Hund und Halter e.V.
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Erfreuliche Neuigkeiten in Sachen Neufassung der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) vom 30.09.2003 -
Die derzeitig noch in den Verwaltungsvorschriften enthaltenen rassespezifischen Regelungen werden nicht zur Anwendung kommen und in Kürze aus diesen entfernt.

Liebe Hundefreunde,

vor geraumer Zeit haben wir Ihnen an dieser Stelle neben der Veröffentlichung der Neufassung der ThürGefHuVO ebenfalls die Veröffentlichung der betreffenden Verwaltungsvorschriften versprochen. Nicht das wir diese, wie von zust. Referat zugesagt, nicht erhalten hätten, sondern der Umfang der Vorschriften und der mit dem Einlesen (OCR) verbundene Arbeitsaufwand hielten uns bisher von einer Veröffentlichung ab.

Nach einem am heutigen Tage geführten Telefongespräch mit dem im Referat 23 zuständigen Mitarbeiter des Thüringer Innenministeriums, Herrn Geiken, darf ich mich jedoch u.a. insgeheim darüber freuen, dass es uns aus zeitlichen Gründen bisher noch nicht gelungen ist diese mühsame Arbeit zu verrichten.

Denn im Gespräch mit Herrn Geiken wurde mir von diesem mitgeteilt, dass die betreffenden Passagen, in denen auf § 11 TschHVO verwiesen wird und demnach Bulli & Co unwiderlegbar dem § 1 ThürGefHuVO unterliegen, nicht zur Anwendung kommen werden und bei der nächsten Änderung der Verwaltungsvorschriften aus diesen entfernt werden. Und so dürfen wir uns gemeinsam mit den Thüringer Hundefreunden darüber freuen, dass Thüringen eben doch etwas anders ist und Vernunft und Sachlichkeit eben nicht, wie von einigen Aktivisten befürchtet, nun auch in diesem Bundesland populistischen Erwägungen unterliegen würden.

In diesem Zusammenhang möchte ich es auf keinen Fall versäumen an dieser Stelle Herrn Geiken im TIM zu danken, der uns ohne großen bürokratischen Aufwand umgehend mit den erwünschten Unterlagen versorgte, Verständnis für unser Anliegen aufbrachte und sich jederzeit gesprächsbereit zeigte. Auch hieran dürfte man sich m. E. in einigen anderen Bundesländern ein Beispiel nehmen.

Eine schriftliche Erläuterung zum vorstehenden Sachverhalt, die uns auf Wunsch im Anschluss an das o. b. Telefongespräch per Email zugesandt wurde, möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten und wünschen viel Freude beim Lesen.



Sehr geehrter Herr Henkenjohann,

bezugnehmend auf unsere Telefonate darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Thüringen war schon immer der Auffassung, dass die Einführung sog. "Rassenlisten" kaum der richtige Weg ist, um die Bevölkerung Thüringens wirksam vor gefährlichen Hunden zu schützen. Die Gefährlichkeit von Hunden allein aus ihrer Rassezugehörigkeit oder Rassenähe abzuleiten, führt unseres Erachtens zu einer trügerischen Sicherheit, denn andere Hunde als "Pitbull & Co" können ebenfalls gefährlich sein. Konsequenterweise ist deshalb auch nie eine "Rassenliste" in die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) aufgenommen worden.
Mit Inkrafttreten des § 11 Tierschutz-Hundeverordnung am 01.09.2001 ergab sich dann aber das Problem, dass der Bund die Aggressivität von Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren verbindlich und ohne Widerlegungsmöglichkeit festgelegt hatte. Wegen des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Normenhierarchie ("Bundesrecht bricht Landesrecht") kam auch Thüringen zunächst nicht an dieser gesetzlichen Wertung vorbei.
Zum Jahresende 2003 hat allerdings das Thüringer Oberverwaltungsgericht den "Thüringer Weg" bestätigt - und zwar so, wie er von Anfang an gedacht war: § 11 Tierschutz-Hundeverordnung findet im Zusammenhang mit der ThürGefHuVO keine Anwendung. Die Befürchtungen, es gebe in Thüringen mittlerweile eine "Rassenliste" sind deshalb unbegründet. Um dies klarzustellen, wird in nächster Zeit die Verwaltungsvorschrift zur ThürGefHuVO überarbeitet, indem die Ausführungen zu § 11 Tierschutz-Hundeverordnung ersatzlos gestrichen werden.
Ich darf Ihnen also versichern, dass die Thüringer Vorstellungen von einem effektiven Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden nichts von ihrer Aktualität verloren haben; Thüringen bleibt vielmehr bei seinem eingeschlagenen Weg.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Michael Geiken

 

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