Pressemitteilung der LTK Hessen vom 27.10.2004 zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Gießen zum Thema Wesensprüfung bei Hunden
Keine Rechtsgrundlage für Wesensprüfung von Hunden - Landestierärztekammer Hessen bietet Innenministerium sachkompetente Mitwirkung an
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Pressemitteilung der LTK Hessen vom 27.10.2004
Keine Rechtsgrundlage für Wesensprüfung von Hunden
Landestierärztekammer Hessen bietet Innenministerium
sachkompetente Mitwirkung an
Seit August 2000 müssen in Hessen Hunde bestimmter Rassen
sowie Hunde, die verhaltensauffällig geworden sind, bisher
regelmäßig einer Wesensprüfung unterzogen werden. Diese
Prüfung wird von Sachverständigen nach so genannten Standards
durchgeführt, die vielfach von fachwissenschaftlicher Seite
kritisiert wurden. Das Verwaltungsgericht Gießen stellte jedoch
in einem Urteil vom 26.07.2004 fest, dass die Standards
"rechtlich sehr bedenklich, wenn nicht gar unwirksam" seien
(Az. 10 E 605/04).
Auch die Liste der für die Durchführung der Prüfung
zugelassenen sachverständigen Personen zieht das Gericht in
Zweifel, weil "eine Bestellung sachverständiger Personen für
die Abnahme von Wesensprüfungen derzeit nach den Standards
nicht wirksam möglich" sei. Auf dieser Liste werden derzeit
neben besonders qualifizierten Tierärztinnen und Tierärzten
auch Vertreter des Verbandes für das Deutsche Hundewesen
sowie Diensthundeführer der Polizei benannt. Das Giessener
Verwaltungsgericht befand jedoch unter anderem, dass die
Benennung der Diensthundeführer als Sachverständige nach
der Hessischen Hundeverordnung fehlerhaft sei.
"Die Standards zur Wesensprüfung entsprechen nicht neuesten
verhaltenskundlichen Erkenntnissen", so Prof. Dr. Alexander
Herzog, Präsident der Landestierärztekammer (LTK) Hessen.
"Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Dass sie jetzt
auch aus rechtlichen Gründen problematisch sind, sollte
Anlass genug sein, sie nach den Erkenntnissen der Wissenschaft
zu überarbeiten. Schließlich entscheidet das Ergebnis der
Wesensprüfung über das weitere Schicksal des betroffenen
Hundes." Ein nicht bestandener Wesenstest bedeutet in der
Regel die Tötung des Hundes.
Schon 2002 hatte die LTK Hessen dem hierfür zuständigen
Hessischen Innenministerium sowie dem Regierungspräsidium (RP)
Darmstadt einen Entwurf für die Durchführung der Wesensprüfung
vorgestellt, der in Zusammenarbeit mit der renommierten und
international anerkannten Verhaltenswissenschaftlerin
Dr. Dorit Feddersen-Petersen von der
Christian-Albrechts-Universität in Kiel erarbeitet worden
war. Der Entwurf der LTK wurde jedoch nicht ausreichend
vom zuständigen RP Darmstadt bei der Umsetzung
berücksichtigt. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2004 hat
sich LTK-Präsident Prof. Herzog erneut an das Innenministerium
gewandt und die Mitwirkung und den Sachverstand der hessischen
Tierärzte bei der Erstellung neuer Standards angeboten. Das
Verwaltungsgericht Gießen fordert in seinem inzwischen
rechtskräftigen Urteil, dass insbesondere die LTK Hessen
aufgrund ihrer Sachkompetenz an der Festlegung der Standards
zu beteiligen sei.
Das genannte Urteil ist Ergebnis eines Verfahrens, in dem
geklärt werden sollte, ob die vorgenommene Streichung einer
Sachverständigen aus der Liste rechtens war.
Für Fragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen,
Telefon 06127 - 90 75 0
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