Hund und Halter e.V.
Übersicht zurück
Änderung der Thüringer Gefahren-Hunde-Verordnung / Unwiderlegbare Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen?


17.12.2003

gestern Abend erhielten wir per Email Informationen über eine Modifizierung der Thüringer Gefahren-Hunde-Verordnung.

Gravierende Veränderungen/Neuerungen laut dieser Information:

Zitat: "Bei den in § 11 Tierschutz-Hundeverordnung genannten vier Hunderassen sowie deren Kreuzungen (AmStaff, Pitbull, Bullterrier und StaffBull) ist die Gefährlichkeit i. S. d § 1 Abs. 1 Nr. 1 (….) der Verordnung (die neue LHV von Thüringen) gegeben, da diese ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen."

"Eine Widerlegbarkeit der Gefährlichkeitsvermutung der in § 11 Tierschutz-Hundeverordnung genannten vier Hunderassen ist nach dem Wortlaut NICHT möglich"!



Eigene Recherchen im Internet erbrachten lediglich die Erkenntnis, dass die VO im September geändert wurde und dies mit einer Bekanntmachung vom 30.09.2003 im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gegeben wurde. Leider erhält man dort ausschließlich als registrierter und zahlender Kunde Zugriff auf die erwünschten Informationen.

Ein Vergleich der neuen VO mit der ursprünglichen Version vom 21.03.2000 auf der Internetseite der Stadt Erfurt http://www.erfurt.de/erfurt/dt/Pages/H20/h2607.htm konnte die per Email erhaltenen, oben aufgeführten Informationen nicht bestätigen.
Korrekt ist demnach, dass die VO im September geändert wurde.
Der Verweis auf die gemäß § 11 TschHVO reglementierten Hunde(rassen) war auch schon in der ursprünglichen Verordnung enthalten und laut Aussage des Thüringer Innenministeriums auch erforderlich, denn diese bundesrechtlichen Vorschriften müssen vom Landesgesetz- und/oder Verordnungsgeber berücksichtigt werden.

Noch gestern Abend haben wir das Innenministerium in Thüringen schriftlich um entsprechende Informationen gebeten. Da jedoch schriftliche Anfragen in der Regel eine nicht unerhebliche Bearbeitungszeit aufweisen, habe ich mich heute Morgen dazu entschlossen telefonisch um Auskunft zu bitten.
Die erbetene Auskunft wurde mir bereitwillig und sehr freundlich von Herrn Geigen, Referat 23, erteilt und ich möchte die wesentlichen Punkte nachfolgend in Kurform wiedergeben.

  • Die neue Thüringer Gefahren-Hunde-Verordnung enthält, ebenso wie die alte Version, keine Rasseliste.

    Weil: Die Thüringer Landesregierung vertritt nach Aussage von Herrn Geigen, wie auch schon in der Vergangenheit, die Auffassung, dass a) sich aus der Rassezugehörigkeit eines Hundes keine Rückschlüsse auf den Grad seiner Gefährlichkeit herleiten lassen, b) aus diesem Grund eine Rasseliste kein probates Mittel zur Lösung des Problems darstellen kann.


  • Die Änderung der bestehenden VO ist maßgeblich auf die in der Praxis aufgetretenen Vollzugsprobleme zurück zu führen. In erster Linie sind hier Probleme bei der Abnahme der Sachkunde sowie die Durchführung der Wesensteste zu benennen. So war es erforderlich die Anforderungen an die Sachverständigen zu konkretisieren und in die VO einzubeziehen.


  • Die aktualisierte Verordnung nebst der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift wird uns (durch urlaubsbedingte Abwesenheit einiger Mitarbeiter) Anfang Januar zugesandt.

     

    Übersicht Haftungsausschluss zurück

    Das Copyright für veröffentlichte Objekte (z.B. Bilder, Texte, usw...), bleibt allein beim Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vereins nicht gestattet. Wir bitten auch um Mitteilung falls wir die Rechte Dritter verletzt haben.