Hund und Halter e.V.

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Augen zu und durch!


25.09.2000

Ein Kommentar zur "INFORMATION DER SPD-BÜRGERSCHAFTSFRAKTION"

von Knut Mellenthin


Hamburgs SPD bekräftigt die Absicht, die Stadt "kampfhundfrei" zu machen

Beim "Tag der Offenen Tür" im Hamburger Rathaus ließ die SPD-Bürgerschaftsfraktion ein Flugblatt unter der irreführenden Überschrift "Argumente für die Kampfhund-Debatte" verteilen. Wer sich die Mühe machte, das recht verworrene und verwirrende Papier durchzulesen, musste feststellen, dass dort gar keine Argumente zu finden waren. Stattdessen bekräftigte die SPD ihre am 28. Juni von Fraktionschef Holger Christier verkündete Absicht, Hamburg in kürzester Zeit "kampfhundfrei" zu machen. Während Christier dafür noch ganz forsch Ende November dieses Jahres als Zielpunkt angegeben hatte (WELT, 29.6.), heißt es jetzt in dem SPD-Papier etwas vorsichtiger und unbestimmer, "dass sich die Zahl der Kampfhunde schnell sehr deutlich reduzieren wird". Da Hunde bekanntlich weder auswandern noch Selbstmord begehen, kann man diese Ankündigung auch unmissverständlicher mit den Worten von SPD-Bürgermeister Ortwin Runde wiedergeben: "Ziel ist es, möglichst viele Hunde einschläfern zu lassen." (Hamb. Abendblatt, 29.6.)

Nachdem die hessische Landesregierung aufgrund von Klagen und Gerichtsurteilen mehrere Rückzieher machen musste, ist Hamburg das einzige Bundesland, in dem die heute mit Menschen zusammenlebenden "Kampfhunde" pauschal eingezogen und getötet werden sollen. Zwar sieht die Hamburger Hundeverordnung vor, dass diese Hunde in Ausnahmefällen überleben dürfen, wenn das zuständige Bezirksamt den Besitzern ein "gerechtfertigtes Interesse" bescheinigt. Wie dieses zu verstehen ist, gab Ortwin Runde schon Ende Juni auf einer Pressekonferenz unverhohlen bekannt: "Zwar sei es für ihre Halter möglich, für diese Tiere" (Hunde der Kategorie 1) "Ausnahmegenehmigungen zu bekommen. Doch sei dies, wie der Bürgermeister hervorhob, 'lediglich eine theoretische Möglichkeit', da ihre Eigenschaft als gefährlicher Hund als 'unwiderleglich' vermutet werde. Die Ordnungsbehörden seien gehalten, keine Genehmigungen zu erteilen. (...) Für Hunde der zweiten Kategorie ist die Erteilung einer Genehmigung zwar möglich. Doch wies der Bürgermeister darauf hin, dass die Erlaubnis nur für den Ausnahmefall bei 'fast unerfüllbaren Restriktionen' erteilt werde. So muss ein Tierarzt oder ein anderer geeigneter Sachverständiger die Ungefährlichkeit jedes einzelnen Tieres prüfen. Wird sie abschlägig beschieden, was in aller Regel der Fall sein dürfte, ist auch dieses Tier einzuziehen und einzuschläfern." (WELT, 29.6.)

Wie allenfalls ganz wenige Ausnahmen begründet werden könnten, erläuterte damals der Amtsleiter in der für die Hundevernichtung zuständigen Sozialbehörde (BAGS), Norbert Lettau: Welt, 1.7.2000: "Wenn ein Rentner seit zehn Jahren einen mittlerweile zahnlosen und rheumatischen Pitbull hat, kann das emotionale Interesse dieses Menschen überwiegen und ihm eine weitere Haltung gestattet werden." (WELT, 1.7.) - Was wie reiner Zynismus klingen könte, ist offenbar ganz wörtlich zu verstehen. Inzwischen liegen nämlich die ersten amtlichen Bescheide vor, mit denen Antragstellern die Anerkennung eines "besonderen Interesses" am Leben des eigenen Hundes verweigert wird. Es heißt dort ganz kaltschnäuzig, selbst ein mehrjähriges Zusammenleben mit einem Hund in der Wohngemeinschaft lasse keine so enge Bindung entstehen, dass sich daraus ein "berechtigtes Interesses" ergeben würde.

In ihrer jetzt verteilten Stellungnahme sagt die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft ganz eindeutig: "Ein berechtigtes Interesse zum Halten einer Waffe auf vier Beinen kann es nach Ansicht der SPD-Fraktion grundsätzlich nicht geben. Bei konsequenter Anwendung wird die Hundeverordnung also dazu führen, dass so gut wie keine Genehmigungen zur Haltung gefährlicher Hunde erteilt werden."

Da dies für die SPD offensichtlich schon feststeht, kann es nur als zynische, menschenverachtende Abzockerei bezeichnet werden, dass den Besitzern der schon zum Tode verurteilten Hunde vorher noch schnell eine Steuernachzahlung von 1.020 Mark (die Differenz zwischen der bisherigen Hundesteuer von 180 Mark und der rückwirkenden "Kampfhund-Steuer" von 1.200 Mark) abverlangt wird. Und schlimmster Sadismus ist es, diese Menschen mit ihren vierbeinigen Todeskandidaten vorher auch noch zur Hundeschule und zum Tierarzt (zwecks Kastration des Tieres und Einpflanzen eines Chips) zu treiben, mit der vergeblichen Hoffnung, damit das Leben ihres Hundes vielleicht doch noch retten zu können.

Nach dem von Bürgermeister Runde schon Ende Juni verkündeten und jetzt von der Bürgerschaftsfraktion bestätigten Willen der SPD werden, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, nach Fristablauf ab Anfang Dezember Tausende von "Kampfhunden" (die Schätzungen liegen zwischen 2.000 und 5.000) ihren Menschen weggenommen werden.

Was soll danach mit ihnen geschehen? In einer von der BAGS am 30. Juni veröffentlichten "Klarstellung" wird behauptet, "dass auch Hunde dieser Rassen nicht ohne weiteres getötet werden. In der Verordnung ist geregelt, dass eine Tötung dann erfolgen kann, wenn der Hund zukünftig eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt". - . Das muss wohl deutscher Beamtenhumor sein. Denn die Hamburger Hundeverordnung unterstellt ja die Gefährlichkeit der Hunde der Kategorie 1 generell als "unwiderlegbare Vermutung" nicht nur pauschal für die ganze Rasse, sondern auch für jeden einzelnen Hund. Wenn ein Hund aber "gefährlich" ist, so impliziert das selbstverständlich, dass von ihm eine Gefahr ausgeht. Außerdem können sich die Behörden immer noch darauf herausreden, man müsse die Tiere zu ihrem eigenen Besten töten, weil sie einerseits nicht vermittelt werden können, ihnen andererseits aber lebenslange Einsperrung im Zwinger nicht zugemutet werden kann. Die Behörden können sich dabei sogar auf Hamburgs selbsternannten "obersten Tierschützer" berufen: auf Wolfgang Poggendorf, Geschäftsführer des Tierschutzvereins und des Tierheims in der Süderstraße. Poggendorf hat sich nämlich nach Pressemeldungen dafür ausgesprochen, alle Hunde zu töten, die nicht innerhalb von sechs Monaten vermittelt werden können.(dpa, 16.8.)

Hätte Hamburgs Senat wirklich die Absicht, mehrere tausend beschlagnahmte "Kampfhunde" bis ans Ende ihres Lebens in Gefangenschaft zu halten, so würden sich die Gesamtkosten dafür auf mehr als 100 Millionen Mark belaufen. Dass dies keinesfalls beabsichtigt ist und angesichts der angespannten Hamburger Haushaltslage auch gar nicht finanzierbar und politisch durchsetzbar wäre, liegt auf der Hand. Dass die Hunde nicht lebenslang interniert, sondern tatsächlich kurzfristig getötet werden sollen, ergibt sich außerdem aus folgenden Fakten: - Die im September in Betrieb genommene ehemalige Lagerhalle im Hafen bietet nur Platz für etwa 300 Hunde. Zusätzlicher Raum für die Unterbringung von Hunden steht zur Zeit nicht zur Verfügung und ist, nach allen vorliegenden Informationen, auch nicht geplant.
- Die Lagerhalle im Hafen ist nur für zwei Jahre gemietet.
- Gleichfalls nur auf zwei Jahre befristet ist die Bildung einer achtköpfigen Einsatzgruppe (BILD: "Kampfhund-MEK") beim Bezirksamt Mitte, die für das Aufspüren und Wegnehmen der "Kampfhunde" zuständig ist.
- In diesem Zusammenhang, bezogen auf die Frist von zwei Jahren, kündigte Klaus Bannert, Leiter des Ordnungsamts Mitte, an: "Danach hat sich die Kampfhundeproblematik erledigt." (BILD, 7.9.)

Aus der Stellungnahme der Bürgerschaftsfraktion geht andererseits auch hervor, dass die SPD sich Sorgen um die politischen Folgen ihrer geplanten Hunde-Schlächterei zu machen beginnt:

- Die SPD hat registriert, "dass einige Medien in ihrer Berichterstattung umschwenken". Gemeint ist offenbar vor allem der betont sachliche und informative Artikel in der letzten Ausgabe des STERN. Auch wenn dies nicht mehr als eine erste Gegenstimme in der Medienwüste ist, fürchtet die SPD dennoch, es könnte sich die Erkenntnis ausbreiten, dass ihre pauschale Verteufelung der "gefährlichen Kampfhundrassen" mit Wissenschaft und Tatsachen rein gar nichts, hingegen mit mittelalterlichem Hexenwahn und neuzeitlichem Rassismus ziemlich viel zu tun hat.

- Die SPD ist unsicher, "ob die Festlegung von Hunderassen als gefährlich einer gerichtlichen Überprüfung standhält". Das ist angesichts der einhelligen Gegenmeinung aller Hundefachleute tatsächlich stark zu bezweifeln.

- Die SPD weiß, dass die "Umsetzung der neuen Hundeverordnung", gemeint ist das Wegnehmen und Töten mehrerer tausend Hunde, "keine einfache Sache" wird. "Es wird Proteste von Hundehaltern geben. Einziehen, Unterbringen und Töten von Hunden werden Schwierigkeiten bereiten." - Das ist tatsächlich zu erwarten. Bisher reicht die Phantasie vieler Bürger nicht aus, sich das von der Hamburger SPD geplante Massaker gegen die Hunde und das Leid von mehreren tausend Menschen, die gewissermaßen Familienangehörige dieser Hunde sind, realistisch vorzustellen. Wenn der von SPD und Grünen gebildete Hamburger Senat wirklich, wie angekündigt, ab Ende November zu Polizei-Aktionen gegen die Hundebesitzer, zu hunderten und tausenden von gewaltsamen Tier-Wegnahmen, zum "fließbandmäßigen" Töten der Hunde übergehen will, dann würden diese Parteien erleben, wie ihnen auf breitester Front Verachtung und Ekel aus der Bevölkerung entgegenschlagen, bis weit in die Reihen derjenigen, die sich zeitweise dazu hinreissen ließen, in der Hunde-Hysterie mitzulaufen.

Wäre es da nicht besser, Ortwin Runde und die für die Hundeverordnung verantwortlichen Senatoren würden schnellstens ihren Rücktritt erklären und damit den Weg freimachen für eine Rückkehr zur Vernunft?

Knut Mellenthin

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