Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Antwort des Bundesministerium des Inneren


Datum: 14.05.2001 16:59
Betreff: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, hier: Reisen mit dem Hund in das Ausland und innerhalb des Bundesgebietes


IS 1c - 641 502/2

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist seit dem 21. April 2001 in Kraft. Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige Beschränkungen z.B. des Reiseverkehrs ergeben, sieht das Gesetz vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Ausnahmen von diesem Verbot zulassen kann.

Bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung werden ab sofort Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Deutschland zugelassen.

Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:
-gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu 4 Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr)

-gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden

-Dienst- und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Bis auf weiteres dürfen die o.g. Hunde eingeführt werden, die Zollstellen sowie der Bundesgrenzschutz wurden bzw. werden kurzfristig entsprechend unterrichtet. Bezüglich Reisen innerhalb des Bundesgebietes bitte ich folgendes zu beachten: Im Rahmen des Polizeirechts liegt die Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde grundsätzlich in der allgemeinen Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Ich rege daher an, sich über die in den Bundesländern geltenden Vorschriften bei der zuständigen Landesbehörde zu erkundigen, in der Regel ist das jeweilige Innenministerium der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Detlev Gesche
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Bundesministerium des Inneren
Referat IS 1 (c) -Rechtsstaatssachensammlung im Bereich der inneren Sicherheit;
Pass- und Personalausweisrecht, Ordnungsrecht
Alt-Moabit 101 A-D, 10559 Berlin


Aus: www.yorkie.ch/forum/21/msg230344.html



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