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Kampfhunde – Gefährliche Hunde?



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Sonderdruck

Aus „DEUTSCHE TIERÄRZTLICHE WOCHENSCHRIFT“, 107. Jahrgang, Heft Nr. 3/2000, Seiten 91-93

Verlag M.& H. Schaper, Brosigstraße 5, 31061 Alfeld (Leine) – Druck: Dobler Druck GmbH&Co.KG, Alfeld (Leine)

 

Kampfhunde – Gefährliche Hunde

 

EICHELBERG, H.

 

EICHELBERG, H. (2000); Kampfhunde – Gefährliche Hunde

Dtsch. Tierärztl. Wschr. 107, 91-93

 

Zusammenfassung

 

Seit Jahren wird in der Bundesrepublik eine angeblich zunehmende Gefährdung des Menschen durch Hunde diskutiert, die den sog. Kampfhunden zugeordnet werden. Eine kritische Betrachtung der Auflistung dieser „Kampfhunderassen“ zeigt, dass eine Rassendiskriminierung ungeeignet ist, Unfälle mit Hunden zukünftig zu vermeiden, denn aus zoologischer Sicht kann ein Hund nicht allein aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als Gefahr eingestuft werden, zum anderen zeigen Untersuchungen, dass sie sog. Kampfhunderassen in der Statistik der Unfälle mit Hunden keine oder nur eine sehr marginale Rolle spielen. Es wird vorgeschlagen und begründet, dass es nutzbringender wäre, bei zukünftigen Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen mit Hunden den Begriff des „Kampfhundes“ durch den „gefährlichen Hund“ ohne Rassezuordnung zu ersetzen und stärker als bisher den Hundehalter in die Beurteilung der Gefährdung einzubeziehen.

 

 

EICHELBERG, H. (2000); So-called „Kampfhunde“ – dangerous dogs

Dtsch. Tierärztl. Wschr. 107, 91-93

 

Summary

 

The claim that the so-called ”Kampfhunde” are becoming increasingly dangerous to humans has been the subject of much discussion in Germany. A critical analyses of canine breeds that have been classified as ”Kampfhunde” convinces that breed is not an useful possibility for avoiding accidents with dogs: 1. Zoologically no particular breed of dog can be classified as being more dangerous than others and 2. so-called ”Kampfhunde” are statistically unimportend as a vector in dog accidents. It would be more productive in the future to substitude the term ”Kampfhund” with ”dangerous dogs” without reference to the breed and to emphasize the role of the owner in the human danger posed by a dog. 

 

 

Seit etlichen Jahren wird In Deutschland die Haltung von Hunden äußerst kontrovers diskutiert. Einesteils wird der Mensch-Hund-Beziehung zunehmend Eine immer größere Bedeutung beigemessen, andererseits wird der Hund als Umweltbelastung angesehen, wobei es hier vor allem um die Belästigung durch Hundekot und durch Hundegebell geht. Im Zentrum der Diskussion steht aber seit langer Zelt die angeblich zunehmende Gefährdung des Menschen durch Hunde, die sehr medienwirksam mit dem Begriff der "Kampfhunde“ verknüpft wird.

Natürlich ist es bedauerlich wenn Menschen durch Hundebisse verletzt oder gar getötet werden. Es ist aber der Sache wenig dienlich, wenn aus reinem Aktionismus und ohne sachlich fundierte Begründung Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Hunde festgelegt werden, die in keinem Verhältnis zur wirklichen Gefährdung stehen und die ohne positive Wirkung bleiben müssen, weil sie im Ansatz falsch sind. Vor allem zwei Fehler spiegeln sich in Verordnungen zum Schutz der Bürger in einigen Bundesländern und vielen Kommunen wieder, nämlich

-          die Auflistung von Hunderassen, von denen angeblich aufgrund rassespezifischer Merkmale eine besonders hohe Gefährdung für Mensch und Tier ausgehen soll und

-          das Versäumnis, den Einfluß des Menschen auf den Hund stärker zu beachten, denn im Regelfall geht die Gefahr nicht allein vom Hund, sondern von dem Paar Mensch-Hund aus, sei es der Züchter, sei es der Hundehalter.

Da die Rassezugehörigkeit bei der sog. Kampfhundediskussion eine zentrale Rolle spielt, sollte zunächst der Begriff der Rasse aus zoologischer Sicht geklärt werden. HERRE und RÖHRS (1990) schlagen folgende Definition vor: „Rassen sind Untereinheiten der Haustiere einer Art, die sich in mehreren genetischen Merkmalen voneinander unterscheiden. Ihre Abgrenzung gegeneinander ist subjektiv.“ Ganz besonders deutlich stellen sie heraus, dass der Begriff der Rasse ausschließlich auf Haustiere angewendet werden sollte. Grundsätzlich entstehen Rassen durch strenge sexuelle Isolation der Zuchtpartner und als Folge einer Selektion auf ganz bestimmte Zuchtziele, wobei diese Zuchtziele im Falle der Hunderassen sowohl morphologische Merkmale, als auch typische Verhaltensweisen betreffen. Allerdings war das sogenannte Wesen der Hunde den Selektionsmaßnahmen durchaus nicht so zugänglich, wie dies für ihr Exterieur der Fall war. So finden sich im genetischen Konzept aller Rassen noch immer die typischen hundlichen Eigenschaften, wie ihr Sozialverhalten, ihr Beuteverhalten usw. Dies ist im Übrigen auch ein Grund dafür, dass ein Hund den Vertreter einer anderen Rasse noch immer als Artgenossen erkennt, was sich bei einer reinen Exterieurbetrachtung als recht schwierig erweisen könnte.

Da aber das Verhaltensmuster der Hunde Selektionsmaßnahmen nicht so zugänglich war wie ihre morphologischen Merkmale, ist die Verwendungspotenz einer Rasse im allgemeinen auch viel größer als ihr Verwendungszweck. Aus dieser Tatsache resultiert unter anderem, dass ein guter Hundeausbilder nahezu jeden Hund zu einem Fährtenhund, Hütehund, Jagdhund oder eben auch gefährlichen Hund zu trainieren vermag. Dieser Lernerfolg wird sich bei allen genetisch „normalen“ Hunden einstellen; lediglich der Weg zum Erfolg ist rassespezifisch unterschiedlich lang. D.h. bestimmte Hunderassen sind aufgrund ihrer morphologischen Eigenschaften und ihrer angeborenen Talente für spezielle Aufgaben geeigneter als andere, sie sind aber nicht a priori „gebrauchsfertig“, sondern müssen für ihren Verwendungszweck trainiert werden. Dies gilt natürlich auch für den sog. „Kampfhund“ und es sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass sein Trainer der Mensch ist.

Tabelle 1 gibt nun eine Auflistung der Hunderassen wieder, von denen ganz besondere Gefahren für Menschen und Tiere ausgehen sollen. Diese Liste liegt den meisten vorhandenen Verordnungen zum Schutze der Bürger vor gefährlichen Hunden  zugrunde. Sie wird neuerdings in einigen Ländern und Kommunen durch zwei weitere Rassen ergänzt, nämlich durch den Dobermann  und den Rottweiler.

 

Tab.1 Alphabetische Reihung der Hunderassen, von denen nach Ansicht der Behörden „besondere Gefahren“ ausgehen

 

American Staffordshire Terrier

Bandog

Bullmastiff

Bullterrier

Dogo Argentino

Dogue de Bordeaux

Fila Brasileiro

Mastiff

Mastin Espaniol

Mastino Napolitano

Pit-Bull

Rhodesian Ridgeback

Staffordshire Bullterrier

Tosa-Inu

 

Neuerdings

Dobermann

Rottweiler

 

Bei der Betrachtung der Liste fällt auf, dass es sich hier um eine vollkommen willkürliche Zusammenstellung von Hunderassen handelt, deren Historie, also ihr ursprüngliches Zuchtziel, keine durchgängige Gemeinsamkeit aufzeigt. Gemeinsam ist ihnen lediglich, dass sie Hunde sind und das sie somit ausnahmslos auch beissen können. Wenn dies aber das Kriterium der Auswahl ist, dann ist diese Liste auch beliebig zu erweitern.

In dieser Aufreihung treten Rassen auf, deren Vertreter man als Nachbildungen antiker Kriegshunde bezeichnen kann. Hierzu gehören zum Beispiel die Vorfahren der großen molossoiden Typen wie des Bullmastiff, der Bordeaux-Dogge oder des Mastino Napolitano. Diese Hunde zeichnen sich vor allem durch Masse aus. Andererseits ist für diese Typen eine besonders hohe Reizschwelle charakteristisch. Diese Tatsache zusammen mit einem langen, sorgfältigen Training  machten sie als Kampfgenossen überhaupt erst brauchbar, denn eine leicht auszulösende Aggression hätte im Eifer des Kampfesschnell zur Verwechselung von Feind und Freund führen können. Diese besonders hohe Reizschwelle zeichnet Vertreter dieser Rassen übrigens auch heute noch aus, sie besitzen ein auffällig träges Temperament und müssten sicher eher zum Kampfe getragen werden.

Die vorfahren anderer aufgelisteter Gruppen wurden vom Menschen bis vor etwa 100 Jahren elend missbraucht, nämlich zu Hundekämpfen. Hierzu gehört zum Beispiel der Pit-Bull und der Staffordshire Terrier. Hunde dieses Typs hatten zur Zeit der Pits tatsächlich eine übersteigerte Aggressivität, die sich aber gegen Artgenossen, also gegen Kampfgenossen richtete. Von Menschen ließen sie sich dagegen im Kampf mühelos sekundieren. Heutige Vertreter dieser Hundetypen stellen sicher ein recht geeignetes Potential dar, um ihnen Unverträglichkeit anzutrainieren. Bei einer vernünftigen Haltung sind sie aber völlig „normale“ Familienhunde.

Andere der aufgelisteten Rassen wiederum mussten geeignet sein, den Menschen und seine Viehherden vor Großwild zu schützen bzw. bei dessen Bejagung zu helfen, wie etwa der Rhodesian Ridgeback, der Fila Brasileiro und der Bullterrier. Natürlich war für ihre erfolgreiche Verwendung eine angeborenen Bereitschaft zu mutigem Einsatz Voraussetzung. Doch Mut an sich ist nicht gefährlich, nur dessen falsche Kanalisierung.

Innerhalb der aufgelisteten Hunderassen spielt der Tosa-Inu eine besondere Rolle. Es handelt sich um eine etwa 150 Jahre alte Hunderasse, die zum Zwecke des Hundekampfes gezüchtet wurde. Allerdings verlaufen diese Kämpfe streng ritualisiert und unblutig. Wer sein Trainingsprogramm vergisst und zubeißt, wird disqualifiziert. Natürlich kann man sich die Frage stellen, wie sinnvoll es ist, Hunde zum Zwecke eines ritualisierten Kampfes zu züchten. Unzulässig ist aber auch hier die Behauptung, Vertreter dieser Rasse seien a priori gefährlicher als andere Hunde.

Welche Hunde spielen nun eigentlich in der Realität die aufgelisteten Hunderassen bei Zwischenfällen mit Menschen oder anderen Tieren? Ich stütze mich hier vor allem auf zwei wissenschaftliche Untersuchungen, nämlich auf ein Forschungsprojekt von HAMANN (1992), der in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag die Situation in 282 Städten der Bundesrepublik überprüfte und auf eine Arbeit von UNSHELM, REHM und HEIDENBERGER (1993), die sich in ihrer Untersuchung auf den Großraum München konzentrierten. Es sind nach meiner Kenntnis die umfangreichsten Erhebungen zu diesem Thema (Tab.2).

 

Tab.2 Reihenfolge der ersten 10 Hunderassen oder Mischlinge, die durch Zwischenfälle mit Menschen oder anderen Tieren auffällig wurden


Nach HAMANN (1992)                      nach UNSHELM

Et al. (1993)


Deutscher Schäferhund                      Schäferhund

Mischling                                              Schäferhundmischling

Rottweiler                                              Boxer

Dobermann                                           Rottweiler

Dogge                                                    Dobermann

Bullterrier                                               Dogge

Boxer                                                      Bullterrier

Dackel                                                    Jagdhund

Jagdhund                                              Dackel

Pitbull                                                     Schnauzer

 

Die Tabelle weist aus , dass in beiden Untersuchungen die Auflistung derjenigen Hunde, die auffällig wurden, vom Deutschen Schäferhund angeführt werden, dem recht unmittelbar der Mischling folgt. Die Reihenfolge der aufschließenden Rassen variiert. Allerdings befinden sich unter den ersten fünf Rassen stets der Dobermann und der Rottweiler. Als einheitlich für sämtliche Erhebungen erweist sich weiterhin, dass Vertreter der Rassen, die behördlich als besonders gefährdend zusammengestellt wurden, entweder überhaupt nicht oder, wie im Falle des Bullterriers und des Pit-Bulls, äußerst marginal auftreten. Abgesehen von den „Neuzugängen“ Dobermann und Rottweiler, bei denen es ratsam wäre, ein stärkeres Augenmerk auf die Hundehalter zu richten, ist die behördliche Auflistung der Hunderassen, von denen angeblich eine gesteigerte Gefahr ausgehen soll, also sowohl unter zoologischen als auch unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht haltbar. Diese Liste ist ein aus Unkenntnis entstandener Irrtum, der dringend einer Revision bedarf, denn es gibt zwischen diesen Rassen kein gemeinsames Bindeglied, das sie ähnlich wie dies für den Jagd- oder Hütehunden zutrifft, zu „Kampfhunden“ macht. HAMANN (1992) resümiert: „Wenn aber über Hunde diskutiert wird, die selten auffällig werden, und andererseits über Hunde 8m.E. zu Recht) nicht diskutiert wird, die bundesweit die ersten Plätze belegen, dann hat die Umfrage gezeigt, dass häufig über Gefahren gemutmaßt wird, die sich nicht belegen lassen.“

Wie aber könnte eine Revision der momentanen Situation aussehen? Das vordringlich Wichtigste wäre, den Begriff des „Kampfhundes“ im Zusammenhang mit Gefährdung durch den Begriff des „gefährlichen Hundes“ zu ersetzen. Hierdurch würde erreicht, dass die Gefahr, die von einem Hund ausgeht, nicht mehr an seiner Rassezugehörigkeit, sondern an seinem individuellen Verhalten festgemacht werden würde. Dieser Vorschlag ist in wenigen Bundesländern bereits umgesetzt worden. So hat Nordrhein-Westfalen in seiner Gefahr-Hunde-Verordnung die Rassendiskriminierung völlig fallengelassen und durch den Begriff des  „Gefährlichen Hundes“ ersetzt, wobei dieser folgendermaßen definiert wird: „Als gefährlich im Sinne dieser Verordnung gelten:

a.  Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben.

b.  Hunde, die sich als bissig erwiesen haben

c.   Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen

d.  Hunde, die wiederholt bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

Wie aber wird ein Hund zu einer Gefahr für Mensch und Tier? Zwei Wege sind vor allem denkbar, nämlich einmal durch zielstrebige Zucht, deren Zuchtziel eine übersteigerte Aggressivität ist und zum anderen durch Haltungsbedingungen, die entweder dem Bedarf des Tieres nicht gerecht werden oder in denen den Tieren gefährdendes Verhalten antrainiert wird. In beiden Fällen wird aber ganz deutlich, dass nicht vom Hund allein, sondern von dem Paar Mensch-Hund die eigentliche Gefahr ausgeht: in dieser Partnerschaft übernimmt der Mensch die aktive Rolle. Er hat ein gefährliches Instrument erzeugt und scheut sich oft nicht, es zu benutzen. Aggressionszuchten sind durch das neue Tierschutzgesetz verboten. Si können also zukünftig geahndet werden. Sehr viel machtloser ist man dagegen noch in bezug auf menschliches Fehlverhalten bei der Erziehung des Hundes. Hier gibt es bisher keine Patentlösung.

Es bleibt schließlich die Frage zu beantworten, welche prophylaktischen Maßnahmen zur zahlenmäßigen Minimierung „gefährlicher Hunde“ geeignet sind. Ich denke, hier müsste gleichzeitig auf drei Ebenen gewirkt werden:

Zum einen beim Hund selbst: Das wichtigste Trainingsprogramm ist seine frühe Sozialisierung etwa in Form von Welpenspieltagen. Des weitern braucht er eine gute Einbindung in seine Familie und schließlich muß er mit dem selbstverständlichen Umgang aller Dinge seiner Umgebung vertraut sein.

 

Zum anderen bei seinem Partner „Mensch“: Hundezüchter und Hundehalter sollten gehalten sein, ihre Kenntnisse über die physischen und psychischen Bedürfnisse des Hundes zu erweitern. Auch hier kann das Tierschutzgesetz helfen, indem es einen Sachkundenachweis des Halters verlangt. Allerdings gibt es, wie gesagt, hier noch keine Patentlösung, wie dieser Sachkundenachweis zu vermitteln sei. Dankenswerterweise bietet der Verband für das deutsche Hundewesen eine Fülle von Fortbildungsveranstaltungen an, die zwischenzeitlich zu einer „Fortbildungsakademie“ avanciert sind. Aber der Verband erreicht natürlich in erster Linie seine eigenen Mitglieder und nicht das Gros der Hundehalter. Ich denke, dass hier die Tierärzteschaft eine ganz wesentliche Rolle übernehmen sollte, nämlich Aufklärung über bedarfsgerechte Haltung und verhaltensgerechten Umgang mit den Hunden zu vermitteln, denn der Tierarzt ist im Grunde derjenige, dem der Hundehalter und –züchter vertraut.

Und schließlich sind auch die Ordnungsämter gefordert. Es wäre ratsam, wenn sie bei Auffälligkeiten energischer durchgriffen, wenn sie bestehendes Recht konsequenter anwendeten, um unvernünftige Hundebesitzer zu disziplinieren, denn gerade schwere Unfälle mit Hunden haben häufig eine Vorgeschichte. 

Die abschließende Überlegung, wie wir mit dem Problem der „Gefährdung durch Hunde“ umgehen sollten, wirft ein im höchsten Maß beunruhigendes Bild auf unsere Gesellschaft: Es fehlt jede Verhältnismäßigkeit zwischen den eigentlichen Gefahren und dem, was wir daraus machen, es werden Delinquenten angeprangert, die gar keine sind und menschliches Fehlverhalten, die eigentliche Wurzel des Übels, wird bagatellisiert oder gar nicht in Betracht gezogen. Das alles könnte der Ausdruck einer bedenklichen Entwicklung sein, dass uns nämlich die Natürlichkeit und die Selbstverständlichkeit im Umgang mit Tieren bereits abhanden gekommen ist.

 

Das Manuskript wurde anlässlich der Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“ am 7./8. Oktober 1999 in Hannover von Herrn Prof. Loeffler verlesen.

 

Literatur

HAMANN, W. (1992): Forschungsobjekt „Tierrecht“, FHSöV NW, Deutscher Städtetag Köln

HERRE, W., u.RÖHRS, M. (1990): Haustiere – Zoologisch gesehen. Gustav Fischer Verlag

UNSELM, J., REHM, N., u. HEIDENBERGER, E. (1993): Zum Problem der Gefährlichkeit von Hunden; eine Untersuchung von Vorfällen mit Hunden in einer Großstadt.

Dtsch. Tierärztl. Wschr. 100 Nr. 10.

VDH e.V. (Hrsg.): „Kampfhunde“? Gefährliche Hunde? Eigenverlag.

 

Anschrift der Autorin:

Dr. Helga EICHELBERG, Wissenstr. 9, 63520 Sierscheid.

 

 

 

 

 



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