Hund und Halter e.V. |
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Ende Februar lief in Niedersachsen die durch das Landwirtschaftsministerium vorgegebene Frist zur Durchführung der Wesenstests für die Kategorie -1- Hunde ab. Folge hiervon wird sein, daß den Hundehaltern, die diese Frist versäumt haben, die weitere Haltung ihres Hundes untersagt werden wird und mit der Einziehung ihres Hundes zu rechnen ist. Gegen diesen ablehnenden Bescheid der Ordnungsbehörde können und müssen Sie als betroffener Hundehalter fristgerecht Widerspruch einlegen, damit ihr Hund nicht beschlagnahmt werden kann! Sofern in dem Bescheid zusätzlich die sofortige Vollziehung angeordnet sein sollte, muß ferner ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden. Nach Auskunft des Landkreises Hannover werden ferner im Laufe des Monats März die Kastrationsanordnungen für Hunde der 1. Kategorie versandt werden. Auch hiergegen können Sie sich mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln wehren! Sollten Sie Besuch oder einen Anruf von Mitarbeitern einer Behörde (z.B. Ordnungsamt, Polizei) erhalten:
Sofern Sie anwaltliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an: Rechtsanwaltskanzlei Hanske Martin Hanske, Rechtsanwalt Anke-C. Nielsen, Rechtsanwältin Tel.: 0511 - 32 22 22 Fax: 0511 - 32 22 23 E-Mail: m.hanske@hanske-rechtsanwalt.de a.nielsen@hanske-rechtsanwalt.de |