Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Allein der Wesenstest entscheidet und Nachgefragt aus der Hannoversche Allgemeinen vom 31.05.01


Allein der Wesenstest entscheidet

Das Land Niedersachsen muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) seine Kampfhundeverordnung in einigen Teilen ändern. So dürfen Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier und Pitbullterrier gehalten und gezüchtet werden, wenn ein Wesenstest nachbewiesen hat, dass die Tiere ungefährlich sind. Kampfhunde, die diesen Wesenstest bestanden haben, müssen auch vom Maulkorbzwang befreit werden, befand das OVG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Hundehalter, zwei Betreiber von Tierheimen und vier Rottweiler-Züchter hatten gegen die Gefahrtier-Verordnung geklagt, die das Land Niedersachsen im Sommer vergangenen Jahres erlassen hatte - kurz nachdem in Hamburg der sechsjährige Volkan von zwei Kampfhunden zerfleischt worden war.
Das OVG bestätigte das Landwirtschaftsministerium grundsätzlich in seiner Absicht, mit dieser speziellen Verordnung gegen mögliche Gefährdungen durch Kampfhunde vorzugehen. Allerdings sei in der konkreten Ausgestaltung der Grundsatz der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit verletzt worden. So hielten es die Richter für unverhältnismäßig, Hunde der als besonders gefährlich eingestuften Kategorie Eins auch dann zu töten, wenn sie den vom Land Niedersachsen entwickelten Wesenstest bestanden haben. Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde zählen zur Gefährdungskategorie Eins.
Sofern ein Tier dieser Kategorie den so genannten Wesenstest bestanden hat, darf es auch nicht mehr unfruchtbar gemacht werden. Die Ausrottung ganzer Hunderassen ging den Richtern zu weit. Auch ein Maulkorb sei nach bestandenem Wesenstest nicht mehr nötig, meinte das OVG. Nach Ansicht von Experten könne ein Maulkorb die Aggressivität der Hunde sogar noch erhöhen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Tiere, die den Test nicht bestehen, dürfen nach Ansicht des OVG nicht mehr getötet werden, müssen aber in der Öffentlichkeit Leine und Maulkorb tragen. Ferner kritisierten die Richter, dass in der Kategorie Zwei nicht nur Kampfhunde, sondern auch zwei Schutzhunde aufgeführt sind: Dobermänner und Rottweiler. Diese Hunderassen müsste der Gesetzgeber entweder von der Liste streichen oder weitere Schutzhunderassen wie Schäferhund, Dogge oder Boxer hinzufügen. Das OVG Schleswig hatte bereits am Dienstag einige Teile der Gefahrentierverordnung in Schleswig-Holstein für nichtig erklärt.
Der Deutsche Tierschutzbund sieht sich durch die Urteile in seiner Position bestätigt und fordert die Länder auf, die Gefahrtierverordnungen zurückzuziehen und sich auf ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz zu einigen. "Wir haben immer schon gesagt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse fest gemacht werden kann", sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. Präventiver Schutz könne nur mit Zuchtkontrollen und Regelungen zur Ausbildung von Hunden erreicht werden. Dazu sei die Registrierpflicht aller Hunde nötig, damit die Behörden auch ein Instrument zur Umsetzung der tierschutzgerechten Maßnahmen hätten.



Nachgefragt

Über die Folgen des Urteils zur Kampfhunde-Verordnung sprach Michael B. Berger mit Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.

"Wir werden verschärfen"

Muss Niedersachsens überaus scharfe Gefahrtier-Verordnung jetzt zurückgezogen werden?

Nein, wir werden nur an einigen Punkten nachbessern. Das Urteil ist überhaupt keine Niederlage, sondern bestätigt uns in wesentlichen Teilen. So wird der vorgeschriebene Wesenstest ausdrücklich gelobt und auch die Einteilung in bestimmte Rassen gebilligt.

Das Gericht bemängelte, dass Schutzhunde wie Rottweiler und Dobermann in der Verordnung aufgeführt werden, bissfreudige Schäferhunde, Doggen oder Boxer hingegen nicht.

Hier habe ich Entscheidungsspielraum. Es ist offen, ob wir Rottweiler und Dobermann ganz herausstreichen oder die anderen drei Rassen noch mit in die Verordnung gegen Kampfhunde nehmen. Ich neige eher dazu, die Liste um die drei Hunderassen zu erweitern.

Was wird sich noch ändern?

Den Maulkorbzwang werde ich für diejenigen Hunde aufheben, die den Wesenstest bestanden haben. Aber an anderen Stellen wird die Verordnung verschärft.

An welchen?

Für Hunde der zweiten Gefährlichkeitskategorie wie etwa Bullmastiffs wird es möglicherweise die gleichen strengen Regeln geben wie für Hunde der Gefährlichkeitskategorie Eins. Diese Hunde sind Kampfmaschinen und eine Gefahr für den Menschen.

im, Lüneburg, 30.05.2001 17:35 Uhr
Hannoversche Allgemeine Vermischtes 30.5.2001 21:10





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