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Thomas Baumann

... damit wir uns verstehen

die Erziehung des Familienhundes


Mit freundlicher Genehmigung entnommen aus:

Thomas Baumann ... damit wir uns verstehen die Erziehung des Familienhundes

aus KAPITEL 1

DAS WESEN DES HUNDES 
Die Wesenspyramide 
'I.5 Aggressionsverhalten 


Der Bullterrier 
Meist friedfertig, unbefangen 
und vor allem ungefährlich. 
Doch nach Aussage vieler 
Ländergesetze unwiderlegbar gefährlich.

Foto: Kasprzack

 

 

 

Rassespezifische Gefährlichkeit

Das Festlegen beziehungsweise Unterstellen der Gefährlichkeit eines Hundes kann immer nur nach individueller Überprüfung geschehen. Alles andere. insbesondere die derzeit aktuelle Rassendiskriminierung ist Willkür. Die allermeisten Bullterrier beispielsweise sind extrem friedfertig und gehen Konfliktsituationen eher aus dem Weg. als dass sie sich zähnefletschend in einen Aggressionsrausch steigern. Die Wesensanalyse dieses Bullterrier unterstreicht dessen ausgesprochene Friedfertigkeit. Er ist ein Individuum ohne geringste Anzeichen einer gesteigerten Aggressivität. Sehen wir uns im folgenden ein paar wenige Ausschnitte einer Wesensanalyse zur Bestimmung und Beurteilung von gesteigerter Aggression bei Hunden an.

 

 

In einer Wesensanalyse zur Bestimmung der Gefährlichkeit von Hunden sind motorisch »abnormale« Bewegungsabläufe wichtig, da sie für viele Hunde als bedrohlich und konfliktfördernd empfunden werden.

Etwas irritiert und distanzhaltend geht der Bullterrier ohne jegliche Anzeichen von Aggressionen an dem entgegen-kommenden »Gehbehinderten« vorbei.

 

 

Ob ängstliches Fluchtverhalten oder Bedrohung.

In der Wesensanalyse kann durch einen guten Beurteiler grundsätzlich in jedem Hund Stressverhalten durch Sozialkonflikte erzeugt werden.

Auch unser Bullterrier hat in der Bedrohung Konflikt-verhalten erkennen lassen. Doch wieder einmal löst er diesen Konflikt durch Distanzvergrößerung. Am Ende ein vorbildlicher Hund, der die gesamte Wesensanalyse völlig aggressionsfrei absolviert hatte.

Fotos: Kasprzack

 

 

aus KAPITEL 4

GEFÄHRLICHE HUNDE: GESETZE, FOLGEN, WIRKSAMKEIT

Eine Reihe tragischer Ereignisse durch Angriffe von aggressiven Hunden auf Menschen erfuhren im Juni 2000 einen schrecklichen Höhepunkt. In Hamburg wurde ein Kind beim Spielen von einem Pitbull angefallen und dabei getötet. In unmittelbarer Folge an diesen traurigen Zwischenfall wurde im Rahmen einer Telefonkonferenz durch die Innenminister und -senatoren der Länder ein unverzügliches Vorgehen gegenüber gefährlichen Hunden und deren Halter gefordert. Leider liegt derzeit das Ergebnis dieser Forderung in einer "Kraut-und-Rüben"-Manier vor, die ihresgleichen sucht.

Die Verantwortungsträger einiger weniger Bundesländer glichen hektischen Revolverhelden, die bei jeder Bedrohung sofort wild um sich schießen. Dementsprechend sieht auch das Trefferbild der Schützen aus. Völlig unbeteiligte und durchaus friedfertige Hunderassen sowie deren Halter wurden und werden immer noch gejagt und geächtet. Spontan verordnete Zucht-, Haltungs- und Importverbote für annähernd 20 Hunderassen, die mit einem sogenannten Kampfhundestatus belegt wurden, führten zu einer Rechtswillkür, wie sie eindeutiger nicht formuliert werden konnte. Betrachten wir beispielsweise den Staffordshire-Bullterrier, die Bordeaux-Dogge, den Mastiff oder den Fila-Brasileiro. Keine dieser und die Mehrzahl der weiteren verbotenen Hunderassen sind in den vergangenen Jahren durch aggressive Entgleisungen so negativaufgefallen, wie eine ganze Reihe populärer Familienhunderassen, die kurioserweise niemand in Frage stellt.

Mastino-Napolitano

 

 

Fila Brasileiro

 

Trotzdem werden die sogenannten Kampfhunderassen derzeit in einer nicht nachvollziehbaren Form geächtet. Dafür gibt es definitiv zwei Gründe. Einmal haben einige Terrier- und nahezu alle Doggen- und Molosserrassen eine züchterische Vergangenheit, in der sie tatsächlich als Kampf- oder auch als Kriegshunde eingesetzt waren. Diese geschichtliche Zeitspanne beginnt, von Forschern geschätzt, bereits im 6. Jahrhundert vor Christus bei den Griechen.

Das Ende sogenannter Kampfhunde war offiziell Mitte des 19.Jahrhunderts eingeläutet, als in England die zur Sportart entarteten Hundekämpfe verboten wurden. Der zweite Grund einer Ächtung liegt im Missbrauch einzelner Hunde zu einem gefährlichen und aggressiven Waffenersatz. Familiär oder gesellschaftlich inkompetente und pervertiert entartete Mitmenschen haben eine Freude daran, im Grundsatz friedfertige Hunde durch Erziehung und Ausbildung zu aggressiven Monstern zu machen.

Wenn nun eine Regierung glaubt, durch Import-, Zucht-, Handels- und Haltungsverbot einer Hunderasse Gefahren zu mindern, so gleicht das einem Kampf gegen eine mehrköpfige Hydra. Mit jedem Abschlagen eines Kopfes wächst umgehend ein neuer Kopf nach. Die Wurzel des Übels (der Mensch) wird innerhalb kürzester Zeit neue "brauchbare" Hundeformen kreieren, die, sobald sie in einer Verbotsliste auftauchen, wieder durch neue ersetzt werden. Es tut definitiv weh, wenn man sieht und miterlebt, wie durch einen Teil der Ländergesetze und durch die damit verbundenen aufwiegelnden, gemeinen Hetzkampagnen einiger Medienorgane seriöse Hunde- halter und ihre Vierbeiner diskriminiert werden.

Dabei interessieren sich die Kampfhunde-Propagandisten und Hundehasser keinesfalls für Fakten aus anderen Ländern. Dass beispielsweise in den USA der American Staffordshire Terrier häufig wegen seiner

    Bordeaux-Dogge

Friedfertigkeit in der Behindertentherapie eingesetzt wird, zeigt einmal mehr die Absurdität unserer Gesetze.

Selbstverständlich kann es züchterische Linien in einer Rasse geben, die durch ein übersteigertes Aggressionsverhalten auffällig werden. Das gab es übrigens auch schon beim Deutschen Schäferhund, beim Golden Retriever, beim Cocker Spaniel und bei einigen anderen derzeit nicht zur Disposition stehenden Hunderassen. Durch strenge Zuchtkontrollen lassen sich diese Defizite aber in kurzer Zeit beseitigen.

Eine Rasse generell als gefährlichen Kampfhund zu bezeichnen gleicht dem bemerkenswerten Zitat einer Hundehalterin, dass "nun wohl jeder Mann ein Kinderschänder, jeder Ausländer ein Krimineller und jeder Politiker ein Spendenbetrüger" sei. Zumal mit einer klaren Diskriminierung des Hundes der Hundehalter, der diesen Hund liebt, mit eingeschlossen wird.

Bei allem was heute und in Zukunft geschieht, geht es in erster Linie um den Schutz unserer Bevölkerung vor gefährlichen Menschen, die aus ihren Hunden bedrohliche Waffen formen und diese auch bewusst oder fahrlässig einsetzen. An dieser Stelle müssen auch künftige Gesetze ihren Ansatz finden. Halterverantwortung sollte der Primärauftrag lauten.

Ich vertrete die Überzeugung, dass eine eindeutig definierte Zielsetzung nur mit geeigneten Maßnahmen umgesetzt werden kann.

Die nachfolgende sachliche Kurzanalyse der bestehenden Problematik verdeutlicht in einfacher und nachvollziehbarer Form, dass die vorgesehenen Maßnahmen der meisten Ländergesetze nicht geeignet sind, die Zielvorgabe effektiv umzusetzen.

1. Zielvorgabe

Es geht unbestritten darum, heute und in Zukunft unsere Bevölkerung vor gefährlichen Angriffen durch übersteigert aggressive Hunde zu schützen. Es wird wohl keinen vernünftig denkenden Menschen geben, der eine andere Zielvorgabe vertritt.

2. Ursachenanalyse

Kein Problem lässt sich vernünftig lösen, wenn nicht eine Analyse der kausalen Hintergründe durchgeführt wird. Somit muss zunächst analysiert werden, wodurch gefährliche Angriffe durch übersteigert aggressive Hunde entstehen können. Im Rahmen dieser Analyse wird man stets auf vier elementare und immer wiederkehrende Ursachenkategorien treffen.

a) Bereits auffällig gewordene Hunde, die offensichtlich und für jeden erkennbar übersteigert aggressiv sind. Diese Hunde werden häufig fahrlässig, bedenkenlos und ohne besondere Vorkehrungen vom Besitzer gehalten.

b) Nach außen unauffällige Hunde können eine latente (versteckte) Gefährlichkeit besitzen, die vom Halter nicht erkannt beziehungsweise verharmlost oder lappalisiert wird.

c) Hunde, denen übersteigertes Aggressionsverhalten vorsätzlich antrainiert wird. Im Grundsatz unbefangene und sozial konfliktfreie Hunde werden bewusst als Waffe missbraucht.

d) Wohl in den seltensten Fällen spielen genetische Ursachen die Rolle bei übersteigertem Aggressions-verhalten. Dennoch sollen sie nicht unerwähnt bleiben.

Übersteigertes Aggressionsverhalten aufgrund genetischer Vorgaben kann aber definitiv nicht an alle Vertreter einer Hunderasse angebunden werden.

Es entspricht der sachlich neutralen Auswertung meines Erfahrungsschatzes, dass die allermeisten Hunde der Gruppe a) durch hausgemachte Umgangsfehler des Besitzers übersteigert aggressiv und damit gefährlich geworden sind. Der Anteil der Hunde, die genetisch bedingt übersteigert aggressiv sind, ist dabei verschwindend gering. Ein besonderes Augenmerk liegt in der Beurteilung der Gruppe b). Das Erkennen einer versteckten Gefährlichkeit erfordert ein Mindestmaß an Hintergrundwissen zu Wesen und Verhalten des Hundes. Leider erfüllt diese elementare Grundvoraussetzung nur ein Bruchteil der Hundehalter. Solange der Erwerb eines Hundes an keinerlei Bedingungen geknüpft ist, wird sich an dem Problembereich "latente Gefährlichkeit" kaum etwas ändern. Der an dritter Stelle stehenden Gruppe c) gehören zwar die wenigsten Hundehalter an; gleichzeitig jedoch geht von diesen Hunden die größte Gefahr aus. Und hier treffen wir auf die Grundproblematik der meisten Gesetze und Verordnungen. Durch eine Verbotsliste verschiedener Hunderassen werden bereits die beiden ersten Gruppen so gut wie nicht erreicht.

Am wenigsten jedoch trifft man die Gruppe c), denn bei aller Idiotie und Perversität dieser Hundehalter werden sie immer noch eine Spur Restintelligenz aufweisen und auf nicht verbotene Rassen oder irrelevante Kreuzungen zurückgreifen.

Die Besonderheit der Gruppe d) ist der Umstand, dass in den verschiedensten Hunderassen durch züchterische Versäumnisse oder züchterischen Vorsatz bestimmten Zuchtlinien vereinzelt eine übersteigerte Aggressivität quasi vererbt wird. Ich kenne jedoch keine einzige Hunderasse, der in ihrer Ganzheit übersteigertes Aggressionsverhalten angelastet werden kann.

3. Ursachenfeststellung

Wenn wir nun nach erfolgter Ursachenanalyse feststellen müssen, dass im Wurzelwerk der vier hauptsächlichsten Ursachen der Mensch die tragende Rolle spielt, erübrigt sich die Schuldfrage.

In der Gruppe a) trägt er eine zumindest fahrlässige Schuld, die Gruppe b) wird in den meisten Fällen durch Sachkundedefizite fahrlässig begünstigt, in der Gruppe c) ist der Vorsatz des Menschen kausal und in der Gruppe d) kann sowohl Fahrlässigkeit als auch Vorsatz des Menschen begründet werden. Wo wir auch hinschauen, immer ist es der Mensch, der als ursächliches Wurzelwerk hinter der Gefährlichkeit eines Hundes steht. Wie absurd erscheinen nach dieser Grundsatzanalyse Gesetze und Verordnungen, die ein Zucht- und Haltungsverbot verschiedener Hunderassen vorsehen. Rasseverbotslisten sind nicht nur als ungeeignete Maßnahmen anzusehen, Rasseverbotslisten sind genau genommen ungerechtfertigte Willkürmaßnahmen.

    Bullmastiff

Dies hat bei vielen Menschen dazu geführt, nach den angekündigten Maßnahmen des Bundes und der Länder die Deutsche Rechtsstaatlichkeit in Sachen Hundegesetze berechtigt in Frage zu stellen.

4. Geeignete Maßnahmen

Wenn bereits klar und deutlich der Mensch als Ursache für gefährliches Verhalten bei Hunden ausgemacht wurde, müssen sich konsequenterweise geeignete Maßnahmen gegen den Verursacher richten. Und an dieser Stelle wiederum sind in vielen neuen Verordnungen und Gesetze gute Ansätze enthalten. Im Grunde genommen müsste jeder Hundehalter so viel Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein haben, die erforderliche Sachkunde als Basis für ein künftiges Zusammenleben mit seinem vierbeinigen Sozialpartner anzusehen. Sachkunde beinhaltet Grundsatzwissen zum Wesen und Verhalten des Hundes. Jeder Hundehalter, der sich dieses Grundsatzwissen aneignet, erkennt wesentlich genauer, zutreffender und vor allem rechtzeitiger eine mögliche Gefährlichkeit seines Hundes. Dies bedeutet, dass die Fahrlässigkeit im Umgang und in der Bewertung mit Übersteigertem Aggressionsverhalten deutlich reduziert werden kann. Damit reduziert sich auch das Gefahrenpotential der beiden Kausalgruppen a) und b).

Für die pervertierten Anhänger der Gruppe c) ist meiner Ansicht nach eine angemessene Strafandrohung als geeignete Maßnahme anzusehen. Denn diese Hundehalter nehmen bewusst und gewollt in Kauf, dass durch Angriffshandlungen ihrer Vierbeiner Menschen geschädigt, verletzt oder im schlimmsten Fall getötet werden. Hier scheint derzeit der Freistaat Sachsen mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren eine bundesweite Vorreiterrolle einzunehmen.

Dass als weitere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden auch im begründeten Einzelfall strenge Auflagen verordnet werden müssen, ist ebenfalls nachvollziehbar. Hunde, die nachgewiesen gefährlich sind, müssen so gehalten und geführt werden, dass ihr Gefahren-potential nicht mehr zur Schädigung eines Menschen oder eines Tieres fähig ist. Ein großes Problem sehe ich in der praktischen Durchführung von Wesensanalysen zur Bestimmung von übersteigertem Aggressionsverhalten. Wenn hier die Länder keine Vorsicht walten lassen, ist dem Pfusch Tür und Tor geöffnet. Ich vertrete die Überzeugung, dass auch unter den sogenannten Hundeexperten nur die wenigsten in der Lage sind, die zutreffende Beurteilung einer tatsächlich vorliegenden Gefährlichkeit vorzunehmen. Fehleinschätzungen in der Beurteilung von Verhaltensweisen bei Hunden müssen jedoch auf ein vertretbares Mindestmaß beschränkt bleiben. Denn sonst bleiben latent gefährliche Hunde nicht nur unentdeckt. Sie würden sogar noch mit einem "Gütesiegel" versehen als "nachgewiesen ungefährlich" eingestuft werden. Im Umkehrschluss kämen Hunde mit einem ausgesprochenen Normalverhalten und nicht übersteigerter Aggression durch einen eifrigen aber inkompetenten Gutachter nach strengen Haltungsauflagen, Kastration oder gar Euthanasie in völlig ungerechtfertigte Bedrängnis. Aus diesen Umständen ergibt sich die dringende Notwendigkeit, bei der Auswahl und Schulung von Wesensgutachtern besondere Prioritäten auf deren qualitative Kompetenz zu legen.

Dieses Kapitel abschließend, äußere ich an alle Verantwortungsträger in Politik und Behörden den Wunsch, in Sachen Hundehaltung wieder den Sachverstand einkehren zu lassen. Das Verhalten des Hundes ist eines der Spiegelbilder unserer vielgesichtigen menschlichen Gesellschaft. Durch Missbrauch kann ein Hund entartet und gefährlich werden; durch gezieltes Training kann er aber auch ein unentbehrlicher Helfer des Menschen mit nachgewiesener pädagogisch wertvoller Wirkung sein.

Meinem Wunsch folgt die Bitte, alles zu unternehmen, damit eines der letzten und wertvollsten Bindeglieder zwischen Mensch und Natur heute und in Zukunft in friedfertiger Form erhalten bleibt.

  Tosa-Inu                            

 

 

Der Autor 

Der 1959 in Baden-Württemberg geborene Thomas Baumann stellt nach "Neue Wege der Polizeihundeausbildung" hiermit ein weiteres, sach-bezogenes Hundebuch vor. Seit Mitte der achtziger Jahre befasst sich der Autor mit ausbilderischen Konzepten von Gebrauchshunden. Seine Referententätigkeit führte ihn nach Südafrika, Kanada, die USA und in den Ostblock. Gegenwärtig leitet er die Ausbildung an der Polizeihundeschule in Sachsen. Die Meinung des Fachbuchautors Baumann ist häufig in den Medien und anderen Publikationen gefragt. In beratender Funktion unterstützt Baumann das Land Sachsen bei der Gesetzgebung zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Seine hierfür erarbeitete kynologische Wesensanalyse findet in der Hundefachwelt große Akzeptanz. Der Autor ist der deutsche Vertreter in einer INTERPOL-Experten-kommission für das europäische Diensthundewesen. Neben seinem Dienst an der Polizeihundeschule widmet sich Baumann intensiv der ERZIEHUNG VON FAMILIENHUNDEN. Sowohl die zwangfreie als auch die zwangbetonte Hundeerziehung befürwortet Baumann nicht. Er sieht beide Erziehungsformen als extreme Systeme an und hält den goldenen Weg der Mitte für geeigneter, ein auf soziale Harmonie ausgerichtetes Zusammenleben zwischen Mensch und Hund zu gewährleisten. Die hierfür wichtige Synthese zwischen verhaltenswissenschaftlicher Autorität und praktischer Kompetenz sieht er als Grundvoraussetzung für seine Arbeit an.

 

Das Buch " ... damit wir uns verstehen " ist erschienen im Baumann-Mühle-Verlag ISBN 3-00-006173-8

Die Homepage des Autors: http://www.dogworld.de



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