Hund und Halter e.V.

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Verein gegen die Diskriminierung
von Hund und Halter e.V.

PRESSE-ERKLÄRUNG



Presserat missbilligt BILD-Berichterstattung
zum Thema "Kampfhunde"


Aufgrund einer Beschwerde des Vereins gegen die Diskriminierung von Hund und Halter hat der Deutsche Presserat gegenüber BILD wegen ihrer Veröffentlichungen zum Thema "Kampfhunde" eine offizielle Missbilligung ausgesprochen. Nach den Regeln des Presserats ist eine derart kritisierte Zeitung zwar nicht verpflichtet, die Missbilligung abzudrucken, doch wird dies "im Hinblick auf eine faire Berichterstattung" ausdrücklich empfohlen. BILD ist dieser Empfehlung jedoch nicht gefolgt.

BILD hatte am 13. April 2000 mit dem Aufmacher "Kampfhund-Terror/ Stoppt endlich diese Bestien!" eine Kampagne für das Verbot und die Ausrottung der "15 gefährlichsten Hunderassen", darunter auch Dobermann und Rottweiler, begonnen. Bis zum 6. Mai hielt die BILD dieses Thema fast täglich in großer Aufmachung (2/3 Seiten, mehrmals Titelschlagzeilen) intensiv am Kochen. Innerhalb dieser Berichterstattung wurden mehrfach eindeutig falsche Behauptungen aufgestellt. Abweichende Meinungen wurden konsequent ignoriert und verschwiegen, Gegendarstellungen nicht abgedruckt. Mit dem Abdruck eines Interviews unter der Überschrift "Kampfhund-Besitzer - was sind das eigentlich für Menschen" wurden in verallgemeinernder Weise, mit pseudo-wissenschaftlicher Attitüde, die Besitzer sogenannter "Kampfhunde" böswillig verächtlich gemacht.

Der Beschwerdeausschuss des Presserats sah aufgrund unserer Beschwerde in einem Artikel der BILD vom 25. 4. 2000 einen Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodexes. Dieser Punkt verpflichtet die Presse zu einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung und sorgfältiger Recherche. In dem Artikel hatte BILD wahrheitswidrig behauptet, der Berliner Senat habe bereits das von der Zeitung geforderte Verbot der "15 gefährlichsten Hunderassen" beschlossen. Hierbei handelte es sich eindeutig um eine tendenziöse Falschmeldung, die der von BILD betriebenen Kampagne Auftrieb geben sollte. In diesem Sinn hatte BILD ihre Verbotsliste als Hunde-Steckbrief bereits am 18. 4. 2000 unter der irreführenden Überschrift "Wann gilt sie endlich auch in Hamburg?" veröffentlicht. Am selben Tag behauptete BILD, gleichfalls wahrheitswidrig, Dobermann und Rottweiler seien seit 1992 in Bayern und seit 1998 in Brandenburg verboten. Am 28.4.2000 schrieb BILD, wiederum wahrheitswidrig, die Landesregierung Nordrhein-Westfalens plane ein "generelles Zucht- und Importverbot der 15 Kampfhundrassen".

Dies zeigt bereits, dass es neben der vom Presserat beanstandeten BILD-Falschmeldung vom 25.4.2000 auch eine ganze Reihe von weiteren Anlässe gegeben hätte, unserer Beschwerde zu folgen und eine Missbilligung auszusprechen. So etwa die alle statistischen Erkenntnisse verhöhnende Behauptung: "35.000 Menschen wurden letztes Jahr von diesen Killern auf vier Beinen angegriffen, oft zu Krüppeln gebissen." (BILD, 25.4.2000). Der Deutsche Städtetag hingegen gab die Summe sämtlicher "Zwischenfälle mit Hunden" im Verlauf von fünf Jahren, 1991 bis 1995, mit 21.126 an. Nur vier Prozent der Zwischenfälle wurden als schwer eingestuft.

Ein weiterer Punkt aus unserer Beschwerde: BILD hatte am 17.4.2000 unter der Überschrift "Hundekämpfe neben dem Tierheim?" behauptet, "nach Aussagen von Bürgern sollen auf dem Übungsplatz neben dem Tierheim regelmäßig Hundekämpfe beziehungsweise ähnliche Schauveranstaltungen stattfinden, bei denen Kraft und Aggression der Hunde demonstriert wird." - Eine einfache Recherche im Sinne der Sorgfaltspflicht, ja sogar ein kurzer Anruf im Tierheim hätte ergeben, dass es sich hingegen in Wahrheit um einen gutbürgerlichen Hundesportverein (Polizeihundesportverein Bille von 1925 e.V.) handelt. Ein entsprechendes Namensschild befindet sich direkt an der Süderstraße, am Eingang zum Gelände.

Wir begrüßen es, dass der Presserat unsere Beschwerde immerhin in einem Punkt als berechtigt anerkannt hat, können allerdings nicht nachvollziehen, dass eine Reihe von ebenso evidenten Falschmeldungen nicht missbilligt wurden. Anscheinend wollte man nicht allzu deutlich zum Ausdruck bringen, dass es sich bei solchen Lügen nicht um einmalige Ausrutscher, vielleicht sogar nur schlampige Recherche handelt, sondern um politisch motivierte Systematik. Es geht also nicht, wie vom Presserat vielleicht zugunsten der BILD unterstellt, um unterschiedliche Auslegungen der journalistischen Meinungsfreiheit.

Nicht erst der tragische Tod eines kleinen Hamburger Jungen war Auslöser für eine Hass- und Diffamierungskampagne bisher unbekannten Ausmaßes, die sich bis heute mit pauschalen Vorverurteilungen und verantwortungslosen Unterstellungen gegen unbescholtene Bürger und ihre friedlichen Familienhunde richtet. Mit dem anti-wissenschaftlichen, von allen Hunde-Experten und den Tierärzte-Verbänden entschieden abgelehnten Konstrukt der "genetisch bedingten Aggressivität" wird dem biologistischen Rassismus grundsätzliche Akzeptanz verschafft. Mit der juristisch einmaligen Umkehr der Beweislast und der Einführung des sonst nur in totalitären Staaten benutzten Mittels der Kollektivstrafe wird nicht nur die Rechtssicherheit in unserem Land, sondern ein Stück weit sogar die Rechtsstaatlichkeit untergraben. Dass unsere Gesellschaft zu großen Teilen bereit ist, einer solchen Entwicklung gleichgültig zuzusehen oder ihr sogar willig zu folgen, sobald es gegen die angeblich "Bösen" geht, ist ein Warnzeichen für die Zukunft.



19.2.20001 Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.



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