Hund und Halter e.V. |
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„DEUTSCHE TIERÄRZTLICHE WOCHENSCHRIFT“, 107. Jahrgang, Heft Nr. 3/2000, Seiten
91-93 Verlag
M.& H. Schaper, Brosigstraße 5, 31061 Alfeld (Leine) – Druck: Dobler Druck
GmbH&Co.KG, Alfeld (Leine) Kampfhunde – Gefährliche Hunde EICHELBERG, H. EICHELBERG, H. (2000); Kampfhunde –
Gefährliche Hunde Dtsch. Tierärztl. Wschr. 107, 91-93 Zusammenfassung Seit Jahren wird in der Bundesrepublik
eine angeblich zunehmende Gefährdung des Menschen durch Hunde diskutiert, die
den sog. Kampfhunden zugeordnet werden. Eine kritische Betrachtung der
Auflistung dieser „Kampfhunderassen“ zeigt, dass eine Rassendiskriminierung
ungeeignet ist, Unfälle mit Hunden zukünftig zu vermeiden, denn aus
zoologischer Sicht kann ein Hund nicht allein aufgrund seiner Rassezugehörigkeit
als Gefahr eingestuft werden, zum anderen zeigen Untersuchungen, dass sie sog.
Kampfhunderassen in der Statistik der Unfälle mit Hunden keine oder nur eine
sehr marginale Rolle spielen. Es wird vorgeschlagen und begründet, dass es
nutzbringender wäre, bei zukünftigen Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen mit
Hunden den Begriff des „Kampfhundes“ durch den „gefährlichen Hund“ ohne
Rassezuordnung zu ersetzen und stärker als bisher den Hundehalter in die
Beurteilung der Gefährdung einzubeziehen. EICHELBERG, H. (2000); So-called
„Kampfhunde“ – dangerous dogs Dtsch. Tierärztl. Wschr. 107, 91-93 Summary The claim that the so-called ”Kampfhunde” are becoming
increasingly dangerous to humans has been the subject of much discussion in
Germany. A critical analyses of canine breeds that have been classified as
”Kampfhunde” convinces that breed is not an useful possibility for avoiding
accidents with dogs: 1. Zoologically no particular breed of dog can be
classified as being more dangerous than others and 2. so-called ”Kampfhunde”
are statistically unimportend as a vector in dog accidents. It would be more
productive in the future to substitude the term ”Kampfhund” with ”dangerous
dogs” without reference to the breed and to emphasize the role of the owner in
the human danger posed by a dog. Seit etlichen Jahren wird In Deutschland
die Haltung von Hunden äußerst kontrovers diskutiert. Einesteils wird der
Mensch-Hund-Beziehung zunehmend Eine immer größere Bedeutung beigemessen,
andererseits wird der Hund als Umweltbelastung angesehen, wobei es hier vor
allem um die Belästigung durch Hundekot und durch Hundegebell geht. Im Zentrum
der Diskussion steht aber seit langer Zelt die angeblich zunehmende Gefährdung
des Menschen durch Hunde, die sehr medienwirksam mit dem Begriff der
"Kampfhunde“ verknüpft wird. Natürlich ist es bedauerlich wenn Menschen
durch Hundebisse verletzt oder gar getötet werden. Es ist aber der Sache wenig
dienlich, wenn aus reinem Aktionismus und ohne sachlich fundierte Begründung
Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Hunde festgelegt werden, die in keinem
Verhältnis zur wirklichen Gefährdung stehen und die ohne positive Wirkung
bleiben müssen, weil sie im Ansatz falsch sind. Vor allem zwei Fehler spiegeln
sich in Verordnungen zum Schutz der Bürger in einigen Bundesländern und vielen
Kommunen wieder, nämlich -
die Auflistung von Hunderassen, von denen angeblich aufgrund
rassespezifischer Merkmale eine besonders hohe Gefährdung für Mensch und Tier
ausgehen soll und -
das Versäumnis, den Einfluß des Menschen auf den Hund stärker zu
beachten, denn im Regelfall geht die Gefahr nicht allein vom Hund, sondern von
dem Paar Mensch-Hund aus, sei es der Züchter, sei es der Hundehalter. Da
die Rassezugehörigkeit bei der sog. Kampfhundediskussion eine zentrale Rolle
spielt, sollte zunächst der Begriff der Rasse aus zoologischer Sicht geklärt
werden. HERRE und RÖHRS (1990) schlagen folgende Definition vor: „Rassen sind
Untereinheiten der Haustiere einer Art, die sich in mehreren genetischen
Merkmalen voneinander unterscheiden. Ihre Abgrenzung gegeneinander ist
subjektiv.“ Ganz besonders deutlich stellen sie heraus, dass der Begriff der
Rasse ausschließlich auf Haustiere angewendet werden sollte. Grundsätzlich
entstehen Rassen durch strenge sexuelle Isolation der Zuchtpartner und als
Folge einer Selektion auf ganz bestimmte Zuchtziele, wobei diese Zuchtziele im
Falle der Hunderassen sowohl morphologische Merkmale, als auch typische
Verhaltensweisen betreffen. Allerdings war das sogenannte Wesen der Hunde den
Selektionsmaßnahmen durchaus nicht so zugänglich, wie dies für ihr Exterieur
der Fall war. So finden sich im genetischen Konzept aller Rassen noch immer die
typischen hundlichen Eigenschaften, wie ihr Sozialverhalten, ihr Beuteverhalten
usw. Dies ist im Übrigen auch ein Grund dafür, dass ein Hund den Vertreter
einer anderen Rasse noch immer als Artgenossen erkennt, was sich bei einer
reinen Exterieurbetrachtung als recht schwierig erweisen könnte. Da
aber das Verhaltensmuster der Hunde Selektionsmaßnahmen nicht so zugänglich war
wie ihre morphologischen Merkmale, ist die Verwendungspotenz einer Rasse im
allgemeinen auch viel größer als ihr Verwendungszweck. Aus dieser Tatsache
resultiert unter anderem, dass ein guter Hundeausbilder nahezu jeden Hund zu
einem Fährtenhund, Hütehund, Jagdhund oder eben auch gefährlichen Hund zu
trainieren vermag. Dieser Lernerfolg wird sich bei allen genetisch „normalen“
Hunden einstellen; lediglich der Weg zum Erfolg ist rassespezifisch
unterschiedlich lang. D.h. bestimmte Hunderassen sind aufgrund ihrer
morphologischen Eigenschaften und ihrer angeborenen Talente für spezielle
Aufgaben geeigneter als andere, sie sind aber nicht a priori „gebrauchsfertig“,
sondern müssen für ihren Verwendungszweck trainiert werden. Dies gilt natürlich
auch für den sog. „Kampfhund“ und es sollte nicht aus den Augen verloren
werden, dass sein Trainer der Mensch ist. Tabelle
1 gibt nun eine Auflistung der Hunderassen wieder, von denen ganz besondere
Gefahren für Menschen und Tiere ausgehen sollen. Diese Liste liegt den meisten
vorhandenen Verordnungen zum Schutze der Bürger vor gefährlichen Hunden zugrunde. Sie wird neuerdings in einigen
Ländern und Kommunen durch zwei weitere Rassen ergänzt, nämlich durch den Dobermann und den Rottweiler.
Bei
der Betrachtung der Liste fällt auf, dass es sich hier um eine vollkommen
willkürliche Zusammenstellung von Hunderassen handelt, deren Historie, also ihr
ursprüngliches Zuchtziel, keine durchgängige Gemeinsamkeit aufzeigt. Gemeinsam
ist ihnen lediglich, dass sie Hunde sind und das sie somit ausnahmslos auch
beissen können. Wenn dies aber das Kriterium der Auswahl ist, dann ist diese
Liste auch beliebig zu erweitern. In
dieser Aufreihung treten Rassen auf, deren Vertreter man als Nachbildungen
antiker Kriegshunde bezeichnen kann. Hierzu gehören zum Beispiel die Vorfahren
der großen molossoiden Typen wie des Bullmastiff, der Bordeaux-Dogge oder des
Mastino Napolitano. Diese Hunde zeichnen sich vor allem durch Masse aus.
Andererseits ist für diese Typen eine besonders hohe Reizschwelle
charakteristisch. Diese Tatsache zusammen mit einem langen, sorgfältigen
Training machten sie als Kampfgenossen
überhaupt erst brauchbar, denn eine leicht auszulösende Aggression hätte im
Eifer des Kampfesschnell zur Verwechselung von Feind und Freund führen können.
Diese besonders hohe Reizschwelle zeichnet Vertreter dieser Rassen übrigens
auch heute noch aus, sie besitzen ein auffällig träges Temperament und müssten
sicher eher zum Kampfe getragen werden. Die
vorfahren anderer aufgelisteter Gruppen wurden vom Menschen bis vor etwa 100
Jahren elend missbraucht, nämlich zu Hundekämpfen. Hierzu gehört zum Beispiel
der Pit-Bull und der Staffordshire Terrier. Hunde dieses Typs hatten zur Zeit
der Pits tatsächlich eine übersteigerte Aggressivität, die sich aber gegen
Artgenossen, also gegen Kampfgenossen richtete. Von Menschen ließen sie sich
dagegen im Kampf mühelos sekundieren. Heutige Vertreter dieser Hundetypen
stellen sicher ein recht geeignetes Potential dar, um ihnen Unverträglichkeit
anzutrainieren. Bei einer vernünftigen Haltung sind sie aber völlig „normale“
Familienhunde. Andere
der aufgelisteten Rassen wiederum mussten geeignet sein, den Menschen und seine
Viehherden vor Großwild zu schützen bzw. bei dessen Bejagung zu helfen, wie
etwa der Rhodesian Ridgeback, der Fila Brasileiro und der Bullterrier.
Natürlich war für ihre erfolgreiche Verwendung eine angeborenen Bereitschaft zu
mutigem Einsatz Voraussetzung. Doch Mut an sich ist nicht gefährlich, nur
dessen falsche Kanalisierung. Innerhalb
der aufgelisteten Hunderassen spielt der Tosa-Inu eine besondere Rolle. Es
handelt sich um eine etwa 150 Jahre alte Hunderasse, die zum Zwecke des
Hundekampfes gezüchtet wurde. Allerdings verlaufen diese Kämpfe streng
ritualisiert und unblutig. Wer sein Trainingsprogramm vergisst und zubeißt,
wird disqualifiziert. Natürlich kann man sich die Frage stellen, wie sinnvoll
es ist, Hunde zum Zwecke eines ritualisierten Kampfes zu züchten. Unzulässig
ist aber auch hier die Behauptung, Vertreter dieser Rasse seien a priori
gefährlicher als andere Hunde. Welche
Hunde spielen nun eigentlich in der Realität die aufgelisteten Hunderassen bei
Zwischenfällen mit Menschen oder anderen Tieren? Ich stütze mich hier vor allem
auf zwei wissenschaftliche Untersuchungen, nämlich auf ein Forschungsprojekt
von HAMANN (1992), der in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag die
Situation in 282 Städten der Bundesrepublik überprüfte und auf eine Arbeit von
UNSHELM, REHM und HEIDENBERGER (1993), die sich in ihrer Untersuchung auf den
Großraum München konzentrierten. Es sind nach meiner Kenntnis die
umfangreichsten Erhebungen zu diesem Thema (Tab.2).
Die
Tabelle weist aus , dass in beiden Untersuchungen die Auflistung derjenigen
Hunde, die auffällig wurden, vom Deutschen Schäferhund angeführt werden, dem
recht unmittelbar der Mischling folgt. Die Reihenfolge der aufschließenden
Rassen variiert. Allerdings befinden sich unter den ersten fünf Rassen stets
der Dobermann und der Rottweiler. Als einheitlich für sämtliche Erhebungen
erweist sich weiterhin, dass Vertreter der Rassen, die behördlich als besonders
gefährdend zusammengestellt wurden, entweder überhaupt nicht oder, wie im Falle
des Bullterriers und des Pit-Bulls, äußerst marginal auftreten. Abgesehen von
den „Neuzugängen“ Dobermann und Rottweiler, bei denen es ratsam wäre, ein
stärkeres Augenmerk auf die Hundehalter zu richten, ist die behördliche
Auflistung der Hunderassen, von denen angeblich eine gesteigerte Gefahr
ausgehen soll, also sowohl unter zoologischen als auch unter ordnungsrechtlichen
Gesichtspunkten nicht haltbar. Diese Liste ist ein aus Unkenntnis entstandener
Irrtum, der dringend einer Revision bedarf, denn es gibt zwischen diesen Rassen
kein gemeinsames Bindeglied, das sie ähnlich wie dies für den Jagd- oder
Hütehunden zutrifft, zu „Kampfhunden“ macht. HAMANN (1992) resümiert: „Wenn
aber über Hunde diskutiert wird, die selten auffällig werden, und andererseits
über Hunde 8m.E. zu Recht) nicht diskutiert wird, die bundesweit die ersten
Plätze belegen, dann hat die Umfrage gezeigt, dass häufig über Gefahren
gemutmaßt wird, die sich nicht belegen lassen.“ Wie
aber könnte eine Revision der momentanen Situation aussehen? Das vordringlich
Wichtigste wäre, den Begriff des „Kampfhundes“ im Zusammenhang mit Gefährdung
durch den Begriff des „gefährlichen Hundes“ zu ersetzen. Hierdurch würde
erreicht, dass die Gefahr, die von einem Hund ausgeht, nicht mehr an seiner
Rassezugehörigkeit, sondern an seinem individuellen Verhalten festgemacht
werden würde. Dieser Vorschlag ist in wenigen Bundesländern bereits umgesetzt
worden. So hat Nordrhein-Westfalen in seiner Gefahr-Hunde-Verordnung die
Rassendiskriminierung völlig fallengelassen und durch den Begriff des „Gefährlichen Hundes“ ersetzt, wobei dieser
folgendermaßen definiert wird: „Als gefährlich im Sinne dieser Verordnung
gelten: a. Hunde,
die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende
Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des
Menschen zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder
abgeschlossen haben. b. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben c. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender
Weise Menschen anspringen d. Hunde, die wiederholt bewiesen haben, dass
sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen. Wie
aber wird ein Hund zu einer Gefahr für Mensch und Tier? Zwei Wege sind vor
allem denkbar, nämlich einmal durch zielstrebige Zucht, deren Zuchtziel eine
übersteigerte Aggressivität ist und zum anderen durch Haltungsbedingungen, die
entweder dem Bedarf des Tieres nicht gerecht werden oder in denen den Tieren
gefährdendes Verhalten antrainiert wird. In beiden Fällen wird aber ganz
deutlich, dass nicht vom Hund allein, sondern von dem Paar Mensch-Hund die
eigentliche Gefahr ausgeht: in dieser Partnerschaft übernimmt der Mensch die
aktive Rolle. Er hat ein gefährliches Instrument erzeugt und scheut sich oft
nicht, es zu benutzen. Aggressionszuchten sind durch das neue Tierschutzgesetz verboten.
Si können also zukünftig geahndet werden. Sehr viel machtloser ist man dagegen
noch in bezug auf menschliches Fehlverhalten bei der Erziehung des Hundes. Hier
gibt es bisher keine Patentlösung. Es
bleibt schließlich die Frage zu beantworten, welche prophylaktischen Maßnahmen
zur zahlenmäßigen Minimierung „gefährlicher Hunde“ geeignet sind. Ich denke,
hier müsste gleichzeitig auf drei Ebenen gewirkt werden: Zum
einen beim Hund selbst: Das wichtigste Trainingsprogramm ist seine frühe
Sozialisierung etwa in Form von Welpenspieltagen. Des weitern braucht er eine
gute Einbindung in seine Familie und schließlich muß er mit dem
selbstverständlichen Umgang aller Dinge seiner Umgebung vertraut sein. Zum
anderen bei seinem Partner „Mensch“: Hundezüchter und Hundehalter sollten
gehalten sein, ihre Kenntnisse über die physischen und psychischen Bedürfnisse
des Hundes zu erweitern. Auch hier kann das Tierschutzgesetz helfen, indem es
einen Sachkundenachweis des Halters verlangt. Allerdings gibt es, wie gesagt, hier
noch keine Patentlösung, wie dieser Sachkundenachweis zu vermitteln sei.
Dankenswerterweise bietet der Verband für das deutsche Hundewesen eine Fülle
von Fortbildungsveranstaltungen an, die zwischenzeitlich zu einer
„Fortbildungsakademie“ avanciert sind. Aber der Verband erreicht natürlich in
erster Linie seine eigenen Mitglieder und nicht das Gros der Hundehalter. Ich
denke, dass hier die Tierärzteschaft eine ganz wesentliche Rolle übernehmen
sollte, nämlich Aufklärung über bedarfsgerechte Haltung und verhaltensgerechten
Umgang mit den Hunden zu vermitteln, denn der Tierarzt ist im Grunde derjenige,
dem der Hundehalter und –züchter vertraut. Und
schließlich sind auch die Ordnungsämter gefordert. Es wäre ratsam, wenn sie bei
Auffälligkeiten energischer durchgriffen, wenn sie bestehendes Recht
konsequenter anwendeten, um unvernünftige Hundebesitzer zu disziplinieren, denn
gerade schwere Unfälle mit Hunden haben häufig eine Vorgeschichte. Die
abschließende Überlegung, wie wir mit dem Problem der „Gefährdung durch Hunde“
umgehen sollten, wirft ein im höchsten Maß beunruhigendes Bild auf unsere
Gesellschaft: Es fehlt jede Verhältnismäßigkeit zwischen den eigentlichen
Gefahren und dem, was wir daraus machen, es werden Delinquenten angeprangert,
die gar keine sind und menschliches Fehlverhalten, die eigentliche Wurzel des
Übels, wird bagatellisiert oder gar nicht in Betracht gezogen. Das alles könnte
der Ausdruck einer bedenklichen Entwicklung sein, dass uns nämlich die
Natürlichkeit und die Selbstverständlichkeit im Umgang mit Tieren bereits
abhanden gekommen ist. Das
Manuskript wurde anlässlich der Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Probleme
des Tierschutzes“ am 7./8. Oktober 1999 in Hannover von Herrn Prof. Loeffler
verlesen. Literatur
HAMANN,
W. (1992): Forschungsobjekt „Tierrecht“, FHSöV NW, Deutscher Städtetag Köln HERRE,
W., u.RÖHRS, M. (1990): Haustiere – Zoologisch gesehen. Gustav Fischer Verlag UNSELM,
J., REHM, N., u. HEIDENBERGER, E. (1993): Zum Problem der Gefährlichkeit von
Hunden; eine Untersuchung von Vorfällen mit Hunden in einer Großstadt. Dtsch.
Tierärztl. Wschr. 100 Nr. 10. VDH
e.V. (Hrsg.): „Kampfhunde“? Gefährliche Hunde? Eigenverlag. Anschrift
der Autorin: Dr.
Helga EICHELBERG, Wissenstr. 9, 63520 Sierscheid. |