Ansprechpartner in Niedersachsen
|
Die Einteilung der Hunde in drei Kategorien habe sich bewährt, so Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (12.12.00) zur Meldung
|
Presseerklärung des Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
vom 01.09.00
Schutz der Bevölkerung ist auch Sache der Gemeinde zur Meldung
|
Gerüchte besagen, dass aufgrund der neuen Durchführungsbestimmungen alle Anlage 1 Hunde in Niedersachsen, die bis
31.1.2001 noch keinen Wesenstest abgelegt haben,
vom Ordnungsamt eingezogen werden.
Denn mit Schreiben vom 06.10.00 wendet sich Frau Dr. Gottstein von LwM Niedersachsen an die
Tierärztekammer und die Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg,
Weser-Ems und teilt diesen die Durchführungsbestimmung der Gefahrtierverordnung (GefTVO)mit
Wir haben einen Anwalt gebeten, uns seine juristische Einschätzung zum Schreiben darzulegen. zur Meldung
|
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 31.08.00 den Eilantrag eines Hundehalter, die niedersächsische Gefahrtierverordnung vom 05. Juli 2000 (GefTV0) vorläufig außer Vollzug zu setzen, abgelehnt. zur Begründung
|
Die Vereinsmitglieder Klaus Garlich & Sybille Kohagen schrieben an den
Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen
Herrn Sigmar Gabriel. das Schreiben die Antwort
|
|