Hund und Halter e.V.

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Versagung der Haltungsgenehmigung - Kastrationsanordnung


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Ende Februar lief in Niedersachsen die durch das Landwirtschaftsministerium vorgegebene Frist zur Durchführung der Wesenstests für die Kategorie -1- Hunde ab. Folge hiervon wird sein, daß den Hundehaltern, die diese Frist versäumt haben, die weitere Haltung ihres Hundes untersagt werden wird und mit der Einziehung ihres Hundes zu rechnen ist.

Gegen diesen ablehnenden Bescheid der Ordnungsbehörde können und müssen Sie als betroffener Hundehalter fristgerecht Widerspruch einlegen, damit ihr Hund nicht beschlagnahmt werden kann! Sofern in dem Bescheid zusätzlich die sofortige Vollziehung angeordnet sein sollte, muß ferner ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden.

Nach Auskunft des Landkreises Hannover werden ferner im Laufe des Monats März die Kastrationsanordnungen für Hunde der 1. Kategorie versandt werden. Auch hiergegen können Sie sich mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln wehren!

Sollten Sie Besuch oder einen Anruf von Mitarbeitern einer Behörde (z.B. Ordnungsamt, Polizei) erhalten:
  • Geben Sie keinerlei Auskünfte
  • und lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl.
  • Erklären Sie, daß Sie sich vor Erteilung irgendwelcher Auskünfte zunächst mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt in Verbindung setzen werden.
  • Lassen Sie sich den Namen, die Dienststelle der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters und möglichst das Aktenzeichen geben.
  • Bitten Sie gegebenenfalls um schriftliche Anfrage bzw. Anordnung der entsprechenden Behörde.


  • Ebenso wenig brauchen Sie Ihren Hund vorzuzeigen oder dem Veterinäramt vorzuführen, ohne daß hierzu eine schriftliche Verfügung ergangen und rechtskräftig geworden ist.
  • Bevor jemand Ihren Hund beschlagnahmen kann, muß Ihnen grundsätzlich ein entsprechender schriftlicher Bescheid zugestellt werden, gegen den Sie sich mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs und gegebenenfalls mit einem gerichtlichen Eilantrag wehren können!

Sofern Sie anwaltliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an:

Rechtsanwaltskanzlei Hanske
Martin Hanske, Rechtsanwalt
Anke-C. Nielsen, Rechtsanwältin

Tel.: 0511 - 32 22 22
Fax: 0511 - 32 22 23


E-Mail:
m.hanske@hanske-rechtsanwalt.de
a.nielsen@hanske-rechtsanwalt.de

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