Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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EU-Kommission fragt nach gefährlichen Hunden


13.02.2001

Deutsches Gesetz könnte Warenverkehr behindern / Schäferhund unter bissigen Rassen

Die EU-Kommission hat Bedenken wegen des geplanten deutschen Kampfhunde-Gesetzes. Sie bat die deutsche Regierung schriftlich, dies zu erklären.

BRÜSSEL, 12. Februar (dpa). In ihrem Brief fragt die Kommission Berlin, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das vorgesehene Einfuhrverbot für Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier oder American Staffordshire Terrier erlassen werden soll. Das teilte eine Sprecherin von EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne am Montag in Brüssel mit und bestätigte Angaben des Spiegel.

Bei dem Importverbot für bestimmte Hunderassen könnte es sich um einen Eingriff in den freien Warenverkehr innerhalb der EU handeln, hieß es weiter. In dem aus Byrnes Abteilung in Brüssel stammenden Brief wurde Berlin außerdem vorgeschlagen, das Gesetz nach französischem und britischem Vorbild weniger drastisch zu gestalten.

In Frankreich werden nach den Angaben beispielsweise nicht die Hunde verboten, sondern deren Halter ins Visier genommen. So dürfen dort etwa Minderjährige oder Straffällige keinen Kampfhund besitzen. Bisher gebe es keine wissenschaftliche Studie zur Aggressivität der so genannten Kampfhunde-Rassen. Nach Informationen der EU-Kommission entfallen die meisten Zwischenfälle mit bissigen Vierbeinern auf den Deutschen Schäferhund. Diese Rasse befinde sich aber nicht auf der deutschen Verbotsliste. Eine Antwort auf das Schreiben liegt der Kommission bislang nicht vor. Der Bundestag hatte das Kampfhunde-Importverbot im vergangenen Dezember beschlossen. Erst am vorigen Mittwoch hatten Bund und Länder im Vermittlungsausschuss den Gesetzentwurf weiter verschärft: Demnach soll von Hundehaltern ein Sachkundenachweis - der so genannte "Hundeführerschein" - verlangt werden. Außerdem sollen nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, das widerrechtliche Züchten und Handeln, sondern auch das unerlaubte Halten von Kampfhunden bestraft werden. Mit dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses muss sich nun erneut der Bundestag befassen.

Quelle: Frankfurter Rundschau 2001 Erscheinungsdatum 13.02.2001



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