Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Unsere Antwort an den Petitionsausschuss auf das
Schreiben vom 06.03.2001


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An den Petitionsausschuss des Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-14-10-7875-029115 / Ihr Schreiben vom 06.03.2001, hier eingegangen am 14.03.2001



Sehr geehrte Damen und Herren,

hinsichtlich der Stellungnahme des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 12.01.2001 möchten wir Ihnen hiermit unsere diesbezüglichen Bedenken und Einwände unterbreiten.

Vorab erlaube ich mir anzumerken, dass nach unserer Auffassung kaum auf eine unserer Ausführungen der Eingabe vom 07.11.2000 konkret eingegangen wurde. Aus diesem Grunde erscheint uns die Stellungnahme kaum geeignet, um Ihnen die notwendigen Aufschlüsse zu einer abschließenden Beurteilung vermitteln zu können. Insofern waren wir doch sehr überrascht von Ihnen zu erfahren, dass Sie sich den Ausführungen des zuständigen Ministeriums anschließen möchten.

Um eventuell aufkommende Mißverständnisse ein für alle Mal auszuschließen, möchte ich noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass auch uns an einem wirkungsvollen Schutz der Bevölkerung sehr gelegen ist. Und das auch wir selbstverständlich jede Bemühung begrüßen, sei es aus der Kommunal-, Landes- oder Bundespolitik, die zu einer effizienten Gefahrenabwehr beiträgt. Nach unserer Auffassung muß und darf aber eine effektive Gefahrenabwehr nicht bedeuten, dass Unrecht, Willkür, erhebliches Leid für Tier und Mensch kompromißlos in Kauf genommen wird, vor allem dann nicht, wenn es sich ganz augenscheinlich vermeiden läßt. Was nachweislich der Fall ist, denn aus sämtlichen entsprechenden Fachkreisen wurden fundierte Lösungsvorschläge unterbreitet und Hilfe bei der Schaffung einer wirkungsvollen, für alle Interessen akzeptablen Verordnung angeboten bzw. schon in großem Umfang geleistet.

Aber anstatt die Angebote der Hilfe und Unterstützung anzunehmen, werden alle Ratschläge und berechtigten Einwände uneinsichtig und unnachgiebig ignoriert. Immer wieder werden Experten geladen und angehört, so als suche man händeringend nach fachkundigen und anerkannten Persönlichkeiten, die dem bisherigen Vorgehen zustimmen und die erlassenen Verordnungen rechtfertigen helfen.

Einhellig aber, sprechen sich die seriösen und tatsächlich fachkundigen Experten allesamt gegen die erlassenen Verordnungen und den eingeschlagenen Weg aus. Die Gutachten und Stellungnahmen aber, die nicht der gewünschten Zielvorgabe entsprechen, werden von den Verantwortlichen durch geschickte Wortspiele in das Gegenteil verkehrt, den objektiven und kritischen Experten wird das Wort im Munde herumgedreht. Oder man bedient sich pseudowissenschaftlicher Arbeiten / Erkenntnisse, aus Expertensicht unhaltbarer Argumente und versucht auf diesem Wege krampfhaft die in aller Eile und mit heißer Nadel gestrickten Verordnungen zu rechtfertigen.

Ganz augenscheinlich fehlt es den politisch Verantwortlichen grundsätzlich an der Bereitschaft und am Bedürfnis, eine ausgewogene, gerechte und wirkungsvolle Alternative zu schaffen. Oder aber man befürchtet, dass die von den Sensationsmedien aufgeputschte Bevölkerung eine sinnvolle Rückkehr zur Sachlichkeit als Fehlerbekenntnis und als ein Zeichen der Schwäche werten würde. Wenn dem so ist, sollte man aber nicht verkennen, dass nicht nur Zielstrebigkeit, Wissen und Leistungsbereitschaft ein Zeichen für Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit ist. Auch Einsicht, Bekenntnis und die Bereitschaft zum Umdenken sind hierfür unerlässliche Werte. Das scheint jedoch besonders in diesem Fall unberücksichtigt bzw. in Vergessenheit geraten zu sein.

In der o. g. Stellungnahme bezieht man sich wieder einmal auf die Innenministerkonferenz, den hier gebildeten Arbeitskreis und den aus den Konferenzen ergangenen Beschlüssen. Schon vor der ersten, mit dem betreffenden Thema befassten, Innenministerkonferenz haben wir den Vorsitzenden sowie sämtliche Mitglieder darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl die von Herrn Wienholz als auch von Herrn Beckstein vorgetragenen Argumente sämtlichen seriösen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Erkenntnissen widersprechen.

Gerade diese beiden Herren waren, aus welchen Gründen auch immer, außerordentlich bestrebt, dass die sog. "Kampfhunde" zum Thema der Innenministerkonferenz wurden. Jedoch orientieren sich beide ausschließlich an recht zweifelhaften Erfahrungswerten des Bundeslandes Bayern. Hierauf bin ich schon in unserer Eingabe näher eingegangen und möchte Ihnen unnötige Wiederholungen an dieser Stelle gerne ersparen. So wundert sich aber auch niemand, der sich mit diesem Thema ausgiebig und gewissenhaft befasst, dass bis heute weder die Innenministerkonferenz noch der zuständige Arbeitskreis konkrete und verwertbare Erkenntnisse und Ergebnisse in Form von Statistiken, wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen o. ä. vorlegen kann. Insofern fehlt es den in der Stellungnahme erwähnten Beschlüssen der IMK an der hierfür erforderlichen objektiven Grundlage.

Wie ebenfalls schon in unserer Eingabe dargelegt, vermag man in den zuständigen Ministerien noch nicht einmal den gravierenden Unterschied zwischen Zuchtlinien und Rassen zu erkennen. Neben den von mir schon aufgeführten Beispielen findet sich ein weiterer Beweis hierfür, in der Stellungnahme des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 12.01.2001. So wird dort behauptet, dass ein Zuchtverbot für individuell gefährliche Hunde oder als gefährlich eingestufte Zuchtlinien erlassen wurde. Es trifft zwar zu, dass ein Zuchtverbot für individuell gefährliche Rassen erlassen wurde aber, die gefährlichen Zuchtlinien der gesamten Hundepopulation sind erstens, mangels entsprechender Untersuchungen, überhaupt nicht bekannt, und zweitens, sind Zuchtlinien weder konkret als gefährlich eingestuft noch als solche von der Zucht ausgeschlossen worden. Entgegen dem Qualzucht-"Gutachten" des BML, in dem ausschließlich zuchthygienische Maßnahmen für diverse Zuchtlinien empfohlen werden, haben die einzelnen Bundesländer ihre Verordnungen auf Rassen abgestellt. Ein doch recht kontroverses, wenn nicht sogar konfuses Handeln. Einerseits ist das Qualzucht-"Gutachten" das einzige Instrument, dass ständig von allen verantwortlichen Politikern und Mitarbeitern in den Ministerien zur Rechtfertigung der eingeleiteten Maßnahmen herangezogen wird, andererseits handelt man selbst entgegen den hieraus ergangenen Empfehlungen.

Diese Erkenntnis wird in Anbetracht der als gefährlich deklarierten Hunderassen nur noch bekräftigt. So wurde auch schon in unserer Eingabe vom 07.11.2000 von mir die Frage gestellt, warum der im Qualzucht-"Gutachten" benannte Bullterrier in etlichen Bundesländern nicht als unwiderlegbar gefährlich gilt. Was aber letztendlich die Konsequenz wäre, würde man sich an das besagte "Gutachten" halten. Und stattdessen wurde dem Staffordshire Bullterrier, der weder im besagten "Gutachten" noch in den

Vorfallstatistiken jemals erwähnt wird, in den Landeshundeverordnungen das Stigma der unwiderlegbaren Gefährlichkeit aufdrückt. Aber nicht nur die einzelnen Bundesländer scheinen diesbezüglich unbedarft: Bis zu unserer o. g. Eingabe fand auch im Bundesgesetzentwurf der Bullterrier keine Erwähnung. Meine diesbezügliche Frage wurde durch die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums nicht beantwortet. Sicherlich aus verständlichen Gründen. Sie ist nicht nachvollziehbar zu beantworten!

Das in den einzelnen Landesvorschriften, Zitat: "(...) neben anderen ausdrücklich benannten Rassen und Zuchtlinien (Anm.: Zuchtlinien werden nicht benannt) oder individuell als gefährlich erkannten Hunden - insbesondere Hunde der Rassen Pitbull (Anm.: Falsche Schreibweise), American Staffordshire-Terrier (Anm.: Falsche Schreibweise), Staffordshire Bullterrier und Bullterrier generell als gefährlich eingestuft." werden, ist völlig unerheblich. Denn Unrecht wird nicht dadurch Recht, weil alle es tun und Flasches wird nicht korrekt, weil viele den gleichen Fehler begehen oder den Fehler eines Einzelnen ungeprüft übernehmen. Welche Relevanz man darin sieht, dass die Zuordnung einzelner Hunderassen in die jeweiligen Rasselisten der Gefahrhunde-Verordnungen der Länder in eigener Zuständigkeit getroffen wurden, vermögen wir nicht zu erkennen. Auch kann Unrecht und Leid nicht dadurch relativiert werden, indem die unterschiedlichen Rassenlisten der einzelnen Länder harmonisiert werden. Eine solche Maßnahme dient lediglich der Retuschierung des bisher noch offenkundigen Dilettantismus. Denn es fragt sich inzwischen selbst der Dümmste, warum ein Bullterrier in Niedersachsen gefährlicher sein soll als in Bayern. Oder ein Rottweiler in Niedersachsen zu den gefährlichen Hunderassen zählt aber in den meisten Bundesländern offensichtlich als ungefährliche Hunderasse nicht in die Verordnungen einbezogen wird.

Soweit das Bundesgesetz eine Regelung enthält, durch das ein Verbringen gefährlicher Hunde in das Inland (Bundesrepublik) verboten und dadurch verhindert wird, bestehen unsererseits keinerlei Einwände, so lange man sich hier nicht auf bestimmte Rassen, sondern auf tatsächlich gefährliche Tiere konzentriert. Die Änderung des Tierschutzgesetzes zielt keineswegs auf den Schutz der betreffenden Tiere ab, sondern man will hiermit versteckt eine weitere Maßnahme zu Gefahrenabwehr betreiben. Denn wissenschaftlich ist nicht bewiesen, dass alle Tiere und Nachkommen der gelisteten Hunderassen gefährlich sind bzw. sich zu einem gefährlichen Tier entwickeln. Des Weiteren ist es lediglich eine Vermutung, dass Tiere, die sich ihren Artgenossen gegenüber aggressiv verhalten aber ausreichende Sozialkontakte zu Menschen oder anderen Tieren erhalten, leiden (die wenigen existierenden und keinesfalls ausreichenden Untersuchungsergebnisse beziehen sich allesamt ausschließlich auf die innerartliche Kommunikation). Wissenschaftliche Nachweise hierzu existieren nicht. Insofern basiert auch die diesbezügliche Änderung des Tierschutzgesetzes ausschließlich auf Vermutungen und steht auf recht wackeligen Füßen.

Gleiches gilt für die Ergänzung des Strafgesetzbuches und die hiermit verbundene strafrechtliche Ahndung der unerlaubten Haltung der Hunderassen, die laut Landeshundeverordnungen verboten sind. Aufgrund der unterschiedlichen Rassenlisten unterliegt somit z. B. die unerlaubte Haltung eines Bullterriers in Niedersachsen dem Strafrecht, in Bayern und diversen anderen Bundesländern jedoch nicht. Eine solche Kleinstaaterei erinnert an die Zeiten, als die Gutsherren noch Wegezoll für die Überquerung ihrer Ländereien eintrieben.

Welche Vorteile sich durch die neue Tierschutz - Hundeverordnung für die besonders benachteiligten und völlig verkannten Hunderassen und Mischlinge ergeben sollen, ist unsererseits nicht ersichtlich. Denn diese geht, wie schon die Landeshundeverordnungen und das Bundesgesetz, von völlig falschen Voraussetzungen aus. Welche positiven Veränderungen im Sinne des Tierschutzes aus der Ausrottung bestimmter Hunderassen für die betreffenden Tiere ergehen sollen, wird wohl das Geheimnis des Verfassers bleiben. Die Landeshundeverordnungen, das Bundesgesetz und die neue Tierschutz-Hundeverordnungen schaffen, und das ist politisch gewollt, für die betreffenden Tiere und ihre Halter lebensunwürdige und unerträgliche Zustände. Ganz bewußt werden Bedingungen geschaffen, die eine Vermittlung von Nothunden der betreffenden Rassen schier unmöglich macht. Ähnlich wie der um Anerkennung ringende Feuerwehrmann, der Nachts die Brände legt und diese dann im Einsatz bekämpft, um sich anschließend als Retter feiern zu lassen, so wird das Leid, welches zur Begründung einer nach

dem Tierschutzgesetz "gerechtfertigten" Tötung eines Tieres erforderlich ist, künstlich von unseren Politikern produziert.

Entgegen der Behauptung des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die Einstufung der Hunderassen in die bundesrechtlichen Vorschriften beruht im Wesentlichen auf Feststellungen wissenschaftlicher Sachverständiger, ist die Passage, in der es um die Tierart Hund geht, nach unseren Informationen von lediglich einer Person, Herrn Prof. Dr. Reetz von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, verfasst worden. Nicht einmal Tierärzte, die sich sehr intensiv mit der Ethologie des Hundes befassen, können sich daran erinnern, aus diesem Fachgebiet je etwas von Herrn Prof. Reetz gehört oder gelesen zu haben. Zu der Qualität der betreffenden Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als "Gutachten" habe ich mich schon ausführlich geäußert. Insofern möchte ich es dabei blassen und nur noch einmal ganz deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass diese Broschüre nicht einmal ansatzweise die Anforderungen an ein Gutachten erfüllt. Von einem Gutachten wird allgemein verlangt, dass der Weg zum Ziel beschrieben und erläutert wird. Dieses unentbehrliche Kriterium an ein Gutachten erfüllt die 29 Zeilen umfassende und auf einer DIN A5-Seite plazierte Passage "Hypertrophie des Aggressionsverhalten" nicht einmal annähernd. Die Bezeichnung Gutachten ist hier also völlig unberechtigt vergeben worden.

Als was ich die Behauptung in der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, es hätte während der beiden betreffenden Rechtsetzungsverfahren weder wissenschaftliche noch rechtliche Einwände gegeben, bezeichnen soll? Mir fehlen die Worte. Es haben sich im letzten Jahr alle kompetenten Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Tierärzteschaft, Hundeausbildung, Verhaltensforschung, Tierschutz sowie etliche Rechtsanwälte und Professoren der Rechtswissenschaft, hinreichend in allen erdenklichen Formen in Verbindung mit den Landeshundeverordnungen gegen Rassenkataloge und rassespezifische Maßnahmen in allen erdenklichen Versionen vehement geäußert. Man möge mir die Frage gestatten, ob sich der Verfasser der Stellungnahme eventuell die letzten zehn Monate außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten hat. Sollte das nicht der Fall sein, möchte ich hier gerne auf ein sehr zutreffendes Zitat zurückgreifen: "Am blindesten sind die, die nicht sehen wollen." Und meine Ausführungen zu dieser Behauptung hiermit schließen.

Die Ausführungen in der Stellungnahme, dass in den jeweiligen Rechtsvorschriften neben den Beschränkungen keine generellen Tötungsmaßnahmen für bestimmte Hunderassen vorgesehen sind, ist korrekt. Jedoch kann ich mir, selbst mit größter Mühe und aller Gutgläubigkeit, nicht vorstellen, dass sich der Verfasser nicht über das Resultat der Rechtsvorschriften und der Landeshundeverordnungen bewußt ist. Ob die Hunde nun direkt über entsprechende Vorschriften exekutiert werden, oder ob man die Vorschriften so gestaltet das man mit absoluter Sicherheit davon ausgehen kann das die betreffenden Tiere durch die Auswirkungen der Vorschriften getötet werden, dass Resultat für die Tiere bleibt das Gleiche. Tod ist Tod! Lediglich für die Verordnungs- und Gesetzgeber ist es angenehmer. Zumindest nach außen hin, kann man seine Hände in Unschuld waschen und leugnen, für den Tod unzähliger Tiere verantwortlich zu sein. Hierfür werden dann die durch ungeheuerliche Verordnungen entrechteten, durch drohenden Wohnungsverlust und "Kampfhunde"-Steuern zermürbten "kriminellen" Hundefreunde verantwortlich gemacht.

Auch trifft die Ausführung des Verfassers zu, dass die Tötung eines Hundes nur im gerechtfertigten Einzelfall, also wenn sich dieser konkret als gefährlich erwiesen hat, zur Abwehr einer Gefahr erforderlich und zulässig seien. Das mag er dann bitte auch dem Tierarzt mit Herz erklären, der von einem weinenden und völlig verzweifelten Hundehalter gebeten wird, seinen über alles geliebten Hund einzuschläfern, weil er die durch Verordnungen und Gesetze geschaffenen Zustände nicht mehr ertragen kann. Aber vor allem möchte ich den Verfasser darum bitten, dass er unverzüglich die Tierärzte, Amtstierärzte, Wesensprüfer, Polizeibeamten usw. auf diese Bestimmungen hinweist und zur Rechenschaft zieht, die bisher ohne mit der Wimper zu zucken diese Bestimmung ignoriert und somit für den Tod von hunderten betroffenen Tieren gesorgt haben.

Ob nun der Gesetzgeber, die Bundesregierung sowie weite Teile der Öffentlichkeit - weitestgehend von den Sensationsmedien aufgewiegelt, für dumm verkauft und erheblich unter Druck gesetzt - die ergriffenen Maßnahmen für sinnvoll erachten, kann für einen aufgeklärten Menschen, mit hinreichend vorhandenen Gerechtigkeitssinn und Achtung für unsere tierischen Mitgeschöpfe, weder Maßstab noch ansatzweise ein Trost sein.

Seitens der Verantwortlichen wurden nicht nur wichtige Pflichten verletzt, wie beispielsweise die objektive und sorgfältige Sachverhaltsermittlung extrem vernachlässigt bzw. überhaupt nicht berücksichtigt wurde, auch scheinen moralische Bedenken nicht mehr zu existieren. Die Tier- und Menschenwürde sowie deren Rechte werden mit Füßen getreten. Das ein solches Vorgehen in einem intellektuell hochentwickelten und demokratischen Rechtsstatt, wie der Bundesrepublik Deutschland, von einigen populistisch veranlagten Politikern gemeinsam mit unseriösen Medienvertretern protegiert, von einem Großteil unserer Volkvertreter, ohne dass sie sich hierüber ausreichende Gedanken gemacht haben, mitgetragen und ermöglicht wird, ist extrem bedenklich und beängstigend.

Dem von Herrn Dr. Schwabenhauer letztendlich gezogenem Fazit kann ich ohne Einschränkungen zustimmen und bitte inständig darum, dass sowohl das Bundesgesetz, Ihr Beschluss zu unserer Petition sowie das zukünftige Handeln aller Verantwortlichen unter dessen Beachtung erwogen werden. Zitat: "Überzogene öffentliche Reaktionen sind jedoch angesichts des schwierigen Sachverhalts und der vielen Hunde, von denen keine Gefahr für die Umwelt ausgeht, nicht angebracht."

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit sowie Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Thomas Henkenjohann, 1 Vorsitzender



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