Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Eindrücke vom Genfer Prozeß


10.05.2001

Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen - ich denke, diese Veranstaltung bot eine gute Möglichkeit, insbesondere das europäische Ausland auf die Zustände in Deutschland aufmerksam zu machen. Dies dürfte meines Erachtens gelungen sein, da die Jury - mit Teilnehmern aus Frankreich, Belgien, der Schweiz, Österreich und Griechenland - ob der vorgetragenen Umstände teilweise fassungslos, teilweise den Tränen nahe, sich eine recht umfassende Meinung bilden konnte, da die mit der Hundehaltung in Deutschland verbundenen Probleme nahezu aus sämtlichen Blickwinkeln dargestellt wurden.

So wurden Opfer von Behördenwillkur ebenso gehört wie Mitglieder diverser Tierschutzvereine, welche über die Auswirkungen insb. der Hundeverordnungen der Länder und der Kampfhundesteuersatzungen u.a. für die Tierheime sowie die Tiervermittlung zu berichten wußten.

Tiefe Betroffenheit ausgelöst hat der Vortrag des Herrn Dr. med. vet. Walter Marx, den ich bereits vor längerer Zeit als stets freundlichen und engagierten Tierarzt und Mitstreiter kennen und schätzen gelernt habe, der indes aufgrund der derzeitigen Zustände in Deutschland seine Tierarztpraxis veräußert hat und Deutschland lieber heute als morgen verlassen möchte und dies wahrscheinlich auch tun wird, wenn sich die Verhältnisse nicht gravierend ändern. Jedenfalls konnte Herr Dr. Marx seinen (sachverständigen) Vortrag nicht wie beabsichtigt zu Ende bringen, da er die Tränen nicht mehr zurückzuhalten vermochte.

Man kann sämtlichen zuständigen Staatsorganen wirklich nur gratulieren, wenn man bedenkt, welche Folgen sie mit einem Federstreich durch wissenschaftlich unsinnige und juristisch erkennbar unhaltbare Gesetze und Verordnungen selbst bei einem gestandenen Mann und selbständigen Tierarzt, der über jahrzehntelange Auslandserfahrung u.a. in Afrika verfügt, auslösen. Wie weniger lebenserfahrene und sensiblere Hundehalter reagieren, braucht in diesem Zusammenhang nicht weiter dargestellt zu werden, da es sich ohnehin jeder vorstellen kann oder gar weiß.

Nahezu beschämend für jeden deutschen Staatsbürger war in diesem Zusammenhang die Frage des dem Gericht angehörenden Juristen Dr. Norbert Ch. Schauer(Österreich), welcher Frau Kopp (Mitglied des Bundestages) nach deren Vortrag fragte, ob in Deutschland Gesetze vor Inkrafttreten nicht auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin geprüft würden, wie dies in Österreich der Fall sei. Nun hat die Fraktion der Frau Kopp nicht für das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde gestimmt, aber als MdB war sie zurecht peinlich berührt. Diese Frage sollte man meines Erachtens denjenigen stellen, welche Gesetze, die das Papier, auf welchem sie niedergeschrieben sind, nicht im Ansatz wert sind, zusammenschustern.

Leider konnten Herr Dr. Marx und ich die Urteilsverkündung und die anschließenden Reaktionen nicht mehr mitverfolgen, da wir ansonsten unseren Flug verpasst hätten. Es bleibt jedoch zu hoffen, daß nunmehr insbesondere aus dem europäischen Ausland wesentlich mehr Druck auf unseren Staat ausgeübt wird, um wieder zu einem vernünftigen Miteinander zu gelangen.

Aus juristischen Gesichtspunkten ist es meines Erachtens bedauerlich - aber nicht zu ändern - daß das "Urteil" natürlich keinerlei Rechtswirkungen entfaltet; in der Sache sollte es aber trotzdem dienlich gewesen sein, vor allem, wenn ich an das ungläubige Staunen der Jury, der "Richter" und der anwesenden ausländischen Journalisten zurückdenke, welche derartige Zustände in Deutschland wohl kaum für möglich gehalten hätten.

Lars-J. Weidemann
-Rechtsanwalt -




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