Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Dortmunder Polizist verstieß gegen das Tierschutzgesetz!
Wir haben Strafantrag und Strafanzeige gestellt!

zum Strafantrag /Strafanzeige
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Pressemeldungen der nächsten Tage zum Vorfall


Vorfälle die kaum eine Zeitung interessierten !
- Auf jeden Fall nicht die Bild-Zeitung !

(kurz vor und nach dem 20.02.2001)
zu den Vorfällen

Pressemeldung der Pressestelle des Polizeipräsidium Dortmund


§ 17 Tierschutzgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet
oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden
oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.


Einmal abgesehen von den Fragen, ob die Polizisten schießen durften und ob es verhältnismäßig war den Hund zu töten, muss man, vorausgesetzt die Bildzeitung hat die Wahrheit berichtet, von einem Verstoß gegen die §§ 1, 4 und 17 Tierschutzgesetz ausgehen.

Warum musste der angeschossene Hund sich noch 43 Minuten quälen?
Die Polizisten hätten ihn von seinen Leiden erlösen müssen.

Oder wollten sie der Presse nur gute Bilder liefern?





Wer weiß mehr?

Wir möchten auch in diesem Fall die ganze Wahrheit veröffentlichen, deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte teilen Sie uns Namen und Hintergründe mit.
Auf Wunsch werden wir Ihre Hinweise vertraulich behandeln.
Hinweise bitte an Klaus Garlich oder Telefonisch 04451 - 95 74 79




Am selben Tag wird ein siebenjähriges Kind von einem Schäferhund angegriffen u. schwer verletzt.
- Nur eine Zeitung berichtet über diesen Vorfall! zur Meldung


Ein Hund einer Hunderasse mit hoher sozialer Akzeptanz, dieses wurde höchstrichterlich festgestellt, darf scheinbar beißen, wie ihm die Schnauze gewachsen ist und kaum eine Zeitung hält es für erwähnenswert!

Man stelle sich einmal vor, ein Hund der stigmatisierten und verfolgten Rassen hätte das Mädchen verletzt, .....?! - Es wäre ein gefundenes Fressen für Bild & Co. Und unsere so "ehrenwerten" Politiker hätten trotz "tiefempfundenen Mitgefühls" sicherlich viele Worte gefunden, um neue Maßnahmen gegen Killerbestien und deren Halter zu fordern.

Auch das nächste Beispiel zeigt deutlich die Privilegierung von bestimmten Hunderassen. Auch hier stelle man sich einmal den umgekehrten Fall vor, wenn der Rottweiler den Schäferhund gebissen hätte. .......!!!!!

Angeleinter Rottweiler von Schäferhund angefallen


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