Hund und Halter e.V.

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Kategorie 1 Hund: Anmelden, ja oder nein?

Zu dieser schwierigen und folgenschweren Frage kann unser Verein keine pauschale Empfehlungen abgeben.


Denn:
  • Es muss immer die persönliche Situation gesehen und danach entschieden werden, deshalb kann es sinnvoll sein, den Hund zu melden oder auch nicht zu melden.

  • In bestimmten Einzelfällen ist es richtig, den Hund anzumelden, ihn aber während der heißen Phase (ab 30.11.2000) bei Freunden, Bekannten oder Verwandten, außerhalb von Hamburg, unterzubringen.

  • Vielleicht muss in besondern Fällen genau geprüft werden, ob es sich wirklich um einen Kategorie 1 Hund handelt.

Unsere Empfehlung:

Es ist nicht bekannt, ob die Gerichte diesen Wahnsinn noch rechtzeitig stoppen werden.

Ganz wichtig ist deshalb rechtlicher Beistand! (Wenn eventuell die Hundefänger kommen)
Deshalb unbedingt in der verbleibenden Zeit einen Rechtsanwalt konsultieren!

Wir werden die Namen und Telefonnummern von Rechtsanwälten, die helfen wollen und können demnächst veröffentlichen.

Rechtsanwältin Marion Oberender Tel.und Fax: 04124-8447

Die Aussichten:

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist beim Verwaltungsgericht Hamburg gestellt worden. Ziel des Antrag ist es, den Zustand hinsichtlich der zwischen den Parteien streitigen Fragen bis zu einer Entscheidung über die vorliegende Feststellungsklage vorläufig zu regeln, das heißt, dass Teile der Verordnung bis zur Entscheidung in den Feststellungsklagen vorläufig aufgehoben werden.



Meinungen zur Frage der Anmeldung



Ticket nach Harburg
Bitte, denunzieren Sie schnell noch Ihren Hund!
von Knut Mellenthin
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