OVG Lüneburg: Genereller Leinenzwang ist unverhältnismäßig
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Lüneburg (dpa/lni) - Ein genereller Leinenzwang für Hunde ist nach
einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in
Lüneburg vom Donnerstag >>unverhältnismäßig<<. Das Gericht gab damit
nach Angaben eines Gerichtssprechers einer Hundehalterin aus
Hemmingen bei Hannover Recht. Sie hatte sich in einem
Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung über das Halten von
Hunden in der Stadt gewandt. Der angeordnete Leinenzwang führe zu
Fehlentwicklungen des Hundes. Das Gericht erklärte die Regelung nun
für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
(AZ: 11 KN 38/04)
Nach der seit Dezember 2003 geltenden Verordnung müssen Hunde in
Hemmingen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen, Grün- und
Parkanlagen, in Sportanlagen sowie bei Veranstaltungen an einer reiß-
und bissfesten Leine geführt werden. Dies sei zur Abwehr einer
möglichen Gefahr notwendig.
Die Annahme, dass unangeleinte Hunde in der Stadt generell eine
Gefahr für andere Hunde oder Menschen darstellen, habe durch die
vorgelegten Unterlagen nicht belegt werden können, argumentierte das
Gericht. Weder die Statistik der Beißunfälle noch die Stellungnahme
der Polizeistation Hemmingen enthielten hinreichende Anhaltspunkte.
Es lägen auch keine Erkenntnisse fachkundiger Stellen vor, wonach im
gesamten Stadtgebiet Hunde an der Leine zu führen seien. Zudem sei
wissenschaftlich nicht belegt, dass von allen Hunderassen generell
eine Gefahr für andere Hunde und Menschen ausgehe.
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