Leinenzwang unrechtmäßig - Herrchen muss keine Strafe zahlen
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Meiningen (dpa/th) - Der Leinenzwang für Hunde im südthüringischen Meiningen geht zu weit. Das Amtsgericht entschied, dass eine Stadt ihren Tieren ausreichend Platz bieten muss, auf dem die Herrchen sie auch mal ohne Leine laufen lassen können. Das Gericht gab damit einem 83-jährigen Hundebesitzer recht, der 35 Euro Strafe zahlen sollte, weil er seinen Mischling im Stadtpark laufen ließ. Der Mann hatte dagegen Einspruch erhoben.
Der Bußgeldbescheid verstoße gegen das Gesetz, da zur artgerechten Haltung immer auch genügend Auslauf gehöre, für den aber der notwendige Platz vorhanden sein müsse, entschied das Gericht. Meiningen hatte im August 2003 einen Leinenzwang verordnet, der sich quasi auf das gesamte Stadtgebiet und sogar die angrenzenden Orte erstreckte. Erst vor wenigen Wochen wurden einige spezielle Hundewiesen ausgewiesen. In der Zwischenzeit von Hundebesitzern eingetriebene Bußgelder seien unrechtmäßig, urteilte das Gericht.
Quelle: dpa (Meldung vom 14.10.2004)
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