hund in den Unfall verwickelt war. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Aktenzeichen: U 185/00).

(Quelle: Nordwest-Zeitung-Wesermarsch 16.08.03)

 

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