Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Der Kampf um den Kampfhund



Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg trugen sie vor, die neue Regelung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Kritische Fragen der Richter an Vertreter des Landwirtschaftsministeriums deuteten darauf hin, dass Teile der Verordnung möglicherweise geändert werden müssen. Das Urteil wird am Mittwoch kommender Woche verkündet.

Im Mittelpunkt der mehr als vierstündigen Verhandlung stand die Rasseliste, die Hunde in Gefahr-Kategorien einordnet. Rassen, die in ihrer Gefährlichkeit vergleichbar seien, würden dort ganz unterschiedlich behandelt, meinen die Kläger - zwei Tierschutzvereine aus Hannover und Lüneburg, vier Rottweiler-Züchter und der Halter eines American-Staffordshire-Terriers. "Auch Doggen und Schäferhunde können groß und gefährlich sein", sagte Alexander Blume, der Anwalt des Lüneburger Vereins. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum von Pitbulls ein Wesenstest verlangt werde, Schäferhunde aber von der Verordnung gar nicht erfasst würden. Zumindest einer der fünf Richter des 11. Senats schien diese Ansicht zu teilen. Er wies auf eine Statistik hin, der zufolge sich gerade Schäferhunde besonders beißwütig gezeigt haben.

Ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums erläuterte, die Schäferhunde einzubeziehen wäre angesichts ihrer großen Zahl "nicht praktikabel" gewesen. Der Anwalt des hannoverschen Tierschutzvereins, Martin Notthoff, meinte, die Gefahrtier-Verordnung sei "mit heißer Nadel gestrickt" worden. Sie enthalte zahlreiche Regelungslücken, beispielsweise bei den Anforderungen an die Hundehalter. "Und weshalb muss ein Bullterrier, der beim Wesenstest durchfällt, getötet werden - ein Mastino darf beim gleichen Testergebnis aber mit einem Maulkorb weiterleben?", fragte der Anwalt. Die niedrige Durchfallquote bei den Tests spreche dafür, dass von den vermeintlich besonders gefährlichen Rassen keine so große Gefahr ausgehe.

Außerdem rügen die Kläger, dass private Halter gegenüber gewerblichen Züchtern benachteiligt würden. "Der gewerbliche Bereich wurde bundesweit nur in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ausgeklammert", stellte denn auch der Vorsitzende Richter Dieter Heidelmann fest.Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums sagte in Hannover, das Land habe die Neufassung der Gefahrtier-Verordnung sorgfältig vorbereitet. Während andere Bundesländer auf den tödlichen Kampfhund-Vorfall in Hamburg mit Hast reagiert hätten und deren Verordnungen von Gerichten aufgehoben wurden, hätten an der niedersächsischen Verordnung Fachleute aus ganz Deutschland schon seit Anfang 2000 gearbeitet.

"Seit Inkrafttreten hat es keine Vorfälle mehr mit den betreffenden Rassen gegeben."Ein Kläger gegen die Verordnung war im August mit seiner Forderung nach einer einstweiligen Verfügung beim Oberverwaltungsgericht gescheitert. Die Richter wiesen damals aber darauf hin, dass im Hauptverfahren noch zahlreiche rechtliche Fragen zu klären seien.

gs, Lüneburg, 21.05.2001 18:13 Uhr



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