Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Schusswaffengebrauch gegen beißenden Staffordshire-Terrier


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20.02.2001, 09.47 Uhr

Dortmund-Nordstadt, Schützenstraße, Grünanlage zur Leibnitzstraße



Am Dienstag, dem 20.02.2001, gegen 09.47 Uhr, wurde die Polizei Dortmund über einen frei laufenden Kampfhund im Bereich einer Grünanlage zwischen Schützenstraße und Leibnizstraße informiert. Nach Angaben des Anrufers war dieser Kampfhund äußerst aggressiv.

Bei Eintreffen der Polizeibeamten hatte sich das Tier bereits in einen kleineren Hund verbissen. Da weitere Gefahren für die Öffentlichkeit nicht auszuschließen waren und keine Möglichkeit bestand, den aggressiven Hund einzufangen, entschlossen sich die Beamten, die Schusswaffe einzusetzen.

Die Grünanlage wurde weiträumig abgesperrt und geräumt, sodass eine Gefährdung für Unbeteiligte durch den Schusswaffengebrauch ausgeschlossen war. Dann gaben die Beamten mehrere Schüsse auf den Kampfhund ab. Das Tier lief danach schwer getroffen in Richtung Schützenstraße und blieb verletzt liegen.

Der angeforderte Tierarzt schläferte den angeschossenen Hund mit zwei Spritzen ein. Das Tier wurde danach dem Veterinäramt zugeführt.

Die Besitzerin des kleinen Hundes, eine 60-jährige Dortmunderin, erlitt bei deisem Zwischenfall einen Kreislaufzusammenbruch und musste in einem RTW behandelt werden. Ihr Hund wurde durch den Tierarzt noch vor Ort untersucht. Hierbei konnten jedoch keine schwerwiegenden Verletzungen festgestellt werden.

Der Hundehalter war bei dem Vorfall nicht zugegen, sodass weitere Ermittlungen bezüglich der Eigentumsverhältnisse und Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Ordnungsbehörden und Polizei erforderlich werden. Der Staffordshire-Terrier hatte jedoch einen Markierungsship eingepflanzt, sodass sich hieraus Anhaltspunkte auf den Halter ergeben.

Nach Angaben der Stadt Dortmund können gegen den Hundebesitzer Maßnahmen getroffen werden, die von einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis zum Verbot des Führens von Hunden führen können.



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