Hund und Halter e.V.
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VG Hannover erklärt die Niedersächsische
Trotz inzwischen vorliegender Entscheidungen niedersächsischer Verwaltungsgerichte zur umstrittenen Gefahrtier-Verordnung vom 5. Juli 2000, der sog. "Kampfhundeverordnung", herrscht in Niedersachsen ein wohl selten erlebtes Rechtschaos. Obwohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seiner Entscheidung vom 30. Mai diesen Jahres entscheidende Punkte der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung für nichtig erklärt hat, ließ dies das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als Verordnungsgeber völlig unbeeindruckt. Damit nicht genug: Das Verwaltungsgericht Hannover stellte nun im Rahmen eines Verfahrens zur Prozesskostenhilfe sogar die Nichtigkeit der gesamten Verordnung aus formalen Gründen eindeutig fest.
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