Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Thomas Henkenjohann
Binnersweg 1
26954 Nordenham
Tel. 04731/24537 Fax 924209
thomas.henkenjohann@debitel.net


Thomas Henkenjohann, Binnersweg 1, 26954 Nordenham

Herrn Prof. Hackbarth
Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2

Per Fax 0511/953-8056
26. Februar 2001

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Einverständnis zur Weitergabe des Gutachtens und Videomaterials über den Wesenstest meines Hundes "Kuddel" an das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Sehr geehrter Herr Prof. Hackbarth,

wie Sie mir in unserem Telefongespräch am 19.02.01 mitteilten, trat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um eine Auflistung aller durch die Tierärztliche Hochschule getesteten Hunde an Sie heran. Des weiteren erklärten Sie mir, dass man an alle durch das Landwirtschaftsministerium für die Durchführung des Wesenstest benannten Tierärzte mit der gleichen Bitte herangetreten sei, um aus den Listen jeweils einen Prüfling nach dem Zufallsprinzip auszuwählen und dessen Videomaterial einem unabhängigen Gutachter zur Bewertung vorzuführen.

Ziel dieser unabhängigen Begutachtung sollte die Überprüfung bzw. Sicherstellung der korrekten Durchführung des Wesenstestes durch jeden einzelnen benannten Gutachter sein. Wie mir aus dem zust. Ministerium von Frau Dr. Gottstein mitgeteilt wurde, sollen hierdurch der Standard gesichert, eventuelle Defizite aufgedeckt und eventuell überflüssige Testfrequenzen gestrichen werden. Wie ich weiterhin von einer mir sehr gut bekannten Tierärztin erfahren konnte, wurde diese unabhängige Begutachtung durch die Tierärztekammer angeregt. Grund hierfür waren sich anhäufende Beschwerden betroffener Hundehalter, über ihrer Ansicht nach für die Durchführung des Wesenstestes unqualifizierte Gutachter und deren Testmethoden.

Grundsätzlich wäre auch aus meiner Sicht eine Überprüfung der Gutachter und somit die Gewährleistung ihrer Qualifikation sowie die Sicherstellung der korrekten Durchführung des Wesensteste zu begrüßen. Dass hier ein Regelungsbedarf besteht, zeigen schon allein die Berichte betroffener Hundehalter. So wurde mir z. B. von einem Gutachter berichtet, der kurz nach Erlass der GefTVO auf Wunsch des Hundehalters einen kerngesunden American Staffordshire Terrier tötete. (Zu diesem Zeitpunkt war er jedoch noch nicht als Gutachter benannt). Oder in einem anderen Fall von einer Tierärztin, die in Schutzdienstbekleidung den Prüfling so lange massiv mit dem Feuerzeug attackierte, bis er dann letztendlich eine offensichtlich von ihr gewünschte Abwehrreaktion zeigte. (Die Herausgabe des Videomaterials, zwecks Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen, konnte trotz Einschaltung eines Anwalts bis heute nicht erreicht werden - die betr. Tierärztin beruft sich auf Datenschutz- und Eigentumsrechte). Die Empfehlung der betr. Tierärztin an die Behörde: Keine

Ausnahmegenehmigung zur Haltung, bis eine "Feuerzeugtherapie" mit dem Hund durchgeführt wurde. Ein weiterer Gutachter bedient sich zur Durchführung des Wesenstestes der Mitarbeiter und des Geländes einer äußerst fragwürdigen Hundeschule ("natürlich" außerhalb der regulären Arbeitszeit der betr. Mitarbeiter).

Um meine Entscheidung, ob ich der Weitergabe der Dokumentation des Wesenstestes meines Hundes zustimme, gründlich abwägen zu können, habe ich die nachfolgend beispielhaft angeführten Ereignisse und Zustände in meine Überlegungen einfließen lassen.

  • Es stimmt mich doch sehr nachdenklich, dass aus ca. 400 an der Tierärztlichen Hochschule getesteten Hunden gerade der "per Zufall" ausgewählt wurde, dessen Besitzer rein zufällig am OVG-Lüneburg ein Normenkontrollverfahren gegen Teile der Gefahrtierverordnung eingeleitet hat.
  • Warum sollte ich einer Behörde behilflich sein, die wider besseren Wissens durch eine völlig überzogene, unverhältnismäßige Verordnung das Leben für Hund und Halter unerträglich macht, Tiere unbegründet leiden lässt, deren Halter kriminalisiert, stigmatisiert und finanziell übermäßig stark belastet?
  • Warum sollte ich einem Minister und seinen Mitarbeitern Einblick in meine Unterlagen gewähren, wenn diese alle sonstigen relevanten Fakten ignorieren bzw. zum Eigennutz ins Gegenteil verkehren?
  • In einem Schreiben mit Datum vom 05.04.2000 bat ich Herrn Minister Bartels um eine Stellungnahme zu relevanten Fragen zum ursprünglich geplanten Wesenstest für Zuchttiere. Mit Datum vom 09.11.2000 antwortete er mir: "Aufgrund Ihres beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahrens sehe ich mich derzeit nicht in der Lage, ihre Anfragen ausführlich zu beantworten. Ich würde Sie bitten, zukünftig auf entsprechende Anfragen zu verzichten." Wäre man sich im zust. Ministerium seines korrekten Handelns sicher und würde man sich ausschließlich an tatsächlichen Fakten orientieren, gäbe es überhaupt keinen Grund, auch nur eine einzige Auskunft zu verweigern. Warum sollte ich unter diesen Umständen nun meinerseits, die von mir gewünschte Einwilligung zum Gebrauch meiner Unterlagen geben?
  • Nicht nur der Tierärztekammer, sondern auch dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind die Beschwerden über die "schwarzen Schafe" unter den benannten Gutachtern bekannt. Sofern man tatsächlich darum bemüht ist die "schwarzen Schafe" festzustellen, warum sorgt man dann nicht zuerst einmal dafür, dass in den bekantgewordenen Fällen das Videomaterial einem unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung vorgelegt werden kann? Denn gerade für den Fall, dass Probleme und Streitigkeiten über die Durchführung des Wesenstestes auftreten, sollten die Aufzeichnungen laut Aussage des zust. Ministeriums doch angeblich dienen.
  • In mehreren Pressestatements verkündete man seitens des Ministeriums, dass erst zum Ende der Überprüfung der Kategorie 1-Hunde der "Kaffeesatz" - die "schlechten" Tiere - zum Vorschein kommen werden. Ganz offensichtlich ist das bisherige Ergebnis der Wesenstests - kaum ein Hund der inkriminierten Rassen ist bisher im Test durchgefallen - den Damen und Herren im Ministerium nicht genehm. Denn die bisherige Bilanz macht doch mehr als deutlich, dass die Verordnung sowie die vom Ministerium vorgelegten fadenscheinigen "Beweismittel" einer Überprüfung nicht Stand halten und nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben stehen. Wer kann mir versichern, dass man sich die grundsätzlich gut gemeinte Intention der Tierärztekammer nicht wieder gegen Hund und Halter zu Nutzen macht, um krampfhaft die fragwürdige Gefahrtierverordnung rechtfertigen zu können?
  • Mit Schreiben vom 06.10.2000, "Durchführung der Gefahrtierverordnung (GefTVO); Wesenstest", unternahm das zust. Ministerium einen weiteren Versuch, den betroffenen Hundehaltern das Leben unnötig zu erschweren. Die Bezirksregierungen wurden angehalten, die Hundehalter zeitlich unter Druck zu setzen. Es sollte Ihnen damit die Möglichkeit genommen werden, sich an die meines Erachtens kompetenteste und preislich fairste Stelle, die Tierärztliche Hochschule Hannover, zu wenden. Ein weiterer Grund, der für dieses Vorgehen sicherlich maßgeblich war: In Anbetracht der anhängigen Verfahren wollte man sicher gehen, dass alle Kategorie 1-Hunde den Wesenstest absolviert haben, bevor eventuell gerichtliche Entscheidungen die Gefahrtierverordnung ins Wanken bringen.
  • Seitens des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist keinerlei Initiative ersichtlich, die eventuelle Nachbesserungen der völlig unangemessenen Verordnung und somit eine Verbesserungen der "Lebensqualität" für Hund und Halter in Aussicht stellt. Auch ist man keineswegs bemüht, die emotional aufgeheizte Stimmung gegen die betroffenen Hundehalter und ihre Tiere zu lindern. Das Gegenteil ist der Fall, wenn der Pressesprecher des Ministeriums jede passende Gelegenheit ergreift, um öffentlich pseudowissenschaftliche "Gutachten" zu propagieren, und das Gerücht verbreitet, dass alle Klagen von Hundehaltern gegen die Gefahrtierverordnung mittlerweile abgeschmettert worden seien (z. B. Göttinger Tageblatt 01.11.00). Wie mir verschiedentlich berichtet wurde wird ebenfalls von dieser Stelle der Versuch unternommen, zwischen die Hundehalter der verschiedenen Kategorien einen Keil zu treiben. Aussage: "Machen Sie sich mit Ihrem Hund der Kategorie 2 keine Sorgen. Es geht hier lediglich darum, dass die Rassen der Kategorie 1 von der Bildfläche verschwinden." Man agiert nach dem Motto: Spalte den Kreis der Betroffenen und minimiere damit die Gegenwehr.
  • Neben den nicht unbeträchtlichen Kosten für Wesenstest, Unfruchtbarmachung des Tieres, Sicherung des Grundstücks, erheben etliche Kommunen eine unverschämt hohe Gebühr für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung zur weiteren Haltung des Hundes. So werden für die Ausstellung dieser Bescheinigung durchschnittlich 200,- bis 250,- DM erhoben (Zum Vergleich: Die Ausstellung eines Führerscheins kostet 85,- DM). Die Stadt Braunschweig verlangte von einer Rentnerin für eine vorläufige Ausnahmegenehmigung für den Zeitraum von 3 Monaten sage und schreibe 650,- DM. Bisher gab es keine nennenswerten Bemühungen seitens des Ministerium, dafür zu sorgen, dass durch eine landesweite Festsetzung einer angemessenen Gebühr der unverschämten Schröpfung der Hundehalter durch die Kommunen Einhalt geboten wird. Ganz zu schweigen von den erdrosselnden "Kampfhunde"-Steuern, die den Hundehaltern trotz bestandenem Wesenstest für nachweislich friedliche Tiere abgeknöpft werden.
Wie auch Ihnen bekannt ist, bemüht sich der Verein, in dem ich mich aktiv betätige, schon seit etlichen Jahren äußerst intensiv auf kommunaler, Landes- und Bundesebene bei unseren Politikern um objektive Aufklärung, es werden Lösungsvorschläge unterbreitet und wir investieren hierin sehr viel Arbeit. Wenn auch nicht auf ganzer Linie die erhofften und erwarteten Ergebnisse erzielt werden konnten, so zeigen dennoch einige Antworten aus dem Kreise der Politik, dass diese Arbeit in der Vergangenheit nicht ganz vergeblich war. Umso enttäuschender für uns sind die heutigen Aussagen und das Handeln der Politiker, die uns noch vor einiger Zeit in unserer Meinung bestärkten und beipflichteten, die uns aber heute unter dem Druck tendenziöser Berichterstattung völlig überzogene, unwirksame Hundeverordnungen als Ergebnis angeblich objektiver Information und sachlicher Erkenntnisse präsentieren.

So gerne ich Ihnen, sehr geehrter Herr Prof. Hackbarth, Ihrem Institut, der Tierärztekammer und letztendlich für die Sache behilflich gewesen wäre, bin ich unter diesen Umständen nicht bereit mein Einverständnis zur Weitergabe der Dokumentation über den Wesenstest meines Hundes zu erteilen. Eine Politik, die sich einer derartigen Vorgehensweise bedient, darf meines Erachtens weder mit dem Vertrauen noch mit der Unterstützung der Betroffenen rechnen, sondern muss nun das ernten, was von ihr gesät wurde - Misstrauen, Unmut und Enttäuschung.

In unserer Tageszeitung vom 21.02.01 fand ich eine sehr beachtliche und lobenswerte Äußerung des Innenministers von Brandenburg, Herrn Jörg Schönbohm. Zitat: "Wer die Menschenwürde mit Füßen tritt, dem treten wir mit aller Macht der staatlichen Institutionen entgegen."

In diesem Sinne werden wir uns weiterhin für die Würde der betroffenen Tiere und ihrer Menschen einsetzen und jedem der sie weiterhin mit Füßen tritt, mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates ganz entschieden entgegentreten.

Sofern nicht wieder voreingenommene, politisch manipulierte Richter die Beweise und Tatsachen verdrehen, spitzfindige und völlig absurde Wortklaubereien dazu nutzen, um Gerechtigkeit und Recht mit Füßen zu treten, haben wir große Hoffnung, dass diesem Elend bald ein Ende bereitet wird.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Thomas Henkenjohann

Heute liegt die politische Vernunft nicht mehr dort, wo die politische Macht liegt. Es muß ein Zustrom von Intelligenz und Intuition aus nichtoffiziellen Kreisen stattfinden, wenn Katastrophen verhütet oder gemildert werden sollen.
Hermann Hesse

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