Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

Übersicht

zurück



Niedersächsischen Landwirtschaftministerium ist sich vollkommen darüber bewußt,dass die Anforderungen, Auflagen und Maßnahmen der derzeitigen Gefahrtierverordnung für Hund und Halter völlig überzogen sind und weit über das Ziel hinaus schießen.



Ein weiterer eindeutiger Beweis dafür, dass man sich zumindest im niedersächsischen Landwirtschaftministerium vollkommen darüber bewußt ist, dass die Anforderungen, Auflagen und Maßnahmen der derzeitigen Gefahrtierverordnung für Hund und Halter völlig überzogen sind und weit über das Ziel hinaus schießen.

Auch wenn man dem sehr fragwürdigen Qualzucht-"Gutachten" (siehe hierzu Stellungnahme von Fr. Prof. Stur) schon zu diesem Zeitpunkt einen unangemessen hohen Stellenwert beigemessen hat, stellt dieses Schreiben die jetzigen Zustände und die Glaubwürdigkeit der Verantwortlichen meines Erachtens erheblich in Frage.

Der Wesenstest war zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich für Zuchttiere angedacht. Vorgesehen war lediglich für die Tiere, die den Test nicht bestehen würden, sie von der Zucht auszuschließen. Von Maulkorb- und Leinenzwang oder sonstigen weitergehenden Restriktionen war niemals die Rede. Tiere, die den Test bestanden hätten, hätte man ohne weitere Umstände für die Zucht einsetzen können. Von einer weiterhin "dauernd anhaltenden potentiellen Gefährlichkeit für die Gesundheit der Allgemeinheit" auch nach bestandenen Wesenstest war überhaupt keine Rede. Ebenso wenig davon , dass die Testsituationen lediglich eine Momentaufnahme im Leben des Hundes darstellt.

Von dem Zeitpunkt als dieses Schreiben verfasst wurde, bis zum Erlass der heutigen Gefahrtierverordnung hat es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gegeben. Insofern wurde das Handeln keineswegs durch Expertenrat bestimmt, wie man ständig behauptet. Ganz im Gegenteil !





Das Schreiben
Uwe Bartels Niedersächsischer Minister für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

13.06. 2000
108.2-42507/04-227


Frau
Ursula L.
32120 Hiddenhausen


Sehr geehrte Frau L.

für ihr Schreiben und Ihr daraus zu entnehmendes Interesse an der fachlichen Diskussion des Themas "Gefährliche Hunde" möchte ich Ihnen danken.

Mit Sorge beobachte auch ich die zunehmende Verallgemeinerung der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen. Um so konzipierte "Rasselisten" rankt sich ein Katalog von Zwangsmaßnahmen und Auflagen, der bei nüchterner Betrachtung die Auswirkungen mildert, aber nicht die Ursache erfasst.

Mein Haus hat stets den Kontakt zu Wissenschaft und Forschung gehalten. Unsere bisher vertretene Position. Die Ablehnung von Rasselisten wird sowohl durch die Wissenschaft als auch von der Seite der praktizierenden Tierärzte immer wieder bestätigt. So hat sich die Deutsche Tierärzteschaft auf dem Deutschen Tierärztetag in Würzburg eindeutig gegen eine Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden anhand der Rasse ausgesprochen.

Ein vom Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in Auftrag gegebenes Gutachten, welches von einer Sachverständigengruppe erarbeitet wurde, kommt zu der Aussage, dass bei bestimmten Zuchtlinien von Pit Bull Terriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern eine erblich bedingte gesteigerte Aggressivität auftritt. Der entsprechenden Auszug des Gutachtens liegt diesem Schreiben anbei.

Im Gegensatz zum normalen Verhalten von Hunden, zu dem aggressives Verhalten in kontrollierter Form gehört, wird bei dem gesteigerten Aggressionsverhalten jeder soziale Kontakt mit Aggression und Beschädigungsbeißen beantwortet, Eine normalerweise sich entwickelnde Beißhemmung fehlt. Diese erblich bedingte Verhaltensstörung bei Hunden führt dazu, dass sie mit ihrer Umwelt nie in Harmonie und Einklang leben können. U. a. ist die Gefährlichkeit für den Menschen vorprogrammiert, aufwendige Haltungsauflagen und Zwangsmaßnahmen helfen dabei oft weder Hund noch Halter. Am Ende bleibt nur das Einschläfern der Tiere.

Um diesen vererbbaren Teil des übersteigerten Aggressionsverhaltens zu mildem, sind alle Zuchttiere dieser Rassen durch einen Wesenstest hinsichtlich ihres sozialen Verhaltens zu prüfen. Nur die Hunde, die den Wesenstest bestehen, dürfen zur Zucht zugelassen werden. Hierdurch kann die Entstehung gefährlicher Hunde entscheidend beeinflusst werden. Die dargelegte Forderung des Gutachtens wird in Niedersachsen konsequent umgesetzt. So wird durch eine Arbeitsgruppe der kompetente Vertreter aus Wissenschaft, Forschung und Praxis angehören unter Federführung meines Hauses ein Wesenstest erarbeitet, der hier klare Aussagen treffen kann.

Rechtsverbindlich wird dieser Wesenstest vorgeschrieben für jede Zucht und Vermehrung von Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Pit Bull Terriern.

Darüber hinaus wird diese Art von Verhaltensprüfungen auch bei auffällig gewordenen Hunden wertvolle Hilfe für sinnvolle Abhilfe leisten. Nur eine genaue Analyse der Ursache von Beißvorfällen kann zu langfristig erfolgreichen Maßnahmen führen. Hier sind nicht nur Maulkorb, Leine und Einsperren gemeint, sondern die "Therapie von Hund und Halter"

Abschließend sei noch bemerkt, dass die gezielte Zucht auf aggressives Verhalten bereits durch § 11 b das Tierschutzgesetzes verboten ist. Gleiches gilt für die Ausbildung von Hunden zu aggressivem Verhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Bartels

Das Schreiben liegt uns in Kopie vor.



Übersicht

zurück