Hund und Halter e.V.
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Hoffnung in Berlin !!!


Berlin, den 28.06.2001

Vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof fand heute die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von 35 Haltern gelisteter Hunde gegen die rasseabhängigen Bestimmungen der Berliner Hundeverordnung statt.

Besondere Bedeutung kam der Frage zu, ob die Beschwerdeführer Rechtsschutz nicht zunächst bei den Verwaltungsgerichten hätten suchen müssen.

Ansonsten wurde ausgiebig (auch im Hinblick auf die aktuellen Urteile aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen) darüber gesprochen, ob die Rasse eines Hundes ein sachliches Differenzierungskriterium ist oder nicht. Gegenstand der Debatte war weiterhin die Verhältnismäßigkeit der rasseabhängigen Restriktionen (Leinen -und Maulkorbzwang, Führungszeugnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Zuchtverbot) sowie die Frage, ob die Verordnung nicht weitere Ausnahmen hätte zulassen müssen.

Das Land Berlin bezog sich in seinen Begründungen immer wieder auf das Urteil des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes, die bundesweiten Regelungen über vier angeblich gefährliche Rassen und Rasselisten im europäischen Ausland.

Die Verhandlungsatmosphäre kann als außerordentlich sachlich bezeichnet werden. Die Fragen des Gerichts ließen keine Voreingenommenheit zugunsten der einen oder anderen Seite erkennen - aber wir hatten die deutlich besseren Argumente!

Eine Entscheidung wird am 12. Juli 2001 um 9.00 Uhr im Plenarsaal des Kammergerichts, Elßholzstr. 30-33 verkündet.

Wir haben berechtigte Hoffnungen, daß die Rasseliste als Ganzes fällt! Alles andere wäre nur ein Teilerfolg, der die unberechtigte Ungleichbehandlung nicht beseitigen würde. Wir gehen nicht davon aus, daß die Beschwerdeführer nach dieser Verhandlung durch den Gerichtshof auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen werden.

In der kommenden Woche wird in Rheinland-Pfalz verhandelt. Wir wünschen viel Erfolg und verbleiben

Mit besten Grüßen


Anwaltskanzlei Albrecht Stahl,
Berlin

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