Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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+++ Pressemitteilung +++ 20.02.01 +++
Bundesrat hat jetzt beschlossen, dass die Ordnungsämter künftig erweiterte Auskunftsrechte über Halter von gefährlichen Hunden bekommen sollen


Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Innenminister Volker Bouffier: Ordnungsämter brauchen Auskunft über Straftaten von Haltern gefährlicher Hunde Vorstoß der Landesregierung im Bundesrat erfolgreich

Wiesbaden/Berlin - Auf Initiative der Hessischen Landesregierung hat der Bundesrat jetzt beschlossen, dass die Ordnungsämter künftig erweiterte Auskunftsrechte über Halter von gefährlichen Hunden bekommen sollen. Der hessische Innenminister Volker Bouffier erklärte dazu: „Die Ordnungsämter sollen bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Haltern unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten.“

Aus Gründen des Datenschutzes würden bislang häufig Informationen über Straftaten nicht mitgeteilt. Dies gelte auch für Straftaten, die das Zuhältermilieu betreffen, sagte Bouffier. Gerade in diesem Milieu aber sei das Halten von gefährlichen Hunden sehr verbreitet. „Die Zuverlässigkeitsprüfung von Haltern gefährlicher Hunde läuft ins Leere, wenn die Ordnungsbehörden keine umfassenden Auskünfte über einschlägige Vorstrafen der Antragsteller erhalten“, betonte der Innenminister.

Nach dem breiten Konsens der Länder im Bundesrat fordert Bouffier die Bundesregierung auf, die Gesetzesänderung zum erweiterten Auskunftsrecht nicht zu blockieren. Die Gefahr sei groß, dass ohne eine solche Regelung auch den falschen Personen die Zuverlässigkeit als Hundehalter bescheinigt werde. Wenn es hinterher heiße, das hätten die Behörden wissen müssen, sei es zu spät.





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