Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.

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Hundefreunde wehren sich
Muster    


Offener Brief von Rechtsanwalt
ALBRECHT STAHL
an Georg Gafron
Chefredakteur von BZ, Hundert,6 und TV-Berlin

.... Vielen Dank auch für so viel Mitgefühl, die Kirche sollte jedoch schon im Dorf bleiben! Die Haltung solcher Hunde ist nicht verboten, sie ist lediglich - wenn auch rechtsstaatlich nicht nur bedenklich - durch Hundeverordnungen restriktiv geregelt. .. ...
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Schreiben an Herrn Prof. Hackbarth bezüglich einer Anfrage des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(vom 26.02.2001)

von Thomas Henkenjohann

.... bin ich unter diesen Umständen nicht bereit mein Einverständnis zur Weitergabe der Dokumentation über den Wesenstest meines Hundes zu erteilen. Eine Politik, die sich einer derartigen Vorgehensweise bedient, darf meines Erachtens weder mit dem Vertrauen noch mit der Unterstützung der Betroffenen rechnen, sondern muss nun das ernten, was von ihr gesät wurde - Misstrauen, Unmut und Enttäuschung. .. ...
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Ordnungsamtes
von Dr. Klaus A r e n s

.... Die Frage der Anforderung großer polizeilicher Führungszeugnisse der Belegart "O" stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Betroffener dar, zu dem die Landesbeauftragte und der Bundesbeauftragte für Datenschutz ausführlich meine Anfragen beantwortet hatten Auch in der parlamentarischen Debatte des Landtags NRW wurde dieses Thema bereits erörtert. Die Fraktion der regierenden SPD "nimmt die Bedenken ernst". .. ...
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Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf
von Dr. Klaus A r e n s

.... nach 6 Monaten Praxis mit dem Vollzug der Landeshundeverordnung NRW durch die Stadtverwaltung Düsseldorf, sehe ich mich gezwungen, aus ernster Sorge um die Einhaltung von Recht und Verfassung Fachaufsichtsbeschwerde einzulegen, weil der Oberbürgermeister von einer Anwendungspflicht dieser Verordnung ausgeht, ohne sich mit den offensichtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken hiergegen auseinander zu setzen. .. ...
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Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12.12.2000
von Dr. Ulrich Wollenteit

.... Die Antragsteller sind der Auffassung, daß zentrale Vorschriften der Hamburger Hundeverordnung nicht mit geltendem Verfassungsrecht sowie dem Tierschutzrecht im Einklang stehen. Sie begehren nicht die Vornahme etwaiger Amtshandlungen, auch wenn sie rein vorsorglich - weil die Handhabung der Hamburger Hundeverordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig unkalkulierbar ist - Erlaubnisanträge gestellt haben. Die Hauptsache wird durch eine vorläufige Entscheidung vorliegend nicht vorweggenommen. .. ...
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Widerspruch gegen "Kampfhunde-Steuerbescheide"
von Dr. Klaus A r e n s

.... Erstens soll hiermit der Sachverhalt für die unvermeidlich folgenden rechtlichen und dienstlichen Verfahren einmalig fixiert werden. Zweitens werde ich den Widerspruch veröffentlichen, um andere betroffene Hundehalter auf diesem Weg über ihre Rechte gegenüber verfassungswidrigen Verwaltungsmaßnahmen zu informieren. .. ...
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Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit

.... Ziel des vorliegenden Antrag ist es, den Zustand hinsichtlich der zwischen den Parteien streitigen Fragen bis zu einer Entscheidung über die vorliegende Feststellungsklage vorläufig zu regeln.. ...
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Widerspruchschreiben
unseres Vereins-
mitgliedes Rechtsanwalt
Lars Weidemann

.... Ein polizeiliches Führungszeugnis wird unsere Mandantin Ihnen - obgleich dort keinerlei Eintragungen zu ihren Lasten verzeichnet sind - nicht vorlegen. ...
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Normenkontrollantrag & einstweilige Anordnung gem. § 47 Abs. 1 Ziff. 2 , 8 VwGO
RA Volker Stück

 

Schreiben bzw. Anträge an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, bezüglich Normenkontrollantrag & einstweilige Anordnung gem. § 47 Abs. 1 Ziff. 2 , 8 VwGO, von Rechtsanwalt Volker Stück aus Hessen........
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Widerspruch aus Niedersachsen
(vom 25.07.00)

von Thomas Henkenjohann
Auszug:. Die Erfahrungen im Inland sowie im Ausland wie z. B. in Frankfurt, Brandenburg, Frankreich und Holland zeigen deutlich, dass Rassenkataloge die Anzahl der Vorfälle mit Hunden nicht einmal geringfügig verringert haben. Auch der rassespezifischen Verordnung des Bundeslandes Bayern fehlt es immer noch an dem erforderlichen Zahlenmaterial, um den angeblichen Erfolg zu belegen. ....... mehr


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