Hund und Halter e.V. |
Kabinett beschließt Ausnahmen zum Einfuhrverbot für gefährliche Hunde Mi 13.06.2001
Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2001 Ausnahmen zum Einfuhrverbot für gefährliche Hunde nach Deutschland beschlossen. Mit diesen Ausnahmen sollen übermäßige Erschwernisse abgebaut werden, wie sie sich zum Beispiel im Reiseverkehr ergeben können. Die jetzt beschlossene Verordnung regelt die Ausnahmetatbestände und das Verfahren, das bei Anwendung der Ausnahmen einzuhalten ist. So sind für folgende Fälle Ausnahmen vom gesetzlichen Verbringungs- und Einfuhrverbot vorgesehen:
Hier kommen Sie zum Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Hier können Sie den Verordnungsentwurf im Wortlaut nachlesen. Einfuhrverbot Mi 13.06.2001 Das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland, das am 21. April 2001 in Kraft trat, betrifft folgende Hunde: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bull-terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Ebenso dürfen Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Spendenkonto:Postbank Hannover*Konto-Nr.:660 540 308*BLZ.: 250 100 30
|
Das Copyright für veröffentlichte Objekte (z.B.
Bilder, Texte, usw...), bleibt allein
beim Verein gegen die Diskriminierung von
Hund und Halter e.V.. Eine Vervielfältigung
oder Verwendung solcher Grafiken und Texte
in anderen elektronischen oder gedruckten
Publikationen ist ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung des Vereins nicht |