Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Herrn
Oliver Storck
Verein gegen die Diskriminierung von Hund
und Halter e.V.
Jahnstr. 15

31707 Heeßen
  BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

Landtagsfraktion Hessen

Evelin Schönhut-Keil
Sozialpolitische Sprecherin
Schloßplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Tel.: 06111350?202
Fax : 0611/350?600


Wiesbaden, den 6. Dezember 2000


Hessische Kampfhunde?Verordnung und Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Abwehr der von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren

Sehr geehrter Herr Storck,

Vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Kampfhundeverordnung und den o.g. Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung kritisieren.

Die tragischen Vorfälle mit gefährlichen Hunden in der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt dass die Politik auf diesem Gebiet endlich handeln muss.
Wir sind der Auffassung dass dieses Problem nur mit Augenmaß und Sachverstand gelöst werden kann. Purer Aktionismus hilft hier nicht weiter. Daher hat auch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wesentliche Teile der Verordnung im Eilverfahren außer Kraft gesetzt.
Die neue Kampfhunde-Verordnung des Hessischen Innenministers hat bislang nur zu einer allgemeinen Rechtsunsicherheit der betroffenen Hundehalter und Chaos in den Kommunen geführt. Die Ordnungsbehörden sind mit der Umsetzung dieser Verordnung völlig überlastet. Auch der von der Hessischen Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Abwehr der von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren, der auf der z.Zt. gültigen Kampfhunde-Verordnung basiert, wird kaum zur Problemlösung beitragen.
Unserer Meinung nach, hätte der Abbau von Vollzugsdefiziten an erster Stelle stehen müssen. Gerade die Umsetzung und Kontrolle des Tierschutzgesetzes, insbesondere § 3 Abs. 8 a (Aggressionsdressur) und § 11 b (Qualzuchtparagraph) in Verbindung mit dem Qualzuchtgutachten war bislang nicht gewährleistet.

Auch von einem konsequenten Vollzug der bereits bestehenden alten Gefahrenabwehrverordnung über das Halten gefährlicher Hunde war in der Praxis nichts zu erkennen. Die Auflistung einzelner Hunderassen in der Verordnung und im Gesetzentwurf lehnen wir ab, da sie rein willkürlich erfolgt ist. Mehrere wissenschaftliche Gutachten belegen, dass es zwar gefährliche Zuchtlinien bzw. Individuen gibt aber keinesfalls ganze Hunderassen als gefährlich eingestuft werden können. Grundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes muss der "Wesenstest" und die "Zuverlässigkeit des Halters" sein.

Schon seit Jahren haben Bündnis 90/Die Grünen immer wieder die Einführung eines Hundeführerscheines gefordert, da offensichtlich das Problem der gefährlichen Hunde nur "am anderen Ende der Leine" zu lösen ist. Außerdem halten wir ein "Heimtierzuchtgesetz" für dringend erforderlich, damit künftig der Missbrauch bei der Zucht von Hunden und anderen Heimtieren verhindert wird.

Auch Handels- und Importverbote hätten schon vor Jahren gesetzlich geregelt werden können. Klar ist, dass auch hier nur ein konsequenter Vollzug auch über die jeweiligen Landesgrenzen hinweg, einen Erfolg bringt. Wir verstehen die berechtigten Sorgen vieler hessischer Hundebesitzer um das Leben und die Unversehrtheit ihrer Vierbeiner und versichern Ihnen, dass wir uns auch im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren für eine sachgerechte Lösung dieses schwierigen Problems einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen




Schlossplatz 1-3 - 65183 Wiesbaden Telefon: 0611/350?582 - Fax 0611/350-600 -gruene@ltg.hessen.de



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