Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.
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Gefahrhundeverordnung 2002
Unliebsames Vereinsmitglied wird von Vorstand bei Behörde denunziert

Benötigen Sie ein Druckmittel gegen ein unliebsames Vereinsmitglied? Helfen Abmahnungen gegen das Mitglied nicht, um dieses zum Austritt zu bewegen? Dann bleibt ja immer noch, seit es Gefahrhundeverordnungen gibt, ein Angriff auf des Menschen liebsten Freund – den Hund. So geschehen in einer Rettungshundestaffel in Niedersachsen.

Die Vorgeschichte: Der betreffende Hund, ein Dobermann, war aufgrund seiner Ausbildung zum Rettungshund von Maulkorb- und Leinenzwang befreit worden (Durchführungshinweise zur Nds. GefTVO). Leider fiel seine Hundeführerin eines Tages bei Vorstand und Ausbildungsleitung der Rettungshundestaffel in Ungnade. Als keine Maßnahme half, das unliebsame Mitglied loszuwerden, beschloss die Ausbildungsleiterin kurzerhand, den Dobi aus der Ausbildung zu nehmen, da er angeblich keine Ausbildungsfortschritte zeigte. So weit, so gut. Nur wurde dies, zeitgleich mit der Mitteilung an die Hundeführerin, vom Vorstand der Rettungshundestaffel auch bei der für die GefTVO zuständigen Behörde angezeigt. Solche Denunziationen bei Behörden kennt man ja leider schon aus der Geschichte Deutschlands. Dass aber eine Organisation, die sich das Wohl von Mensch und Hund auf die Fahnen schreibt, zu solchen Maßnahmen greift, schlägt dem Faß den Boden aus! Fassungslosigkeit macht sich ob solcher Machenschaften breit. Und es bleibt nur zu hoffen, dass die Denunzianten eines Tages ihre gerechte Strafe ereilt.

Dr. Willa Bohnet

Edemissen, Januar 2002


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