Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V. |
Die Pressemitteilung des OVG bedarf einer kleinen Korrektur. Unser Vereinsmitglied Karsten Ribbe konnte mit seinem Normenkontrollantrag in vollem Umfang obsiegen; da er über unseren/seinen Rechtsanwalt Martin Hanske, aus Hannover, seinen Antrag auf die Nichtigkeit von Rassekatalog und rassespezifischen Merkmalen beschränkt hatte. So war der heutige Termin ein erster, ganz wichtiger Erfolg und ein Sieg für unsere Hunde. Wir bedanken uns bei den Richtern vom OVG Schleswig, die uns das Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung zurückgegeben haben. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. zur Pressemeldung des OVG Schleswig zur Pressemeldung des Innenministeriums von S-H |