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OVG Lüneburg: Genereller Leinenzwang ist unverhältnismäßig

Lüneburg (dpa/lni) - Ein genereller Leinenzwang für Hunde ist nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom Donnerstag >>unverhältnismäßig<<. Das Gericht gab damit nach Angaben eines Gerichtssprechers einer Hundehalterin aus Hemmingen bei Hannover Recht. Sie hatte sich in einem Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung über das Halten von Hunden in der Stadt gewandt. Der angeordnete Leinenzwang führe zu Fehlentwicklungen des Hundes. Das Gericht erklärte die Regelung nun für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (AZ: 11 KN 38/04)

Nach der seit Dezember 2003 geltenden Verordnung müssen Hunde in Hemmingen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen, in Sportanlagen sowie bei Veranstaltungen an einer reiß- und bissfesten Leine geführt werden. Dies sei zur Abwehr einer möglichen Gefahr notwendig.

Die Annahme, dass unangeleinte Hunde in der Stadt generell eine Gefahr für andere Hunde oder Menschen darstellen, habe durch die vorgelegten Unterlagen nicht belegt werden können, argumentierte das Gericht. Weder die Statistik der Beißunfälle noch die Stellungnahme der Polizeistation Hemmingen enthielten hinreichende Anhaltspunkte. Es lägen auch keine Erkenntnisse fachkundiger Stellen vor, wonach im gesamten Stadtgebiet Hunde an der Leine zu führen seien. Zudem sei wissenschaftlich nicht belegt, dass von allen Hunderassen generell eine Gefahr für andere Hunde und Menschen ausgehe.

 

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