Hund und Halter e.V.

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PRESSEINFORMATION




19. 9. 2000

Hamburger Hundefreunde informieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu Ihrer Kenntnis und eventuellen Verwendung als Informationsgrundlage übermitteln wir Ihnen ein Schreiben von Amtstierarzt Dr. Brehm an den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Mit diesem Schreiben lehnt Dr. Brehm das Angebot ab, 18 "Kampfhunde" aus dem Lager der Stadt in Harburg an das Franziskus-Tierheim zur Weitervermittlung - nach einem in diesem Tierheim durchzuführenden Wesenstest - zu übergeben. Bei den 18 Hunden handelt es sich zum Teil um Welpen und deren Mütter. Für die endgültige Aufnahme dieser Tiere liegen bereits zahlreiche Bewerbungen aus anderen Bundesländern vor.

Das jetzt von Dr. Brehm namens der BAGS abgelehnte Angebot hätte erstens die Stadt von den anfallenden Unterbringungskosten befreit und zweitens, für uns als Tierfreunde noch wichtiger, für die betreffenden Hunde eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebensumstände bedeutet. Denn im Harburger Lager ist für die Hunde nach Aussagen von Dr. Brehm noch nicht einmal Auslauf an frischer Luft vorgesehen (siehe WELT vom 24.8.2000). Das widerspricht dem Gebot des Tierschutzgesetzes zur artgerechten Haltung.

Dr. Brehm beruft sich in seinem Ablehnungsschreiben auf den langjährigen Vertrag mit dem Hamburger Tierschutzverein. Danach soll das Tierheim Süderstraße die alleinige Fund- und Verwahrstelle der Stadt für aufgefundene und sichergestellte Tiere sein. Diese Begründung ist jedoch nicht schlüssig, denn es ist in der Hamburger Öffentlichkeit noch in allgemeiner Erinnerung, dass Herr Poggendorf als Geschäftsführer des HTV und des Tierheims Süderstraße im Juli d. J. diesen Vertrag de facto aufgekündigt hat, soweit es genau die hier zur Diskussion stehenden Hunde der sogenannten "Kampfhund-Rassen" angeht. Herr Poggendorf verweigerte damals die Aufnahme von "Kampfhunden" im Tierheim, zu der er durch den Vertrag mit der Stadt verpflichtet wäre, und erklärte öffentlich: "Wir sehen uns nicht in der Lage, die Zusammenarbeit mit dem Senat auf der Basis der neuen Hundeverordnung fortzusetzen". (lt. taz vom 13.7.2000)

Inzwischen wurde im August d. J. eine neue Vereinbarung zwischen der Stadt und Herrn Poggendorf geschlossen, die hinsichtlich der "Kampfhunde" den bisherigen Vertrag revidiert und ablöst. Durch die Errichtung städtischer Hundelager zunächst als Übergangslösung auf dem UKE-Gelände, inzwischen im Harburger Hafengebiet - wohin am Montag, 18. September, die Hunde aus dem UKE transportiert wurden - ist offensichtlich das Tierheim Süderstraße keineswegs mehr die alleinige Fund- und Verwahrstelle der Stadt für Tiere. Zwar wird der genaue Inhalt der im August zwischen der Stadt und Herrn Poggendorf abgeschlossenen neuen Vereinbarung leider immer noch vor der Öffentlichkeit geheimgehalten. Aber es ist zweifelsfrei so, dass die Stadt nun einen Teil der bisherigen Aufgaben des Tierheims Süderstraße in eigener Regie übernommen hat. Dazu gehört nach den bisher an die Presse gegebenen Informationen auch die letztendliche Entscheidung über die Weitervermittlung von "Kampfhunden" der Kategorie I. Der abschlägige Bescheid, den Dr. Brehm nun namens der BAGS auf das Übernahme-Angebot des Franziskus-Tierheims erteilt hat, steht also im Widerspruch zu den bisher an die Öffentlichkeit gegebenen Informationen über die neue Rechtslage zwischen der Stadt und Herrn Poggendorf. Umso dringlicher ist es, dass der genaue Wortlaut der im August abgeschlossenen Vereinbarung endlich der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden sollte.

Nach dem Ablehnungsschreiben von Dr. Brehm sieht es so aus, dass die Stadt für die Weitervermittlung von Hunden, deren Unterbringung auf Kosten der Steuerzahler in eigener Regie der Behörden erfolgt, Herrn Poggendorf ein entscheidendes Bestimmungs- und Veto-Recht einräumt. Dies scheint uns weder rechtlich geboten und einwandfrei, noch im Interesse der betroffenen Tiere einerseits und der pflichtgemäßen Verwendung von Steuergeldern andererseits einleuchtend. Wenn Herr Poggendorf nach seinem eigenen Bekunden diese Hunde in der Süderstraße weder aufnehmen will noch kann, so darf ihm auch kein Veto-Recht zum Schaden dieser Tiere eingeräumt werden.



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