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Ansprechpartner in Niedersachsen

Die Einteilung der Hunde in drei Kategorien habe sich bewährt, so Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (12.12.00)
zur Meldung

Presseerklärung des Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
vom 01.09.00

Schutz der Bevölkerung ist auch Sache der Gemeinde
zur Meldung

Gerüchte besagen, dass aufgrund der neuen Durchführungsbestimmungen alle Anlage 1 Hunde in Niedersachsen, die bis 31.1.2001 noch keinen Wesenstest abgelegt haben, vom Ordnungsamt eingezogen werden.
Denn mit Schreiben vom 06.10.00 wendet sich Frau Dr. Gottstein von LwM Niedersachsen an die Tierärztekammer und die Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems und teilt diesen die Durchführungsbestimmung der Gefahrtierverordnung (GefTVO)mit
Wir haben einen Anwalt gebeten, uns seine juristische Einschätzung zum Schreiben darzulegen.
zur Meldung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 31.08.00 den Eilantrag eines Hundehalter, die niedersächsische Gefahrtierverordnung vom 05. Juli 2000 (GefTV0) vorläufig außer Vollzug zu setzen, abgelehnt.
zur Begründung

Die Vereinsmitglieder Klaus Garlich & Sybille Kohagen schrieben an den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen Herrn Sigmar Gabriel.
das Schreiben
    die Antwort

Der Wesenstest Niedersachsen zum Download


Bericht zur Demo in Hannover
von Oliver Storck


Bericht zur Demo am 9.9.2000 in Osnabrück
von Karsten Titgemeyer
Wir suchen noch Mitarbeiter für die Niedersachsenseiten