Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Gericht weist Klage von Kampfhund-Haltern ab


Samstag, 07. April 2001
Quelle: Die WELT

Greifswald - Die seit Juli vergangenen Jahres in Mecklenburg-Vorpommerns geltende Hundehalterverordnung verstößt grundsätzlich nicht gegen höheres Recht. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald am Freitag entschieden. Die Verordnung sei ordnungsrechtlich gedeckt, da den Haltern die Möglichkeit eingeräumt werde, die Ungefährlichkeit ihrer Hunde im Einzelfall nachzuweisen, begründete das Gericht. Abgewiesen wurde damit die Klage mehrerer Halter von als gefährlich geltenden Hunden. Sie hatten einen Verstoß des in der Verfassung verbrieften Gleichheitsgrundsatzes bemängelt. Innenminister Gottfried Timm (SPD) sprach nach der Urteilsverkündung von einem "großen Erfolg für die Sicherheit der Bürger".

Die Richter des Vierten Senats erklärten allerdings drei Punkte der Verordnung für nichtig, darunter die Vorschrift, gefährliche Hunde zusätzlich mit dem Großbuchstaben "G" zu kennzeichnen. Dies diene nicht der Gefahrenabwehr, hieß es. Auslöser für die Verschärfung der Richtlinien war die Kampfhund-Attacke auf den sechsjährigen Volkan im Juni 2000 in Hamburg gewesen. Mehrere Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, hatten daraufhin ihre Vorschriften zum Halten gefährlicher Hunde überarbeitet. ddp





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